…unnötige Leiden zugefügt werden [§ 21 Abs. 1 Z 1 TTG 2007] | 400,- Euro bis 5.000.- Euro im Wiederholungsfall: 7.500.- Euro | 1.500.- Euro | eine Tierbeförderung durchführt, veranlasst oder organisiert und dabei entgegen Artikel 3 lit. a der Verordnung (EG) Nr…
…des jeweiligen Vergehens angehoben. Die Mindeststrafe beträgt gemäß §71 Chemikaliengesetz 500 Euro. Die Maximalstrafhöhe beträgt 20.180 Euro. Im Wiederholungsfall beträgt die Maximalstrafhöhe 40.375 Euro. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG…
…Organstrafverfügungnicht übersteigen gemäß § 50 VStG Geldstrafen bis zu 120 Euro einzuheben. Hinweis: Die Höchststrafe für Verwaltungsübertretungen nach dem Lebensmittelgesetz beträgt 35. 000 Euro (im Wiederholungsfall 70.000 Euro). Die Höchststrafe für Verwaltungsübertretungen nach dem Futtermittelgesetz beträgt 7.270 Euro. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs…
…Die Mindeststrafe beträgt gemäß § 71 Abs 1. Chemikaliengesetz 1996 500 Euro. Die Maximalstrafhöhe beträgt 20.180 Euro. Im Wiederholungsfall beträgt die Maximalstrafhöhe 40.375 Euro. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen…
… 51 Abs 1. Waffengesetz 1996 900 Euro. Die Maximalstrafhöhe beträgt 5.000 Euro. Im Wiederholungsfall beträgt die Mindeststrafe 1.800 Euro und die Maximalstrafhöhe beträgt 7.000 Euro. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß…
…jeweiligen Vergehens angehoben. Die Mindeststrafe beträgt gemäß §7 Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 360 Euro. Die Maximalstrafhöhe beträgt 19.000 Euro. Im Wiederholungsfall beträgt die Maximalstrafhöhe 38.000 Euro. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verstößen mit Organstrafverfügung gemäß § 50…
…Die Mindeststrafe beträgt gemäß § 71 Abs 1. Chemikaliengesetz 1996 500 Euro. Die Maximalstrafhöhe beträgt 20.180 Euro. Im Wiederholungsfall beträgt die Maximalstrafhöhe 40.375 Euro. Die Zollorgane sind gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG weiters ermächtigt, bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen mit Organstrafverfügung gemäß § 50 VStG Geldstrafen…