RIS AI
7 117 Treffer381 msnur geltende Fassungen
ZT-25054. Kontingentmenge bei Wiedereinfuhr aus passivem Veredelungsverkehr
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

4. Kontingentmenge bei Wiedereinfuhr aus passivem Veredelungsverkehr Wird eine Ware aus dem passiven Veredelungsverkehr in den zollrechtlich freien Verkehr verbracht und dabei die Anwendung eines Kontingentzollsatzes beantragt, so ist im Kontingentantrag der gesamte Zollwert laut Art. 69 bis 76 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…

MO-83007.7.6. VO 2388/84 - Wiedereinfuhr von Rindfleischkonserven der KN-Codes 1602 50 31 und 1602 50 95
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

7.7.6. VO 2388/84 - Wiedereinfuhr von Rindfleischkonserven der KN-Codes 1602 50 31 und 1602 50 95 Verordnung (EWG) Nr. 2388/84 der Kommission über besondere Durchführungsbestimmungen für die Erstattungen bei der Ausfuhr bestimmter Rindfleischkonserven (1) Werden den folgenden Bedingungen entsprechende Konserven, die…

UZK-DAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die der Änderung ihres Aussehens dienen oder erforderlich sind, um sie auszubessern, instandzusetzen oder ihren Zustand zu erhalten. (2) Waren gelten bei der Wiedereinfuhr als in demselben Zustand, in dem sie ausgeführt wurden, wenn sie nach ihrer Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Union anderen Behandlungen…

ZK-20313.2.3. Fehlende Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Zollschuld) von der buchmäßigen Erfassung der entstandenen Zollschuld Abstand zu nehmen. 3.2.4. Wiedereinfuhr mittels Carnet ATA/eATA (1) Wurden Waren mit einem Carnet ATA/eATA ausgeführt, so kann ihre Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Rückwarenbegünstigung auch nach Ablauf der…

UZKKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die Absätze 1, 2 und 3. (5) Die Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nur gewährt, wenn die Waren sich bei der Wiedereinfuhr in demselben Zustand befinden wie bei der Ausfuhr. (6) Die Befreiung von den Einfuhrabgaben wird durch Informationen untermauert, aus denen hervorgeht, dass die…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist die Ausstellung eines INF 3 bei der seinerzeitigen Ausfuhrzollstelle sowie die Vermerke der zuständigen Zahlstelle und Lizenz erteilenden Stelle als Rückwarennachweis erforderlich. 4.2. Verifizierungsansuchen Anfragen von Wiedereinfuhrzollstellen gemäß Art. 160 UZK-DA sind raschest und vordringlich zu beantworten. 4.3…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Bei den Rückwarenbestimmungen nach dem Zollrecht, ist nur auf die Ware Bedacht zu nehmen. - Dies bedeutet, dass insbesondere die Nämlichkeit der Ware und die Einhaltung der Wiedereinfuhrfrist zu prüfen sind. Daher darf jede Person, die die warenbezogenen Bedingungen nachweisen kann, die Begünstigung für den Zoll…

UZK-IAKapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 253 Erforderliche Informationen (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) (1) Der Anmelder stellt der Zollstelle, in der die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet wird, die Informationen zur Verfügung, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen…

MO-850110. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien11.03.2019

…die Abschreibung der seinerzeitigen Ausfuhr zu streichen und die wieder eingeführte Menge anzuschreiben; b)Wird keine Ausfuhrlizenz vorgelegt, so ist die zuständige Lizenzstelle von der Wiedereinfuhr (Rückware) zu informieren - wenn vorhanden, mittels INF 3. Ein INF 3 ist jedoch bei Dreiecksverkehren zwingend erforderlich (ZK-2031)…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1 Monat und 15 Tage) ab Tageszulassung sofortige Sperre des Kraftfahrzeuges bzw. der Fahrzeugidentifikationsnummer in der Genehmigungsdatenbank nach der Tageszulassung (durch den Fahrzeughändler) B.1.3.2.7. Wiedereinfuhr Rz 438: Werden Kraftfahrzeuge, für welche eine Steuerbefreiung gemäß § 3 NoVAG 1991 oder eine Vergütung gemäß …

ZK-20313. Abfertigung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…nur über Antrag des Ausführers und nur dann auszustellen, wenn der Ausführer erklärt, dass die Waren wahrscheinlich in einem anderen Mitgliedstaat wiedereingeführt werden. Die Ausstellung eines INF 3 ist in jedem Fall mit einer Dokumentenkontrolle zu verbinden. Kann die Nämlichkeitssicherung anhand der vorgelegten Dokumente nicht…

ZK-20311. Einführung
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…anzuwenden. 1.4. Dreieckverkehre Für die Zwecke dieser Arbeitsrichtlinie werden als Dreieckverkehre solche Fälle bezeichnet, in denen die Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt als jenem, in dem die Überführung der Rückwaren in den zollrechtlich freien Verkehr unter Inanspruchnahme der Rückwarenbegünstigung (Wiedereinfuhr) erfolgt.

ZK-20312.5.6. Rückwarennachweise
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…werden). In begründeten Fällen, insbesondere bei Verdacht auf ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Rückwarenbegünstigung, kann die Wiedereinfuhrzollstelle jedoch auch in den vorstehend genannten Fällen Beweisunterlagen insbesondere hinsichtlich der Nämlichkeit der Waren verlangen. (2) Im Reiseverkehr kann, sofern die spätere Einbringlichkeit nicht gefährdet scheint, die Rückwarenbegünstigung zunächst auch…

ZT-25055. Kontingent Nr. 09.2501
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Nr. 32/2000 idF der Verordnung (EG) Nr. 384/2003 ist das Kontingent mit der laufenden Nummer 09.2501 nur bei Wiedereinfuhr nach passiver Veredelung anwendbar, sofern die wiedereingeführte Ware im Rahmen dieser passiven Veredelung den folgenden Be- oder Verarbeitungen unterzogen wurde: -Bleichen, Färben, Bedrucken…

UZKArtikel 206 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 206 Befugnisübertragung Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Fälle, in denen die Waren bei der Wiedereinfuhr als im gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr befindlich gelten, b)die bestimmten Fälle gemäß Artikel 204.

UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.

VB-0330Anlage 10
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

…der EU (> 185 Tage/Jahr) | Person mit normalem Aufenthalt außerhalb der EU | | erstmalige Einfuhr in die EU | Wiedereinfuhr in die EU | übersiedelt in die EU | reist vorübergehend in die EU | A | Keine Ausnahmeregelung - EU-Einfuhrgenehmigung UND…

UP-65003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…Vertragspartei. Für die Zwecke des Ursprungsprotokolls bezeichnet der Ausdruck "Waren mit Ursprung in" oder "Ursprungswaren" Waren einer Vertragspartei, bei denen die Ursprungskriterien nach Maßgabe des Ursprungsprotokolls erfüllt sind. Für Waren mit Ursprung in der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz nach diesem Abkommen gewährt.

UP-40026. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien21.01.2025

…territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der betreffenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungserzeugnisse, die aus den Vertragsparteien in ein Drittland ausgeführt und anschließend wiedereingeführt werden, gelten bei Wiedereinfuhr grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft, es sei denn…

UP-52013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

…Abschnitt 8.). 3.2. Präferenzzollsatz Der Präferenzzollsatz, der für eine Ursprungsware einzuheben ist, ergibt sich aus den Stufenplänen für den Zollabbau in Anhang 2-A (Stufenpläne für den Zollabbau) des Ursprungsprotokolls. Für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz nach diesem Abkommen gewährt.