…Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG 1987) durch einen befugten Parteienvertreter muss der amtliche Vordruck diesem spätestens zum Zeitpunkt der (rechtzeitigen) Selbstberechnung bereits vorliegen (UFS 11.09.2003, RV/0482-L/03). Rz 97: Wird von der Selbstberechnung kein Gebrauch gemacht, ist der Rechtsvorgang vom befugten Parteienvertreter gemäß …
…zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen, sowie auf diese Weise ergehende Erledigungen, amtliche…
…Abs. 2 BAO). Rz 186: Bescheide dürfen nur dann vorläufig erlassen werden, wenn vorübergehende Hindernisse in Form von Ungewissheiten im Tatsachenbereich der zweifelsfreien Klärung der Abgabepflicht oder deren Höhe entgegenstehen (zB VwGH 17.9.1996, 95/14/0052). Daher dürfen Bescheide beispielsweise dann vorläufig ergehen…
…abgegeben, würde dieser Vorgang als Zerstörung von Fischgräten ohne übrigbleibende Abfälle betrachtet. Natürlicher Verlust: Wenn es bei Waren, die in ein besonderes Verfahren übergeführt wurden, zu einem natürlichen Verlust kommt, ist dieser natürliche Verlust nicht als Nichterfüllung der zollrechtlichen Verpflichtungen im Sinne von Art. 79…
…hat, liegt eine Bedingung vor, die auf das Entstehen der Gebührenschuld keinen Einfluss hat. Beispiel 3: Der Einwand, dass bei Abschluss eines Mietvertrages von der Voraussetzung ausgegangen wurde, seine Gültigkeit hänge vom Erwerb des Mietgegenstands durch die Vermieterin ab, weshalb ein aufschiebend bedingter Vertrag vorliege…
…die §§ 34 ff BAO), vom Vereinszweck, vom sonstigen Inhalt der Statuten und von der tatsächlichen Geschäftsführung ab. Rz 866a: Dieser Statutenvorschlag ist ein aus der Sicht der finanzamtlichen Praxis erstellter Vorschlag, der auf dem Statutenvorschlag des Bundesministeriums für Inneres (BMI; www.bmi.gv.at) basiert…
…Gesellschafter 10.5.1. Einkunftsquelle bei Gesellschaft, nicht jedoch bei allen Gesellschaftern Rz 204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als grundsätzliches Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt…
…im § 15 AbgEO umschrieben (VwGH 10.6.2002, 2002/17/0063). Im Exekutionstitel und damit im Rückstandsausweis unterlaufene offenbare Unrichtigkeiten sind von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners zu berichtigen (§ 15 Abs. 1 AbgEO). 15.1. Voraussetzungen für die Ausstellung eines Rückstandsausweises Rz 1403…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
…3 fortgeführt wird bzw. der amtliche Vordruck NeuFö 3 verwendet wird. Dies gilt auch für die Übermittlung eines elektronischen Abbildes des amtlichen Vordruckes iSd § 2 Abs. 3 der VO über die Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl…
…nur solche, die der Abgabepflichtige zur Vermeidung einer Pfändung an den Vollstrecker leistet, sondern auch Erlöse aus der Verwertung von Pfandgegenständen oder Überweisungen durch Gerichte in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Rz 742: Zahlungen eines Drittschuldners dürfen nur auf jene Abgaben, die Gegenstand der Forderungspfändung sind, verrechnet werden…
…Dezember 20202022 Anwendung finden. die Übergangsbestimmungen setzen eine Reihe von Bestimmungen des UZK und seiner ergänzenden und durchführenden Rechtsakte im Übergangszeitraum aus. Da die Übergangsbestimmungen aus rechtssystematischen Gründen in verschiedenen Vorschriften geregelt werden mussten, werden diese im Interesse der besseren Übersicht und Verständlichkeit in einer…
…an die der Bescheid ergeht, ergibt sich aus § 93 Abs. 2 BAO. Rz 1553: Ergeben sich aus abgabenbehördlichen Prüfungen von Selbstbemessungsabgaben Nachforderungen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, trotz in der Vergangenheit liegender Fälligkeit vor Bescheiderteilung mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen, weil die Vollstreckbarkeit noch nicht eingetreten ist…
… 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Gerichte ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den Elektronischen Rechtsverkehr…
…werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten. Nur in Ausnahmefällen - etwa bei Geringfügigkeit des zu sichernden Betrages oder der zu erlangenden Sicherheit - ist daher von der Erlassung eines Sicherstellungsauftrages abzusehen (VwGH 3.7.2003, 2000/15/0042; VwGH…
…Beratung durch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder durch die Wirtschaftskammer entfallen, wenn ausschließlich die Wirkungen des § 1 Z 1 NeuFöG (Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung bzw. Betriebsübertragung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen) eintreten (zB Um- bzw. Anmeldung eines KFZ…
4. Erledigung des Verfahrens | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 215, Art. 259 Abs. 3, Art. 262 | Art. 75 | Art. 264 | - Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung, die pV zu erledigen. Jedoch geht der Begünstigungsanspruch aus der…
…218 UZK vorliegt, bleibt der Bewilligungsinhaber jedoch Träger von Rechten und Pflichten aus der Inanspruchnahme des Verfahrens und für den Nachweis über die ordnungsgemäße Erledigung der aV verantwortlich. 4.2.1. Beförderung zur Ausgangszollstelle | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA…
…§ 158 bis 160 BAO), Notwendige Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsmaßnahmen (§ 146a und § 146b BAO). Unabhängig von den in § 54 BAO vorgesehenen Befugnissen kann ein Finanzamt ein Organ eines anderen Finanzamtes mit der Vornahme einer Außenprüfung beauftragen, weil § 148 Abs. 1 BAO die Beauftragung nicht auf die…
8 Haftungsfragen 8.1 Zur Vertretung von Vereinen Rz 793: Vereine sind juristische Personen. Sie können daher nur durch ihre Organe handeln. Vereine werden durch jene Personen vertreten, die in den Statuten als Vertretungsbefugte genannt sind. Wer den Verein nach außen vertritt, muss nach § 3…