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UZKArtikel 110 Zahlungsaufschub
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 110 Zahlungsaufschub Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form: a)einzeln für jeden nach Artikel 105 Absatz 1 Unterabsatz 1 oder Artikel 105 Absatz 4 buchmäßig erfassten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, b)global für den Gesamtbetrag…

UZKArtikel 111 Aufschubfrist
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 111 Aufschubfrist (1) Die Frist für den Zahlungsaufschub nach Artikel 110 beträgt 30 Tage. (2) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe a gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen, der auf den Tag folgt, an dem die Zollschuld dem Zollschuldner…

ZK-0612Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

Datengruppe Wirtschaftsbeteiligter bei Bestimmung (DesTra, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist zu verwenden, sofern die Entrichtung der Abgaben über das Zahlungsaufschubkonto einer dritten Person, die weder Versender, Empfänger noch Anmelder ist, erfolgen soll.   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste…

ZK-25603.3. Überführung in eine Anschlussveredelung
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

…Gesamtsicherheit (Bürgschaft) nur dann abgedeckt, wenn eine entsprechende Sicherheitsleistung durch Barerlag erfolgt (SI-Buchung mit Zahlung am Fälligkeitstag). Soll die Sicherheitsleistung auch unbar erfolgen können (VS-Buchung mit gleichzeitiger Reduzierung der am Zahlungsaufschubkonto angemerkten Gesamtsicherheit), dann ist das nur zulässig, wenn der Spediteur für derartige…

ZK-07704.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…den Zahlungsaufschub des Spediteurs erbrachte Gesamtsicherheit (Bürgschaft) nur dann abgedeckt, wenn eine entsprechende Sicherheitsleistung durch Barerlag erfolgt (SI-Buchung mit Zahlung am Fälligkeitstag). Soll die Sicherheitsleistung auch unbar erfolgen können (VS-Buchung mit gleichzeitiger Reduzierung der am Zahlungsaufschubkonto angemerkten Gesamtsicherheit), dann ist das nur zulässig…

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

…Barsicherheit Im Verfahren der vorübergehenden Verwendung kann eine Barsicherheit daher vom Verfahrensinhaber (= Anmelder bzw. direkt Vertretener) oder vom direkten Vertreter des Anmelders geleistet werden. Wird die Sicherheit über das Zahlungsaufschubkonto des direkten Vertreters geleistet, so ist dies bei Bar-Sicherheit (SI-Buchung) ohne weiteres…

ZK-2500Anhang 1: Richtlinien zur Bewilligungserteilung
geltende FassungRichtlinien01.12.2022

…sonstigen Eingangsabgaben (zB EUSt) abzusprechen. Wird eine Sicherheit eingehoben, sind die näheren Modalitäten (geldwirksame, geldunwirksame Sicherheit, Zahlungsaufschubkonto, Bürgschaft, usw.) festzulegen. Verantwortlicher Sachbearbeiter Sonstiges Hier sind ergänzende Anordnungen zu treffen, soweit diese für die Überwachung des Verfahrens für zweckmäßig erachtet werden, insbesondere besondere Überwachungsmaßnahmen Anordnung besonderer…

ZK-15804. Änderung einer Zollanmeldung (Artikel 173 UZK)
geltende FassungRichtlinien24.09.2025

…2. | "Empfängerberichtigung" ZK-0220. Abschnitt 3.9.2.; Abgaben A00 und B00 werden über das Zahlungsaufschubkonto des Spediteurs verrechnet. | JA Hinweis: Keine KM an FA und auch keine statistische Änderung erforderlich. Anmelder ist der Spediteur. Finanziell keine Auswirkung. | | JA | Änderungen…

VB-03102.5. Gebühren
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Kontrollorgan nur dann zulässig, wenn ein Zahlungsaufschub gemäß Artikel 110 UZK bewilligt ist. In diesen Fällen hat die buchmäßige Erfassung der Gebühr auf dem jeweiligen Zahlungsaufschubkonto (Bewilligung gemäß Artikel 110 UZK) zu erfolgen. (4) Hinsichtlich der Vereinnahmung und Verrechnung wird auf die diesbezüglichen Verrechnungsvorschriften hingewiesen.

