…durch Zahlung des Haftungspflichtigen iSd § 214 Abs. 7 erster Satz BAO getilgt wird. In einem solchen Fall kommt der Grundsatz der Akzessorietät von Haftungen zum Tragen, der es generell nicht zulässt, eine Haftung für eine nicht mehr bestehende Abgabenschuld konstitutiv auszusprechen. Die Bezahlung des Haftungsbetrages…
…0082; BFG 27.3.2015, RV/2100447/2014; VwGH 10.9.2020, Ra 2020/13/0048). Sie setzt die objektive Uneinbringlichkeit von Abgabenschuldigkeiten im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftungspflichtigen voraus (zB VwGH 19.9.2007, 2007/13/0003; VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092;)…
…4 Widmung bei Zahlung des Haftungsbetrages (§ 214 Abs. 7 BAO) Rz 858: Nach § 214 Abs. 7 BAO kann der Haftungspflichtige bei Zahlung des Haftungsbetrages auf dem Zahlungsbeleg eine Widmung (Verweis auf den Haftungsbescheid) verfügen. Dies ist für den Fall der nachträglichen Herabsetzung des Haftungsbetrages zweckmäßig…
…BAO) des maßgeblichen Bescheides oder Erkenntnisses, bei Selbstbemessungsabgaben im Zeitpunkt der Mitteilung ihrer Höhe an das Finanzamt, wenn sie nicht in anderer Form entrichtet wurden (§ 214 Abs. 4 lit. a oder b BAO). Rz 128: Sehen Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch einen abgabenrechtlich Haftungspflichtigen…
…nach erfolgter Zahlung der Gebühr aushändigen. Rz 696: Wurde die Gebühr entrichtet, obwohl keine Abgabenschuld bestand, ist sie auf Antrag von der zur Einhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde (Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten) zurückzuzahlen (§ 241 Abs. 2 BAO). Solche Anträge können bis zum Ablauf des dritten…
…von vornherein unbegründet erscheinen, sind vom Finanzamt unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auf die Liquiditätslage des Abgabenschuldners (der in Anspruch genommenen Gesamtschuldner und Haftungspflichtigen) zu erledigen. Rz 210: Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung kommt nur bei solchen Abgaben in Betracht, die beim Antragsteller…
…der Aufhebung des Haftungsbescheides. Rz 983: Eine Herabsetzung der Abgabenschuld liegt auch vor, wenn der Bescheid über den Abgabenanspruch iSd § 248 BAO abgeändert wird, sodass sich die Bemessungsgrundlage für den Säumniszuschlag verringert. Ob die Beschwerde gegen diesen Bescheid der Primärschuldner oder der Haftungspflichtige eingebracht hat…
…Bescheid umfassen (zB Umsatzsteuervorauszahlungen). § 214 Abs. 2 BAO bezieht sich auf die Fälle des § 201 Abs. 4 BAO, welche Bestimmung gemäß § 202 Abs. 1 BAO auch im Zusammenhang mit der Selbstberechnung einer Abgabe durch einen abgabenrechtlich Haftungspflichtigen sinngemäß anzuwenden ist (zB Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer). § 214 Abs…
…oder Unbilligkeit der Einhebung (im Fall der Nachsicht) angenommen wurde oder später Vermögen neu entsteht. Dadurch lebt der Abgabenanspruch mit der ursprünglichen Fälligkeit wieder auf; für die Zahlung, die aufgrund des Widerrufes zu leisten ist, steht aber eine Frist von einem Monat zu (§ 235 Abs…
… 210 Abs. 6 BAO) Rz 48: Durch die Bestimmung des § 210 Abs. 6 BAO werden im Einzelfall Härten vermieden, die sich aus der kontokorrentmäßigen kumulativen Verrechnung einer Zahlung oder einer sonstigen Gutschrift ergeben können. Wird eine Abgabenschuldigkeit vor Ende der für ihre Entrichtung zustehenden Frist…
…für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung (kontokorrentmäßig) zusammengefasst (kumulativ) zu verbuchen. Rz 602: Der VwGH erblickt in den Regelungen des § 213 Abs…
…Die Bestimmung hat insbesondere die Sicherung des Steueraufkommens zum Zweck; im Zweifel hat zur Vermeidung von Haftungsfolgen ein Steuerabzug zu erfolgen (zur Entlastung mangels Besteuerungsrechts siehe Rz 8027 ff). Der für die Einbehaltung der Abzugsteuer Haftende (der inländische Haftungspflichtige) ist nach Maßgabe der Verordnung BGBl…
…den Zeitpunkt der Zahlung oder der Gutschrift oder der Verrechnung sowie die Höhe und den Zeitpunkt der Abfuhr der einbehaltenen Steuer enthalten. Das zuständige Finanzamt kann den Schuldner ganz oder teilweise von dieser Aufzeichnungspflicht befreien, soweit andere zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Steuerabzuges hinreichende Aufzeichnungen…
…214 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass aus dem Zahlungsbeleg ersichtlich ist, für wessen Rechnung die Zahlung erfolgt. Innerhalb der vom § 214 Abs. 7 BAO betroffenen Abgabenschuldigkeiten gelten die allgemeinen Verrechnungsgrundsätze, vor allem jene des § 214 Abs. 1 BAO. Nicht ausreichend ist es, eine Widmung…
…Wird die Zahlung nicht durch den Schuldner der Einkünfte selbst, sondern durch eine andere dafür zuständige Einrichtung (zB das Amt der Landesregierung) vorgenommen, kann die Einbehaltung und Abfuhr der Steuer sowie die Anmeldung auch durch diese Einrichtung erfolgen. Bis 15. Februar des Folgejahres ist für…
…nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. VwGH 13.09.1972, 2218/71). Die bloße Behauptung des Arbeitgebers, die Steuerschuld wäre durch Zahlung des Arbeitnehmers bereits erloschen, genügt nicht; der Arbeitgeber muss diese Behauptung beweisen oder der Abgabenbehörde jene Daten bekannt geben, die erforderlich sind…
… 93 und 96 BAO. Ein Haftungspflichtiger darf nicht ohne Erlassung eines Haftungsbescheides in Anspruch genommen werden (VwGH 29.11.2001, 99/16/0139). Der Spruch des Bescheides hat anzuführen, für welche Abgaben die Haftung in Anspruch genommen wird und bis zu welchem Zeitpunkt die Haftungsschuld…
…Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln und Grenzen der Ermessensübung vorzunehmen. Dabei hat sie einerseits die subsidiäre Position des Haftenden und andererseits die vertragliche Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen Gebührenschuldner und Haftenden zu berücksichtigen. Es ist daher im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen…
…gesamtschuldnerisch für die Zahlung eines Betrags einzustehen, wenn sie sich zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet. Bei der Entscheidung, einen der Zollschuldner in Anspruch zu nehmen, haben die Zollbehörden die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Bei der Ausübung des Ermessens sind…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…