…zu beurteilenden Verstoß gegen die Richtlinie 91/628/EWG mit dem gänzlichen Verlust der Ausfuhrerstattung zu ahnden. Da der Verstoß nachweislich ohne Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Tiere geblieben ist, kommt auch eine Kürzung der beantragten Erstattung nicht in Betracht. Somit war spruchgemäß zu entscheiden…
…weil unter einem allfälligen Wasserentzug über einen derart langen Zeitraum alle Tiere eines Transportes in annähernd gleichem Maße leiden und in diesem Fall von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens auszugehen ist. Die vorliegende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH…
…Gesamttransportzeit innerhalb der höchstzulässigen Transportdauer liegt ist zudem davon auszugehen, dass das Wohlbefinden der Tiere durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie nicht beeinträchtigt worden ist, zumal sich aus allen nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane nichts Gegenteiliges ergibt. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Erwägung Nr…
…weil unter einem allfälligen Wasserentzug über einen derart langen Zeitraum alle Tiere eines Transportes in annähernd gleichem Maße leiden und in diesem Fall von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens auszugehen ist. Die vorliegende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH…
…oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten. f)Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und…
…oder zum Verlust der Ausfuhrerstattung nur bei den Bestimmungen dieser Richtlinie führen kann, die das Wohlbefinden der Tiere, dh ihren Zustand und/oder ihre Gesundheit betreffen, nicht aber bei denen, die grundsätzlich keinen solchen Bezug aufweisen. Die in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG…
…Wohlbefinden der Tiere ausgewirkt hat, ob dieser Verstoß gegebenenfalls geheilt werden kann und ob er zum Verlust, zur Kürzung oder zur Aufrechterhaltung der Ausfuhrerstattung führen muss. Nach dem Einlangen des in Rede stehenden EuGH-Urteils wurde das bis zu diesem Zeitpunkt ausgesetzte Verfahren in der…
…weil unter einem allfälligen Wasserentzug über einen derart langen Zeitraum alle Tiere eines Transportes in annähernd gleichem Maße leiden und in diesem Fall von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens auszugehen ist. Die vorliegende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH…
…diese Vorgänge tatsächlich stattgefunden haben. Ist die zuständige Behörde angesichts der gesamten vom Ausführer vorgelegten Unterlagen der Meinung, dass die Anforderungen dieser Richtlinie nicht eingehalten wurden, hat sie zu beurteilen, ob sich der Verstoß auf das Wohlbefinden der Tiere ausgewirkt hat, ob dieser Verstoß gegebenenfalls…
…Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Dabei sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Tiere 24 Stunden…
…Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Dabei sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Tiere 27 Stunden…
…Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Dabei sollte auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Tiere 27 Stunden…
…Gesamttransportzeit innerhalb der höchstzulässigen Transportdauer liegt ist zudem davon auszugehen, dass das Wohlbefinden der Tiere durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie nicht beeinträchtigt worden ist, zumal sich aus allen nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane nichts Gegenteiliges ergibt. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Erwägung Nr…
…das Wohlbefinden der Tiere unter der Wartezeit scheinbar nicht gelitten, weil deren Zustand vom russischen Veterinär im Kontrollbericht insgesamt als zufrieden stellend bezeichnet wurde. Darüber hinaus lag die Gesamttransportzeit innerhalb von 31 Stunden und die zweite Teiltransportzeit innerhalb von 16 Stunden. Im Sinne der Bestimmung…
…das Wohlbefinden der Tiere unter der Wartezeit scheinbar nicht gelitten, weil deren Zustand vom russischen Veterinär im Kontrollbericht insgesamt als zufrieden stellend bezeichnet wurde. Darüber hinaus lag die Gesamttransportzeit innerhalb von 31 Stunden und die zweite Teiltransportzeit innerhalb von 16 Stunden. Im Sinne der Bestimmung…
…weil unter einem allfälligen Wasserentzug über einen derart langen Zeitraum alle Tiere eines Transportes in annähernd gleichem Maße leiden und in diesem Fall von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wohlbefindens auszugehen ist. Die vorliegende Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH…
…diese Vorgänge tatsächlich stattgefunden haben. Ist die zuständige Behörde angesichts der gesamten vom Ausführer vorgelegten Unterlagen der Meinung, dass die Anforderungen dieser Richtlinie nicht eingehalten wurden, hat sie zu beurteilen, ob sich der Verstoß auf das Wohlbefinden der Tiere ausgewirkt hat, ob dieser Verstoß gegebenenfalls…
…hat. Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen zufrieden stellenden Befund erbrachten. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Erwägung Nr. 7…
…1."Tiere": lebende Wirbeltiere; 2."Sammelstellen": Orte wie Haltungsbetriebe, Sammelstellen und Märkte, an denen Hausequiden, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen oder Hausschweine aus unterschiedlichen Haltungsbetrieben zur Bildung von Tiersendungen zusammengeführt werden; 3."Betreuer": eine für das Wohlbefinden der Tiere unmittelbar zuständige Person, die während der Beförderung anwesend…
…je nachdem, was dem Wohlbefinden der Tiere am besten entspricht; e)das Entladen der Tiere und ihr Unterbringen an einem geeigneten Ort, wobei ihre Pflege gewährleistet sein muss, bis das Problem gelöst ist. Wird von der Bezirksverwaltungsbehörde die Unterbrechung angeordnet, so ist zugleich zu verfügen…