18. Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis 18.1. Allgemeines Rz 2521: Die umsatzsteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten sind eine lex specialis zu den Bestimmungen der BAO und es sind bei der Führung der Aufzeichnungen auch die Formvorschriften des § 131 BAO und die Aufbewahrungsvorschriften des § 132 BAO zu beachten. Rz…
11.5.5 Voll abzugsfähige Betriebsausgaben Rz 4307: Neben den Pauschalien bleiben bestimmte Betriebsausgaben weiterhin voll abzugsfähig. Dies gilt für: 1.Wareneinsatz; dazu zählen auch Schipässe, Sommercards usw. 2.Löhne und Lohnnebenkosten 3.Sozialversicherungsbeträge 4.Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern 5.AfA, Instandhaltung und Instandsetzung…
…aus denen die Empfänger dieser Lieferungen ersichtlich sind, geliefert, kann nur jener Wareneinsatz als Aufwand anerkannt werden, der durch (aufbewahrte) Lagerabgangsbelege ausgewiesen ist (VwGH 31.1.2001, 98/13/0156 betreffend Lieferungen von Waren an Apothekenunternehmungen als "Naturalrabatte"). 5.3.5.1 Zweck der Bestimmung…
…bzw. von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens zu einem überhöhten Kaufpreis erhöht sich das Einkommen der Körperschaft in dem Zeitpunkt, in dem der zu hoch angesetzte Buchwert erfolgswirksam aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden wird bzw. ein zu hoher Wareneinsatz angesetzt wird. Teilwertabschreibungen, die von überhöhten Anschaffungskosten (Buchwerten) ausgehen…
…Zollstelle, im vereinfachten Bewilligungsverfahren jene Dienststelle, in deren Bereich der Antragsteller seinen normalen Wohnsitz oder seinen Sitz hat. Aufgabe der Überwachungszollstelle ist die Prüfung der Aufzeichnungen des Beteiligten mittels stichprobenweise und risikoorientierte Nachschauen. Dies erfolgt durch: unregelmäßige Bestandskontrollen, dem Vergleich von Aufzeichnungen mit Wareneinsatzlisten, Lieferscheinen…
…400 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Einkommensteuer-Pauschalierung | Bruttomethode: | 240.000 | | Umsatz brutto | 240.000 | 240.000 | Wareneinsatz brutto | -144.000 | -144.000 | Lohnaufwand | -30.000 | -30.000 | Zahllast | -6.000 |…
…ein Umsatzvorgang zu Grunde (Liefervertrag) und auch ein genossenschaftsrechtlicher Grund, der für die steuerliche Beurteilung (gewinnmindernder Rabatt bzw. Wareneinsatz oder Gewinnverwendung) maßgeblich ist. Ein entscheidendes Kriterium für die steuerliche Beurteilung (Betriebsausgabe oder Einkommensverwendung) ist, ob die Leistung der Rückvergütung durch die Genossenschaft an die Mitglieder…
…Lohnaufwendungen für Dienstnehmer usw. der Wert der gespendeten Textilien (Wareneinsatz) sowie der Lohnaufwand und sonstige Aufwand für Reinigungs- und Reparaturmaßnahmen berücksichtigt werden. Es bestehen keine Bedenken den Wareneinsatz mit 70% des Bruttoverkaufspreise anzusetzen. Siehe auch Rz 261 "Beschäftigungsbetrieb". Ansichtskartenverkauf Rz 255: Der Verkauf von Ansichtskarten…
…sind - neben Gebäuden - Wirtschaftsgüter erfasst, die "keinem regelmäßigen Wertverzehr" unterliegen. Sie bewirkt eine Durchbrechung des (vereinfachenden) Abflussprinzips und damit eine der Bilanzierung entsprechende realitätsgerechte Gewinnerfassung im Zeitpunkt des Wareneinsatzes bzw. des sonstigen Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen. Die durch die Ausnahme vom Abflussprinzip erforderliche Bestandserfassung der…
…pauschalen Ausgaben - im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewinnmindernd ausgewirkt haben und weil dieser Aufwand ansonsten beim späteren Weinverkauf und der damit verbundenen Wareneinsatzermittlung im Rahmen des Betriebsvermögensvergleiches ein zweites Mal ausgabenwirksam werden würde. Rz 716: Bei Übergang von der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auf…
…führt der Nachlass einer Warenschuld im Jahr des Verbindlichkeitswegfalles zum begünstigten Ertrag, während sich bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Gewinnerhöhung durch den ungekürzten Veräußerungserlös (ohne Berücksichtigung eines Wareneinsatzes) im Wirtschaftsjahr des Zuflusses auswirkt. Dementsprechend ist bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung der Teil des Veräußerungserlöses…
…Einfuhrabgabenbetrages nicht automatisiert erfolgen konnte. (Fälle des Art. 86 Abs. 3 UZK). Ferner ist es Aufgabe der Überwachungszollstelle durch stichprobenweise und risikoorientierte Nachschauen die Aufzeichnungen des Beteiligten, durch unregelmäßige Bestandskontrollen und dem Vergleich von Aufzeichnungen mit Wareneinsatzlisten, Lieferscheinen, Rechnungen, Rezepturen etc., die ordnungsgemäße Ermittlung der…
…selbst bewirtschafteten Betriebes. Die (gewerbliche) Betriebsverpachtung weicht davon beträchtlich ab, da als Ausgabenpositionen idR lediglich Abschreibungen und Betriebskosten, jedenfalls aber kein Wareneinsatz in Betracht kommen. Aus diesem Grund kann die genannte Pauschalierung in derartigen Fällen nicht angewendet werden. In Mischfällen (teilweise Eigenbewirtschaftung, teilweise gewerbliche Betriebsverpachtung…
…oder Bauerwartungsland darstellen, anzunehmen ist. Rz 5452: Maßgebend für die Wertermittlung kann eine Orientierung an bekannten Verkaufspreisen (Kaufpreissammlungen) für vergleichbare Grundstücke sein, wobei eine allfällige Qualifikation als Bauerwartungsland zum Zeitpunkt der Entnahme einen höheren Wareneinsatz bewirkt (VwGH 25.2.1997, 95/14/0115). Die Wertermittlung…
…kann die Berry Ratio als Vergleichsindikator dienen. Als Berry Ratio wird das Verhältnis des Bruttogewinns zu den operativen Kosten (Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie sonstige Kosten, jedoch ohne Wareneinsatz und Herstellungskosten) bezeichnet. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass in den verglichenen Kosten nicht ebenfalls erhebliche Aufwendungen…
…beträgt 1,200.000 €. Es ergibt sich sonach in der Buchhaltung des Stammhauses ein Rohgewinn von 200.000 € und in der Betriebsstättenbuchhaltung ein solcher von 100.000 € (Verkaufserlös 700.000 € abzüglich Wareneinsatz von 600.000 €). Die Konsolidierung dieser beiden Gewinnteile…
…Waren, die im Zuge eines steuerpflichtigen Betriebes (beispielsweise in einer Kantine oder in einem Warenhandel) veräußert werden, bilden bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sofort abzugsfähige Betriebsausgaben (bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich Betriebsausgaben nach Maßgabe des Wareneinsatzes). Werden Waren in den steuerneutralen Vereinsbereich überführt, liegt…
Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…
3. Beförderungsmittel Im Sinne der besonderen Bestimmungen der UZK-DA für das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmittel gelten eingebrachte Waren als Beförderungsmittel, wenn sie überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen, einschließlich der Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände (zB auch Fahrräder, Reittiere, Paletten und…