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StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Nein | Führung der Stiftung | Dreiköpfiger Stiftungsvorstand | Ein Stiftungskurator (Tirol: 3-köpfiger Stiftungsvorstand) | Ein Stiftungskurator | Besteht nach Gründung der Stiftung Möglichkeit der Einflussnahme des Stifters auf die Stiftung? | Ja | Ja | Ja | Widerruf der Stiftung durch den Stifter…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…von Stiftungseingangswerten anlässlich eines Widerrufes einer Privatstiftung, die vor dem 01.08.2008 errichtet wurde, dann zulässig, wenn Vermögenswerte an den jeweiligen Stifter herausgegeben werden (siehe Rz 283). Keine Bedeutung hat die Stiftereigenschaft bei Substanzauszahlungen (siehe Rz 284 und Rz 306). 6.2 Der Zuwendungsempfänger…

StiftR 2009 Rz 281–30610.5 Widerruf einer nicht unter § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988 (= betriebliche) fallenden Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…5.2.1 Widerruf von Privatstiftungen mit Altvermögen Rz 283: Hält die Privatstiftung ausschließlich Vermögen, das ihr vor dem 01.08.2008 zugewendet wurde, kann lediglich der (jeweilige) Stifter beantragen, dass die im Zeitpunkt seiner seinerzeitigen Zuwendung an die Privatstiftung ertragsteuerlich maßgebenden Werte (Stiftungseingangswerte) von…

KStR 2013 Rz 448–4584.3 Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…13 Abs. 1 KStG 1988 nachkommen, und für begünstigte Zwecke im Sinn der §§ 34 ff BAO verfolgende Privatstiftungen gilt § 7 Abs. 3 KStG 1988 nicht. Zum Wechsel der Stiftungseigenschaft bei Verweigerung der Offenlegung bzw. bei nachträglicher Offenlegung und den damit verbundenen Entnahme- bzw. Einlagetatbeständen siehe…

StiftR 2009 Rz 138–1393.6 Besteuerung bei Auflösung der Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…ein zulässiger Widerruf des Stifters zugegangen ist der Stiftungszweck erreicht wurde bzw. nicht mehr erreichbar ist eine nicht gemeinnützige Versorgungsstiftung bereits 100 Jahre gedauert hat und nicht durch einstimmigen Beschluss aller Letztbegünstigten auf längstens weitere 100 fortgesetzt wird andere Gründe in der Stiftungserklärung festgelegt sind…

RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…92/17/0152; VwGH 17.10.2002, 2002/17/0238). Rz 427: Im Interesse der Effizienz des Rechtsschutzes ist als Nachforderung im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO auch eine Zahlungsverpflichtung, die sich aus dem Widerruf einer Löschung oder Nachsicht gemäß § 235 Abs. 3 BAO…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat. Für die Rechnungslegung ist der Stiftungsvorstand verantwortlich. Die Privatstiftung ist kein Unternehmer im Sinne des UGB kraft Rechtsform, sie ist aber zur unternehmensrechtlichen Buchführung verpflichtet (§ 18 PSG). Die §§ 34 bis 38 PSG regeln den Widerruf…

LStR 2002 Rz 12007–1201342.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…abgestellt. Für die Verlängerung der Spendenbegünstigung ist somit nicht relevant, ob Einrichtungen für die Spendendatenübermittlung vorhanden sind. Wird aber einer tatsächlich eingetretenen Übermittlungsverpflichtung zur Gänze nicht nachgekommen, ist die Spendenbegünstigung zu widerrufen (siehe Rz 12012). Das kann auch auf einen entsprechenden Antrag der Organisation erfolgen…

LStR 2002 Rz 12014–1202142.6.4 Materielle Regelungen zur Datenübermittlung
geltende FassungRichtlinien13.12.2018

…wenn der Zuwendende seinen Vor- und Zunamen und sein Geburtsdatum (Identifikationsdaten) bekannt gegeben hat. Dem Zuwendenden steht es frei, eine Zuwendung steuerlich zu verwerten oder nicht. Dabei ist zu unterscheiden: Stellt eine Zuwendung (zB Spende, Stiftungszuwendung) eine Betriebsausgabe dar, ist sie im Rahmen der Gewinnermittlung…

