…mit 1.1.2016 durch ein neues Genehmigungssystem für Rebpflanzungen ersetzt. 7 der Verordnung Nr. 822/87 des Rates überBestehende (nicht in Anspruch genommene) Pflanzungsrechte, die gemeinsame Marktorganisation für Weinvor dem 31.12.2015 gewährt wurden, ABl. Nr. 1987 Nrwerden per Antrag in Genehmigungen umgewandelt…
…veranlassten Einnahmen (einschließlich geldwerter Vorteile) anzusehen (siehe Rz 1001 ff). Dazu zählen auch Hagelversicherungsentschädigungen, Stilllegungsprämien, EU-Beihilfen, Prämien für den kontrollierten integrierten Weinbau, Anlagenverkäufe (siehe Rz 4175), Erlöse aus der Veräußerung von Rauchwaren im Buschenschank, Eigenverbrauch und dgl. Die Einnahmen sind brutto (einschließlich Umsatzsteuer) anzugeben…
7.5. MO05 Wein und Alkohol 7.5.1. VO 555/2008 - Einfuhrpreisregelung für Traubensaft und Traubenmost Verordnung (EGEU) Nr. 12341308/20072013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (Artikel 133a181 und…
6. Unterlagen für die Einfuhr von Wein Die Inanspruchnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1001 und 09.1205 (Qualitätswein aus Algerien und Tunesien) ist laut Verordnung (EG) Nr. 747/2001 (für Kontingent Nr. 09.1001 idF der Verordnung (EG) Nr. 1460/2005) an…
…unter Berücksichtigung des Zukaufes und der üblichen Ausbeutesätzen das Ausmaß der Begünstigung im Schätzungswege ermittelt werden müssen. 10.3.11.2. Lieferung von Wein, der im Rahmen der Übergabe des Betriebes an nahe Angehörige mitübergeben wurde Rz 1451: Unter Betriebsübergabe ist die unentgeltliche Betriebsübergabe unter…
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr…
…1.1. Umfang der Beschränkungen Den Beschränkungen unterliegen nachstehend angeführte Waren: Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | | 2009 61 2009 69 | Traubensaft (einschließlich Traubenmost) | | 2204 10 | Schaumwein | | 2204 21 2204 22 2204 29 | anderer Wein; Traubenmost…
…Vordruck V I 1 erforderlich (Artikel 20 der Verordnung (EU) 2018/273). (2) Hinsichtlich Sonderregelungen für Likör- und Brennweine siehe Abschnitt 2.4.1., für Weine mit ermäßigtem Zollsatz siehe Abschnitt 2.4.2. (3) Die im Feld 9 vorgedruckte Bescheinigung, in der anzugeben ist…
…vorgenommen wurden, sowie den Refraktormeterwert oder die Volumenmasse, falls der Traubenmost unvergoren ist oder den gesamten Alkoholgehalt, falls der Traubenmost teilweise vergoren ist; bei anderen unvergorenen Erzeugnissen: die Weinbauzone, aus der das beförderte Erzeugnis stammt; dabei sind die nachstehenden Abkürzungen zu verwenden: A, B, CI…
…436/2009 sind gemäß § 61 Abs. 4 Weingesetz 2009 in Verbindung mit § 1 Z 10 Weingesetz-Durchsetzungsverordnung als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist nicht strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in anderen…
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
Anlage 3 Begleitpapier zurfür die Beförderung von Erzeugnissen des WeinbausWeinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz und in Liechtenstein [Grafik]
Anlage 4 Begleitendes Handelspapier für Weinerzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika [Grafik] (1) Gemäß Anhang III des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den Handel mit Wein. Anweisungen für das Ausfüllen der Bescheinigung Ausführer: Vollständiger…
Anlage 6 Muster der Selbstbescheinigung für Weine, die aus dem Vereinigten Königreich in die Europäische Union eingeführt werden [Grafik] (1) Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Anhangs 15 zum Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten…
…Vorsteuerberichtigungszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Bewirtschaftet ein pauschalierter Land- und Forstwirt von seiner inländischen Hofstelle aus landwirtschaftliche Flächen, die in einem anderen Mitgliedstaat gelegen sind, und verbringt er die geernteten Feldfrüchte zur weiteren Verwertung in das Inland, ist dieses innergemeinschaftliche Verbringen gemäß Art. 6 Abs…
…sein. Möglich ist aber auch, dass sowohl der Lieferer als auch der Abnehmer in den Transport des Liefergegenstandes eingebunden sind, weil sie zB übereingekommen sind, sich - unabhängig von der Frage, wer Kosten und Gefahr trägt - den Transport des Liefergegenstandes an den Bestimmungsort zu teilen (sog…
…und Tiere) auch der Ansatz des über den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegenden Teilwertes zulässig ist. Macht der Land- und Forstwirt vom höheren Teilwert Gebrauch, weist er durch die Aktivierung noch nicht verwirklichte Gewinne aus, die der Besteuerung unterliegen (VwGH 6.11.1990, 89/14/0244)…
…man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Gewinnung und Verwertung von Obst (Beeren, Kern- und Steinobst). Wie der Wein ist auch der Most (Obstwein) ein Urprodukt. Obstanlagen (Sonderkulturen) sind geschlossene Pflanzungen von Obstbäumen oder -sträuchern, zumeist eingezäunt und in regelmäßigen Pflanzabständen (Obstplantagen).