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ZK-25902.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.4.4. Verantwortlichkeit für die Vorgänge Der Inhaber der Bewilligung für die pV muss für die außerhalb der Union vorzunehmenden Veredelungsvorgänge keine Regelungen treffen. Außerdem muss diese Person nicht mit dem Ausführer der Waren, welche im Rahmen der pV aus dem Zollgebiet der Union…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991 Rz 936: Auch bei Kraftfahrzeugen, welche den Steuertatbestand gemäß § 1 Z 3 lit. b oder Z 4 NoVAG 1991 auslösen und zuvor gemäß § 3 NoVAG…

EStR 2000 Rz 1315–13175.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…auch unselbständige Einheiten wie Teilorganisationen, als eigene Abteilungen geführte Aktivitäten oder als eigene Verwaltungseinheiten geführte Tätigkeitsfelder. Da in Zusammenhang mit der "Spendenbegünstigung" vor allem auch der Spenderwille beachtlich ist, orientiert sich die Vermögensbindung nicht allgemein an begünstigten Zwecken iSdDie Anerkennung als Vorgängerorganisation §§ 34 ff BAO…

UStR 2000 Rz 49–561.1.1.11.5. Umwandlungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…Es kommt zu keiner Vermögensübertragung. Ein Leistungsaustausch findet nicht statt. Beispiel: Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft beschließen die Umwandlung des Unternehmens in eine Kommanditgesellschaft. Darin liegt kein steuerbarer Vorgang. 1.1.1.11.5.2. Übertragende Umwandlung Rz 50: Bei übertragenden Umwandlungen kommt es zu…

UStR 2000 Rz 1537–155611.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Fahrausweise siehe weiters Rz 1691. Rz 1539: Das Vorliegen dieser Merkmale ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Hinsichtlich der fortlaufenden Nummer ist durch den Leistungsempfänger keine Überprüfung vorzunehmen. Rz 1540: Die Bestimmungen über die Ausstellung von Rechnungen betreffen nur solche über steuerbare Vorgänge. In den Fällen…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…weitergelieferte und weiterverrechnete Menge elektrischer Energie bereits besteuert worden ist. 1.1.1.1.2 steuerbare und nicht steuerbare Weiterlieferungen bei Vermietungen Rz 6: Dieselbe Vorgangsweise ist bei der Lieferung von elektrischer Energie durch ein Elektrizitätsunternehmen an einen Wohnungsvermieter und deren Weiterlieferung an Mieter bzw…

EnAbgR Rz 60–712 Erdgasabgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

2 Erdgasabgabe 2.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 2.1.1 Steuerbare Vorgänge 2.1.1.1 Lieferung von Erdgas Rz 60: Der Erdgasabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ErdgasAbgG jede Lieferung von Erdgas, ausgenommen das Erdgas wird an ein Erdgasunternehmen im Sinne des…

EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

3 Kohleabgabe 3.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 3.1.1 Steuerbare Vorgänge 3.1.1.1 Lieferung von Kohle Rz 120: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KohleAbgG jede Lieferung von Kohle, ausgenommen die Kohle wird an einen Kohlehändler geliefert. Rz 121…

EnAbgR Rz 47–481.7 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.7 In-Kraft-Treten Rz 47: Das ElAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro (siehe Rz 43a) ist auf Vorgänge nach dem 30. Juni 2014 anzuwenden (§ 7 Abs. 6 iVm § 5 Abs. 6 ElAbgG…

EnAbgR Rz 105–1062.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

2.8 In-Kraft-Treten Rz 105: Das ErdgasAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Mai 1996 anzuwenden. 2.9 Vollziehung Rz 106: Mit der Vollziehung des ErdgasAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut, hinsichtlich des § 7 Abs. 2 und 3 ErdgasAbgG im Einvernehmen mit…

EnAbgR Rz 160–1613.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.1.5. Inlandsbegriff Rz 456: Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 bis 4 NoVAG 1991 in den ehemaligen Zollausschlussgebieten Mittelberg und Jungholz führen zu keiner Steuerpflicht. Wird ein zunächst in diesen Gemeinden (also für Zwecke der Normverbrauchsabgabe nicht im Inland) zugelassenes Kraftfahrzeug in…

VS-11201.1.8. Nicht genutzte Wärme
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…

EStR 2000 Rz 665822.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.4 Fiktiver Veräußerungserlös Rz 6658: In folgenden Fällen ist der Veräußerungsvorgang gedanklich in zwei Veräußerungen aufzusplitten und für einen der Vorgänge ein fiktiver Veräußerungserlös anzusetzen. Ein solcher fiktiver Veräußerungserlös kann sein: Der Teilwert im Einlagezeitpunkt bei eingelegten Grundstücken (§ 4 Abs. 3a Z…

UP-43005.6.2. Definition
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.6.2. Definition Als nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen gelten nur die nachfolgend aufgezählten Vorgänge, und zwar wenn ausschließlich diese ("erschöpfende Aufzählung") durchgeführt werden: a)Behandlungen, die dazu bestimmt sind, die Erzeugnisse während des Transports oder der Lagerung in ihrem Zustand zu erhalten; b…

EStR 2000 Rz 4171–417511.3.4 Abgrenzungsfragen zur Pauschalierung (§ 1 Abs. 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…gesondert zu erfassen. 11.3.4.1 Durch die Pauschalierung abgegoltene Vorgänge Rz 4172: Grundsätzlich werden mit der Pauschalierung die laufenden Einnahmen und die laufenden Ausgaben abgegolten. Davon sind die regelmäßig im Betrieb anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge betroffen. Randzahl 4173: derzeit frei Rz 4174: Aufgrund…

EStR 2000 Rz 6161–616420.2.2.5.3 Befreiungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Veräußerungsfiktion entstehende Steuerpflicht bei Depotentnahmen wird von zahlreichen Ausnahmen durchbrochen. Die von den Ausnahmetatbeständen erfassten nicht steuerbaren Vorgänge lassen sich in drei Grundfälle unterteilen: Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen, unentgeltliche Übertragungen auf das Depot eines anderen Steuerpflichtigen, und Depotübertragungen im Rahmen von Umgründungen. Außerhalb…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die Vorgänge getrennt nach steuerpflichtigen Vorgängen, gemäß § 1 Z 1 NoVAG 1991 (Lieferung zur gewerblichen Weiterveräußerung) nicht steuerbaren oder nach § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991 (Vorgänge betreffend Elektrofahrzeuge…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991) B.10.1. Allgemeines Rz 1150: Bei der Lieferung (steuerbare Vorgänge im Sinne des § 1 Z 1 oder 4 NoVAG 1991) muss der Unternehmer dem Abnehmer des Kraftfahrzeuges (z.B. auch Leasingunternehmen) eine Bescheinigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass…

UZK-DAArtikel 167 Fälle, in denen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung als erfüllt gelten
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…Voraussetzungen für die aktive Veredelung als erfüllt gelten (Artikel 211 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive Veredelung gelten als erfüllt, wenn der Antrag einen der folgenden Vorgänge betrifft: a)Veredelung von Waren, die nicht in Anhang 71-02 geführt werden…