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ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…von einer Bescheiderlassung abzusehen. Erfolgt kein Beschluss gemäß § 278 BAO, so hat das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis in der Sache selbst zu entscheiden. Dabei kann es den angefochtenen Bescheid (den Erstbescheid) nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abweisen. 4.2.4. Wirksamkeit…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Verständigung der Parteien gemäß § 281a BAO die Durchführung der Außenprüfung gemäß § 148 Abs. 3 lit. c BAO die Aufhebung von Bescheiden gemäß § 300 BAO. Rz 33: § 59 BAO gilt nur zwischen den beiden Finanzämtern. Übernimmt ein Finanzamt ab dem 1. Jänner 2021 Zuständigkeiten des Bundesministers…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…zu erfüllen (Art. 15 UZK-IA). (4) Dem Inhaber der Entscheidung wird der Widerruf oder die Änderung der Entscheidung bescheidmäßig mitgeteilt. (5) Für die Wirksamkeit und Vollziehbarkeit eines Widerrufs oder einer Änderung der Entscheidung gelten die unter Abschnitt 3.3.13. genannte Ausführungen zu Art…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

28.5.4 Anpassungen von Amts wegen Rz 7569: Eine andere Vorauszahlung als die bisherige ergibt sich grundsätzlich mit der nächstfolgenden Veranlagung. Der der Vorauszahlung zu Grunde liegende Bescheid wird in einem Rechtsmittelverfahren oder zB durch Maßnahmen gemäß §§ 295 oder 299 BAO geändert. Der Vorauszahlungsbescheid…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verpflichtung zur Entrichtung von Stundungszinsen beginnt mit dem Tag der Einbringung eines iSd § 230 Abs. 3 BAO zeitgerechten Ansuchens, frühestens jedoch mit dem Tag, der dem Zahlungstermin folgt; bei diesem Zahlungstermin kann es sich um die Fälligkeit oder um eine gesetzliche oder bescheidmäßig zuerkannte Zahlungsfrist…

RAE Rz 537–5794.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Aussetzungsbescheid angeführte Abgabenschuldigkeit (VwGH 15.1.1997, 95/13/0186). Rz 562: Die Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen wird durch ein während der Wirksamkeit einer Aussetzung auf dem Abgabenkonto ausgewiesenes Guthaben - unabhängig von der Dauer seines Bestehens - nicht gemindert (VwGH 25.6.1997, 94/15/0167…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Verbindung mit § 230 Abs. 2 BAO) Rz 955: § 230 Abs. 2 BAO betrifft die Hemmung der Einbringung als Folge von gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfristen im Sinne des § 230 Abs. 2 BAO (siehe Rz 1434 und Rz 1435). Diese Fristen haben dem § 217…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Allgemeines Rz 120a: Mit dem Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 wurden mit Wirksamkeit ab 2016 Ausnahmetatbestände vom Unmittelbarkeitsgrundsatz eingeführt. Bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 40a BAO ist es für die abgabenrechtliche Begünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn der von ihr verfolgte Zweck nur mittelbar durch die Unterstützung einer…

RAE Rz 130–1582.5. Aufrechnung (Kompensation)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…138: In dieser Zusage, die als eine Erklärung der Behörde darüber anzusehen ist, ein von der Partei vorgeschlagenes Rechtsgeschäft (nämlich den Verzicht auf die Aufrechnung) abschließen zu wollen, liegt keine öffentlich-rechtliche Willensbildung; sie ist also kein Bescheid, sondern eine privatrechtliche Maßnahme. Eine solche Zusage…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

…Teilsendungen Die vorstehenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Abfertigung von Waren der Positionen 8608, 8805, 8905 und 8907 in Teilsendungen gemäß der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Abschnitt XVII der KN. Muster eines Bescheides über Abfertigung von Maschinen in Teilsendungen Zollamt Österreich GZ An die…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…insbesondere durch Vorlage einer Kopie des Bescheides über die Feststellung der Spendenbegünstigung des Finanzamtes Österreich zu erfolgen. | Seit 1. Jänner 2024 ist freiwilliges Engagement im Rahmen von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sowie nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und…

