…oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten. f)Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und…
…1."Tiere": lebende Wirbeltiere; 2."Sammelstellen": Orte wie Haltungsbetriebe, Sammelstellen und Märkte, an denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen oder Hausschweine aus unterschiedlichen Haltungsbetrieben zur Bildung von Tiersendungen zusammengeführt werden; 3."Betreuer": eine für das Wohlbefinden der Tiere unmittelbar zuständige Person, die während der Beförderung anwesend…
…je nachdem, was dem Wohlbefinden der Tiere am besten entspricht; e)das Entladen der Tiere und ihr Unterbringen an einem geeigneten Ort, wobei ihre Pflege gewährleistet sein muss, bis das Problem gelöst ist. Wird von der Bezirksverwaltungsbehörde die Unterbrechung angeordnet, so ist zugleich zu verfügen…
…die Tiere in geeigneter Weise untergebracht werden. Werden die Tiere nicht ausgeladen, so ist dafür zu sorgen, dass die klimatischen Verhältnisse im Laderaum den Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der Tiere entsprechen. (5) Nach der Ankunft auf dem Umladeflugplatz bzw. dem Umladebahnhof sind die Tiere zu…
…insbesondere Wohlbefinden, der Tiere während der Beförderung Rechnung zu tragen [§ 21 Abs. 1 Z 2 TTG 2007] | 3.500.- Euro im Wiederholungsfall: 5.250.- Euro | 1.050.- Euro im Wiederholungsfall: 1.500.- Euro | entgegen Artikel 3 lit. b der Verordnung (EG) Nr…
…Anhang I Kapitel VI der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erfüllen. Davon ausgenommen sind Transporte zu Alm- oder Weideflächen im Ausland über eine Entfernung von weniger als 100 km ab dem Haltungsbetrieb sowie direkte landwirtschaftliche Transporte an Bestimmungsorte, an denen die Tiere für mindestens 30…
…Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des im Anhang der Richtlinie 91/628/EWG vorgesehenen Transportplans; die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen, soweit diese Tiertransporte betrifft; das Bundesgesetz über den Transport von Tieren und damit zusammenhängenden Vorgängen (Tiertransportgesetz 2007 - TTG 2007…
…und zur Alm- und/oder Weidefläche transportiert werden. Darüber hinaus dürfen diese Tiere innerösterreichisch einmalig direkt zwischen zwei landwirtschaftlichen Betrieben transportiert werden, wenn die Tiere zur Bestandsergänzung: 1.innerhalb des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, oder 2.außerhalb des eigenen Bundeslandes bis höchstens…
…von Tieren, die im Zollgebiet der Union von Tieren geboren werden, die Gegenstand einer Zollanmeldung sind und in die Lagerung, vorübergehende Verwendung oder aktive Veredelung übergeführt wurden, 100 EUR, so gelten diese Tiere als Nicht-Unionswaren und werden in dasselbe Verfahren übergeführt wie die Tiere…
…Verbringung eine Bewilligung der für den Bestimmungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vorliegt. (2) Für die Einreise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen und NordirlandFinnland , Irland, Malta, Norwegen und Vereintes Königreich (Nordirland) ist eine BandwurmbehandlungBehandlung gegen Echinococcus multilocularis (Fuchsbandwurm) für Hunde erforderlich. (3) Für wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen…
…1. Geltungsbereich Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel), Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge oder Schiffe in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der Verschleppung von Tierseuchen.
…Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft und das Bundesgesetz über Produkte, deren Ein-…
Anlage 8 Verzeichnis der Schutzzentren Wien | Schutzzentrum, Ansprechperson | unterzubringende Arten | Haus des Meeres/ Blauer Kreis-Zoologische Gesellschaft Österreichs für Tier- und Artenschutz Fritz-Grünbaum-Platz 1 A-1060 Wien Tel.: 01/587 14 17-42 DrMag. Michael Mitic - Jeff Schreiner office@haus…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Tieren sowie Erzeugnissen tierischen Ursprungs, Zuchtmaterial, tierischen Nebenprodukten, Heu und Stroh sowie Lebensmitteln, die sowohl Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als auch Verarbeitungserzeugnisse…