StiftR 2009 Rz 30710.5.4 Widerruf ausländischer vergleichbarer Stiftungen und Vermögensmassen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…bei der Kürzung die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Werte anzusetzen (dh. die Werte, die bei Zuwendung an eine österreichische Privatstiftung anzusetzen wären und nicht allfällige höhere ausländische Eingangswerte). Weiters setzt die Kürzung bei Widerruf voraus, dass für die Zuwendung an die ausländische Stiftung (Vermögensmasse) Stiftungseingangssteuer…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Finanzamt weiter, so ist sie im WegeBefreiung mit Widerruf durch den Empfänger oder mit der Haftung in Anspruch zu nehmen. Die nachweisliche Weiterleitung hat an jenes Finanzamt zu erfolgenZustellung eines Bescheides, beiin dem der Steuerpflichtige mit der angegebenen Steuernummer erfasst ist oder -festgestellt wird, dass…

EStR 2000 Rz 7765–776629.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Am 30.9.X2 wird von der Körperschaft die digitale Befreiungserklärung widerrufen. Im Zeitpunkt des Widerrufs der digitalen Befreiungserklärung gilt das Forderungswertpapier als veräußert, womit die im Zeitraum seit dem letzten Kuponstichtag (1.1.X2) bis zum Tag der Abgabe der Widerrufserklärung (30.9.X2…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…widerrufen (EStR 2000 Rz 1328 ff). Ein Feststellungsbescheid über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung abgabenrechtlicher Begünstigungen nach den §§ 34 ff BAO ist nur in § 17 Amtssitzgesetz (ASG) für Internationale Nichtregierungsorganisationen sowie hinsichtlich der BAO-Konformität der Rechtsgrundlage der Körperschaft in § 9 Bundes-Stiftungs…

KStR 2013 Rz 424–4254.1.2.1 Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…als er nicht in der Steuererklärung für das jeweils zu veranlagende Wirtschaftsjahr mit Wirkung für dieses und die folgenden Wirtschaftsjahre widerrufen wird. Rz 425: Bei Körperschaften, die im Inland weder den Ort der Geschäftsleitung noch den Sitz haben (beschränkt steuerpflichtige Körperschaften) und somit in Österreich…

StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Betriebsausgaben. Herstellungsaufwand ist zu aktivieren. Die stiftungserklärungsgemäße Zuwendung der betrieblichen Privatstiftung stellt in Höhe des steuerlich maßgebenden Buchwertes eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. 4.2.3 Wechsel in der Stiftungseigenschaft Rz 161: Siehe Rz 145 4.2.4 Auflösung und Abwicklung Rz 162: Siehe Rz 151

StiftR 2009 Rz 33412. Nachversteuerung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

12. Nachversteuerung Rz 334: Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008…

RAE Rz 324–3443.17. Widerruf einer Zahlungserleichterung (§ 212 Abs. 3 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…1 lit. b BAO). Rz 325: Der Widerruf einer Zahlungserleichterung soll nur in Fällen von größerer Bedeutung und bei Vorliegen triftiger Gründe ausgesprochen werden, so etwa, wenn eine erhebliche Änderung (Verbesserung oder Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners) bekannt wird, oder wenn sich nachträglich herausstellt…

RAE Rz 1451–147016.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…im Zeitpunkt der Erlassung des Vollstreckungsbescheides die diesbezüglichen Voraussetzungen vorgelegen sind (VwGH 28.4.2009, 2007/13/0020, 0021). Rz 1459: Da dem § 230 Abs. 7 letzter Satz BAO zufolge eine Zahlungserleichterung mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheides außer Kraft tritt, bedarf es keines Widerrufes des…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…1710: Durch eine Bewilligung der Nachsicht ergibt sich keine Klaglosstellung in dem die Abgabenfestsetzung betreffenden Beschwerdeverfahren vor dem VfGH oder Revisionsverfahren vor dem VwGH (VfGH 6.1.198030.1.1980, G 107/78 und G 49/79). Rz 1711: Der Widerruf der Abgabennachsicht stellt eine…

UStR 2000 Rz 1019–10226.2. Option zur Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…eine Bindungswirkung ein. K kann in diesen Jahren die unechte Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. 6.3.3. Widerruf der Verzichtserklärung Rz 1021: Hat ein Unternehmer eine Verzichtserklärung abgegeben und diese nicht bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides wieder zurückgenommen, so tritt die in § 6…