VB-03103.5. Gebühren
geltende FassungRichtlinien20.02.2025

…Kontrollorgan nur dann zulässig, wenn ein Zahlungsaufschub gemäß Artikel 110 UZK bewilligt ist. In diesen Fällen hat die buchmäßige Erfassung der Gebühr auf dem jeweiligen Zahlungsaufschubkonto (Bewilligung gemäß Artikel 110 UZK) zu erfolgen. (4) Hinsichtlich der Vereinnahmung und Verrechnung wird auf die diesbezüglichen Verrechnungsvorschriften hingewiesen.

ZK-0612Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…der erteilten Bewilligung zugewiesene Zahlungsaufschubkonto-Nummer anzugeben. Nicht anzugeben bei der Überführung von Waren mit Vorfinanzierung in ein Zolllager im Hinblick auf ihre Ausfuhr sowie bei der Wiederausfuhr im Anschluss an ein Zolllagerverfahren bzw. nur anzugeben, sofern eine Abgabenentrichtung im Wege eines bewilligten Zahlungsaufschubkontos erfolgt. …

ZK-0612Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P)
geltende FassungRichtlinien17.07.2006

…48 | A | Beschreibung: | Bei Entrichtung der Abgaben im Rahmen eines bewilligten Zahlungsaufschubes, ist die im Rahmen der erteilten Bewilligung zugewiesene Zahlungsaufschubkonto-Nummer anzugeben. | Beispiel: | 2001234   | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art…

ZK-25602.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

…zu leisten, wenn die betreffende Person ein AEOC ist. Hier kann zweckmäßigerweise auf die unbare Sicherheitsleistung ("Anmerkung") im Wege eines Zahlungsaufschubkontos zurückgegriffen werden. 2.3.3.1. Befreiung von der Sicherheitsleistung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 89…

ZK-25401. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…UZK). Barsicherheit Im Verfahren der Endverwendung kann eine Barsicherheit daher vom Verfahrensinhaber (= Anmelder bzw. direkt Vertretener) oder vom direkten Vertreter des Anmelders geleistet werden. Wird die Sicherheit über das Zahlungsaufschubkonto des direkten Vertreters geleistet, so ist dies bei Bar-Sicherheit (SI-Buchung) ohne weiteres…

UStR 2000 Rz 1852–187412.1.3.2. Sonderfall bei Beförderungs- und Versendungslieferungen
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…der der Tag der Entrichtung hervorgeht). Da nur eine entrichtete Einfuhrumsatzsteuer abgezogen werden kann, benötigt der Empfänger der Lieferung eine Erklärung des Spediteurs, der über ein Zahlungsaufschubkonto verfügt bzw. der Post, dass die geschuldete Einfuhrumsatzsteuer bis zum 15. des Folgemonats beim Zollamt Österreich entrichtet wird…

ZK-15801.40. Zollschuld - Artikel 5 Z 18 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

…versehen, als Bestätigung, dass die Abgabenentrichtung im Wege des Zahlungsaufschubkontos der dritten Person akzeptiert wird. Erläuterung: Zusätzlicher Informationen-Code "20109 = Erklärung der Entrichtung des Abgabenbetrags durch eine dritte Person - Artikel 109 (2) UZK" Dokumentenartencode "2ADP = Vollmacht zur Verwendung des Abgabenkontos einer dritten Person"

EStR 2000 Rz 7414.6.1.6 Interimskonto
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…

UZK-DAAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 89 Aussetzung der Zahlungsfrist bei einem Antrag auf Erlass (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags aus, bis sie eine…

UZK-DAArtikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 91 Aussetzung der Zahlungsfrist im Falle einer durch Verstoß entstandenen Zollschuld (Artikel 108 Absatz 3 Buchstabe c des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden setzen die Frist für die Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags durch die in Artikel 79 Absatz 3 Buchstabe a…

UZKAbschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Artikel 108 Allgemeine Zahlungsfristen und Aussetzung der Zahlungsfrist (1) Der einer nach Artikel 102 mitgeteilten Zollschuld entsprechende Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag ist vom Zollschuldner innerhalb der von den Zollbehörden gesetzten Frist zu entrichten. Unbeschadet des Artikels 45 Absatz 2…