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NeuFöR Rz 1094.2. Erstellung des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…Beiträge erfolgt ausschließlich im Lohnsummenverfahren. Zum Vollzug der Begünstigung im Rahmen des Lohnsummenverfahrens ist es nötig, den erstellten Vordruck der Gebietskrankenkasse bei der Erstanmeldung der Dienstnehmer vorzulegen (siehe Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Sozialversicherungsträger im Bereich des Melde-, Versicherungs- und Beitragwesens E-MVB NeuFöG-0003).

NeuFöR Rz 944. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Vordruckes iSd § 2 Abs. 3 der VO über die Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl. II Nr. 507/2012. Eine Angabe der Abgaben, Gebühren oder Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Die nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordruckes stellt kein nachträgliches Ereignis iSd § 295a BAO dar (VwGH 29.03.2007, 2006/16/0098). 4.1.1. Erklärung der Neugründung bei mehreren Betriebsinhabern und/oder bei mehreren Behörden Rz 103: Die Befreiungen des NeuFöG treten nur dann ein…

NeuFöR Rz 194–1979. Erklärung der Betriebsübertragung (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Vordruckes iSd § 2 Abs. 3 der VO über die Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, BGBl. II Nr. 216/2005 idF BGBl. II Nr. 507/2012. Eine Angabe der Abgaben, Gebühren und Beiträge, bei denen die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG…

NeuFöR Rz 41–461.1.7. Lohnabhängige Abgaben (§ 1 Z 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…unter Hinweis auf den erstellten amtlichen Vordruck NeuFö 2 den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag nicht berechnet bzw. abführt, hat die Abgabenbehörde gegebenenfalls gemäß § 201 BAO die entsprechenden Abgaben mit Bescheid festzusetzen und darin zu begründen, weshalb die Voraussetzungen des NeuFöG nicht vorliegen. &nbsp…

NeuFöR Rz 71–812.2. Betriebsinhaber (§ 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…können die Begünstigungen des NeuFöG nur gewährt werden, wenn die Voraussetzungen bezüglich aller neuen Betriebsinhaber erfüllt sind. Darüber hinaus kann die Begünstigung nur von jenen Betriebsinhabern in Anspruch genommen werden, für welche den der amtlichen Vordruck (NeuFö 1 bei Neugründungen oder NeuFö 3 bei Betriebsübertragungen2)…

MO-850113. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

13. Gemeinschaftlicher Vordruck AGREX Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG) Rz 110: Am amtlichen Vordruck hat die für den Betriebsinhaber zuständige gesetzliche Berufsvertretung zu bestätigen, dass die Erklärung unter Inanspruchnahme der Beratung erstellt worden ist bzw. es sich um ein freies Gewerbe handelt und der Betriebsinhaber über grundlegende…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Die gesetzliche Berufsvertretung darf eine elektronische Übermittlung erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Abgabenbehörden des Bundes ist nicht zulässig. Rz 129…

NeuFöR Rz 1264.4. Vollelektronische Gründung (§ 4 Abs. 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…die Berufsvertretung oder die Wirtschaftskammer fernmündlich oder unter Verwendung von Wort- und Bildübertragung erfolgt, dies ist durch den Betriebsinhaber zu bestätigen. Jeder Ausdruck einer Erklärung über das Unternehmensserviceportal muss elektronisch signiert sein und gilt dann als amtlicher Vordruck iSd § 4 Abs. 1 und 2 NeuFöG.

NeuFöREinleitung
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…liegt keine Neugründung eines Betriebes vor (vgl. Rz 93). Der ausgefüllte amtliche Vordruck, womit der Förderungswerber erklärt, dass die Voraussetzungen für die Begünstigungen nach dem NeuFöG in seiner Person vorliegen, ist materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigungen und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der…

MO-850112. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM
geltende FassungRichtlinien06.11.2016

12. Gemeinschaftlicher Vordruck AGRIM Vorderseite [Grafik]   . Rückseite [Grafik]  

VB-0710Anlage 1
geltende FassungRichtlinien23.10.2014

Anlage 1 Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck ab 1. November 2011) [Grafik] . Registrierungsbescheinigung (Mustervordruck bis 31.10.201131. Oktober 2011) [Grafik]  

VB-0304Anlage 3a
geltende FassungRichtlinien14.10.2025

Anlage 3a Formular für den genehmigten Zusatz [Grafik]  

ZK-2030Anhang 9B: Übersiedlungsgut - ZBefr 2
geltende FassungRichtlinien03.03.2021

…Antragsteller ein Beförderungsmittel angekreuzt, dann ist im Grundlagenbescheid auch über das sonstige Übersiedlungsgut abzusprechen. Diese Erklärung ist nicht erforderlich für Übersiedlungen nach einer anderen Rechtsgrundlage als der ZBefrVO, dh. für andere Verfahrenszusatzcodes als C01. Ist der Vordruck nicht vom Antragsteller unterschrieben, hat er keinerlei Funktion.

ZK-0612Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

Anlage 5 - Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: |   | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: |   | Sachbearbeiter: |   | Tel. Nr.: Fax-Nr.: |   | Warenort: | TIN: | Adresse: |   | Plz/Ort: |…

VB-0330Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien13.02.2025

Muster 4: Muster des Formblattes für Ergänzungsblätter zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen [Grafik]   Hinweis: Seit 17. Jänner 2016 muss das vorstehende, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/57 geänderte Formblatt als Ergänzungsblatt zu Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen verwendet werden. Das Formblatt, bei dem das Feld…

NeuFöR Rz 202–20412. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

12. Amtshilfe (§ 7 NeuFöG) Rz 202: Die gesetzlichen Berufsvertretungen und die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft sind verpflichtet, Abschriften der amtlichen Vordrucke, auf denen Bestätigungen iSd § 4 NeuFöG angebracht worden sind, herzustellen und 7 Jahre ab Ende des Jahres, in dem die Bestätigung angebracht worden ist…

ZK-15808.4. Faxdeckblatt Anmeldung
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

8.4. Faxdeckblatt Anmeldung NOTFALLVERFAHREN / FALLBACK | Name des Anmelders: | | Adresse: | Plz/Ort: | EORI-Nr.: | | Sachbearbeiter: | | Tel. Nr.: Fax-Nr.: | | Warenort: | TIN: | Adresse: | | Plz/Ort: | | Zuständige Zollstelle/Kundenteam: |…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…übrigen Voraussetzungen des NeuFöG (inkl. Vorlage des amtlichen Vordrucks) vorliegen (vgl. Beispiele in Rz 63). Erfolgt daher der Eintrag in die jeweilige Liste der Standesvertretung ohne eine unmittelbar mit der Eintragung zusammenhängende Neugründung eines Betriebes, steht die Befreiung nach § 1 Z 1 NeuFöG für die…