…4.2.3 Konsularische Vertretung Rz 320: Bestimmungen über die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Mitglieder der von Berufskonsuln (ausgewiesen durch einen gelben Lichtbildausweis des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten - "gelbe Legitimationskarte") geleiteten ausländischen konsularischen Vertretungen in Österreich und der Honorarkonsuln sind im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen…
…Komitee für die Auswanderung aus Europa, BGBl. Nr. 530/1980; Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.1); Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969 (näheres siehe Abschnitt 3.4.2.3); Protokoll über die…
…sind: für die Ausstellung der Legitimationskarten: Legitimationskartenverordnung (LKVO), BGBl. II Nr. 208/2021; für diplomatische Privilegien und Immunitäten: Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK), BGBl. Nr. 318/1969; für Privilegien von Angestellten internationaler Organisationen in Österreich…
…gelegene Sachen oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) sowie in Artikel 49 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr…
…30. Juni 2021) eine Entlastung von der Normverbrauchsabgabe vorgesehen. Außerdem besteht nach § 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992 sowie aufgrund von Staatsverträgen wie dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, bzw. dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969…
…sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art. 31 WVK (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge, BGBl. Nr…
3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…
…Veredelungserzeugnisse an Personen, die gemäß Artikel 128 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates 1) nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, sonstige konsularische Vereinbarungen…
…von solchen Offshore-Anlagen; k)Waren, die nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, anderen Konsularübereinkommen oder dem New Yorker Übereinkommen vom 16. Dezember 1969 über Sondermissionen zollbefreit sind; l)an…
…sollen; n)Waren, für die nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen oder anderen Konsularübereinkommen oder dem New Yorker Übereinkommen vom 16. Dezember 1969 über Sondermissionen eine Zollbefreiung beantragt werden kann…
…EU) 2015/2446 | Erledigung der vorübergehenden Verwendung | ,VV' und einschlägige Bewilligungsnummer | 01000 | Artikel 36 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 | Das persönliche Gepäck eines Diplomaten ist von der Überprüfung ausgenommen | ,Diplomatengut - von der Überprüfung befreit…
…sollen; n) Waren, für die nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen oder anderen Konsularübereinkommen oder dem New Yorker Übereinkommen vom 16. Dezember 1969 über Sondermissionen eine Zollbefreiung beantragt werden kann…
…128 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, sonstige konsularische Vereinbarungen oder der New Yorker Konvention vom 16…
…zu 100 Litern; 7)Wein und Traubensaft, die nach dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, dem Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen oder anderen Konsularübereinkommen oder dem New Yorker Übereinkommen vom 16. Dezember 1969 über Sondermissionen eingeführt werden; …
…Bewilligungsnummer - Artikel 238 UZK-DA | 01000 | Das persönliche Gepäck eines Diplomaten ist von der Überprüfung ausgenommen - Artikel 36 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 | 30300 | EV - Ausfuhr von Waren im Rahmen der Endverwendung - Artikel 254 Absatz 4…
4.8. (Wieder-)Ausfuhrunterlagen des (Wieder-)Ausfuhrlandes (1) Nach dem Übereinkommen sind folgende (Wieder-)Ausfuhrunterlagen vorgesehen: 1. Für die Ausfuhr von Arten der Anhänge I oder II: a)eine Ausfuhrgenehmigung (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C402"), falls es sich um eine…
Artikel 167 Erhebung sonstiger Abgaben im Unionsversand und beim Versand nach dem TIR-Übereinkommen (Artikel 226 Absatz 3 Buchstaben a und b des Zollkodex) (1) Erhalten die Zollbehörden, die die Zollschuld und die zu entrichtenden sonstigen Abgaben mitgeteilt haben, die im Zusammenhang mit der Einfuhr…
…den Zollbehörden kann glaubhaft dargelegt werden, dass a)die wieder eingeführten Erzeugnisse dieselben wie die ausgeführten Erzeugnisse sind und b)diese Waren während ihres Verbleibs in dem betreffenden Land oder während des Transports keine Behandlung erfahren haben, die über das zur Erhaltung eines guten Zustands…
…und b)den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, i) dass die wieder eingeführten Waren durch Be- oder Verarbeitung der ausgeführten Vormaterialien gewonnen oder hergestellt worden sind und ii) dass der bei Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels außerhalb der ausführenden Vertragspartei insgesamt erzielte Wertzuwachs (im Drittland…
…und b)den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, dass die wieder eingeführten Waren durch Be- oder Verarbeitung der ausgeführten Vormaterialien gewonnen oder hergestellt worden sind und dass der bei Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels außerhalb der ausführenden Vertragspartei insgesamt erzielte Wertzuwachs (im Drittland neu hinzugefügte…