VereinsR 2001 Rz 719–7276 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Rz 723: Gemäß § 18 Grundsteuergesetz 1955 ist bei der Berechnung der Grundsteuer von einem Steuermessbetrag auszugehen. Die Ermittlung des Steuermessbetrages aus dem Einheitswert erfolgt durch die Abgabenbehörde mittels abgeleiteten Bescheids (Grundsteuermessbescheid). Abgeleitet vom Einheitswert ermittelt das Finanzamt den so genannten Grundsteuermessbetrag, indem es die Steuermesszahl…

RAE Rz 1360–138914. Mahnung (§§ 227 und 228 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Mahnung nicht erforderlich ist. Eine freiwillige Mahnung ist in Fällen, in denen der genannten Bestimmung zufolge Ausnahmen von einer zwingenden Mahnung vorgesehen sind, zulässig. Rz 1361: Mahnungen sind keine Bescheide (VwGH 15.5.2000, 95/17/0458). Rz 1362: Zu beachten ist § 103 Abs…

VereinsR 2001 Rz 677–6945 Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspielabgaben
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtungen vor. Freiwilliges Engagement ist dann gegeben, wenn für die Tätigkeit nicht mehr als das Freiwilligenpauschale gemäß § 3 Abs. 1 Z 42 EStG 1988 ausbezahlt wird. Die Eingabe um Ausstellung einer solchen Strafregisterbescheinigung ist von…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…denn, dass an der Bewilligung noch ein rechtliches Interesse des Antragstellers bestehen sollte. Dies kann zB dann der Fall sein, wenn die (teilweise) stattgebende Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Bescheid über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) zwar schon verkündet wurde (§ 277 Abs. 4…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…5. Verfahrensrechtliche Rechtsnachfolge Rz 142: Ab der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch (zivilrechtliche Wirksamkeit) tritt die übernehmende Körperschaft auch in alle verfahrensrechtlichen Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft ein, dh. dass abgabenrechtliche Ansprüche, Schulden und Haftungsschulden, Berechtigungen und Pflichten verfahrensrechtlicher Art auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen. Bescheide…

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…den Monat Februar 2020. Der Festsetzungsbescheid muss sich auf den Zeitraum 1-3/2020 beziehen. Mehrere Vierteljahresabgaben können in einem Bescheidspruch zusammengefasst festgesetzt werden, wenn sie dasselbe Kalenderjahr betreffen (§ 201 Abs. 4 BAO). Beispiel: Steuerpflicht besteht von 6/2018 bis 5/2020. Es können folgende…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…diesem aber noch nicht bekanntgegebener Abgabenbescheid mit seiner Bekanntgabe an den Haftungspflichtigen diesem gegenüber Wirksamkeit erlangt. Dies gilt auch in Fällen, in denen es sich bei dem Bescheid über den Abgabenanspruch nicht um einen Abgabenbescheid sondern um einen Haftungsbescheid handelt (zB Lohnsteuer). Rz 1220: Eine…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…dass die Entscheidung zwar im Rechtsbestand bleibt, aber bis auf weiteres nicht anwendbar ist. Eine Aussetzung ist von der entscheidungsbefugten Zollbehörde anstelle einer Rücknahme, eines Widerrufs oder einer Änderung - sowohl begünstigender als auch anderer Entscheidungen - bescheidmäßig zu verfügen, wenn aufgrund der vorliegenden Umstände eine Rücknahme…

VB-04002. Einfuhr (einschließlich Durchfuhr)
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…Einfuhr- (und Durchfuhr-)Verbot, es sei denn, die Einfuhr (Durchfuhr) wurde von der zuständigen Waffenbehörde (Abschnitt 1.10.) mit Bescheid (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7460") bewilligt. Eine solche Bewilligung ist auch dann erforderlich, wenn für die Waffen ein Waffenpass oder…