…zu einem späteren Zeitpunkt zum Erfolg führen können. Eine Aussetzung der Einbringung kommt auch dann in Betracht, wenn der für die Einbringung erforderliche Verwaltungsaufwand außer Verhältnis zu dem einzubringenden Betrag stehen würde. Das Wesen einer Aussetzung der Einbringung besteht darin, dass die Abgabenbehörde ihrer Verpflichtung…
Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…
2.3.5. Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben…
Artikel 20 Ablehnung eines Antrags auf zentrale Zollabwicklung Bis zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme des CCI bzw. des AES gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU kann die entscheidungsbefugte Zollbehörde Anträge auf zentrale Zollabwicklung ablehnen, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde.
…nach Artikel 73 des Zollkodex kann erteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die Anwendung des Verfahrens nach Artikel 166 des Zollkodex würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. b)Der festgelegte Zollwert würde sich nicht erheblich vom Zollwert unterscheiden, der festzulegen wäre…
…stellt keine Strafe bzw. keine Sanktion strafrechtlichen Charakters dar, sondern ist als Pauschalersatz der Dienstgeber für den Verwaltungsaufwand der Krankenversicherungsträger zur Aufdeckung von Schwarzarbeit zu werten (VfGH 7.3.2017, G 407/2016 und G 24/2017). Er ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Beiträge Rz 1491…
…5. Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Zollbehörden in der Lage sind, die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand auszuüben, der zum wirtschaftlichen Bedürfnis nicht außer Verhältnis steht. Das Zollrecht liefert keine näheren Anhaltspunkte dazu, wann eine solche Unverhältnismäßigkeit gegeben sein könnte…
…dargelegt werden. Der Antrag ist abzulehnen, wenn der Verwaltungsaufwand für die Überwachung des Verfahrens im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Bedürfnissen des Inhabers der Bewilligung nicht gerechtfertigt ist. Im Bereich der Zolllager sind dabei sowohl der beantragte Zolllagertyp als auch das konkret angestrebte Verfahren (Normalverfahren, vereinfachte…
…2.5.1.) können Anträge auf zentrale Zollabwicklung gemäß Artikel 20 UZK-TDA abgelehnt werden, wenn die Bewilligung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen würde. 7.4.1.1.1. Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor Antragsannahme Aufgrund der fehlenden technischen Voraussetzungen für den Informationsaustausch zwischen den beteiligten…
…a)die zuständige Zollbehörde ist der Auffassung, dass sie die Inanspruchnahme des Unionsversandverfahrens überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Erfordernissen des betreffenden Beteiligten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordert; b)der Antragsteller führt Aufzeichnungen, die den zuständigen Zollbehörden die Durchführung wirksamer…
…Die Bewilligungen gemäß Buchstabe b werden nur erteilt, wenn die Zollbehörden das Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen können, ohne dass dies gemessen an den Erfordernissen des betreffenden Beteiligten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erfordert, und der Beteiligte Aufzeichnungen führt, die den Zollbehörden die Durchführung wirksamer Kontrollen…
…Auffassung ist, dass sie die TIR-Verfahren überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Bedürfnissen des Beteiligten zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führt. (3) Die Bewilligung des Status eines zugelassenen Empfängers gilt für TIR-Verfahren, die in dem Mitgliedstaat, in dem…
…Artikel 39 Buchstaben a, b und d des Zollkodex. (2) Die Bewilligungen werden nur gewährt, wenn die Zollbehörde der Auffassung ist, dass sie das Unionsversandverfahren überwachen und Kontrollen durchführen kann, ohne dass dies gemessen an den Bedürfnissen des Beteiligten zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führt.
…verbundenen Verpflichtungen durch eine angemessene Prüfung überwacht. (3) Die Bewilligung nach Absatz 1 wird nur dann erteilt, wenn die Zollbehörden die zollamtliche Überwachung mit einem Verwaltungsaufwand ausüben können, der nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Bedürfnis steht. (4) Der Bewilligungsinhaber führt geeignete Aufzeichnungen in einer von…
…Addition bzw. Saldierung ein gemeinsamer Zuschlags- bzw. Abzugsbetrag/-satz festgelegt werden, wenn hierdurch insgesamt betrachtet eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands erzielt werden kann. In Einzelmitteilungen sind NUR Zuschläge bei Verbundenheit mit Preisbeeinflussung aufzunehmen (nachrangige Bewertungsmethoden nach Art. 74 UZK), weil diese Zuschläge nicht in Art. 73…
…von geringfügigen Berichtigungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abstand zu nehmen, wenn damit ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden wäre. In solchen Fällen sind Mehrbeträge an abziehbarer Vorsteuer als Betriebseinnahme und Minderbeträge als Betriebsausgabe zu verrechnen. Rz 739: Von den oben dargelegten Änderungen des Vorsteuerabzuges sind die Berichtigungen…
…alleine kein Kriterium für Gewerblichkeit. Bleibt der "Verwaltungsaufwand" in jenem Rahmen, wie er üblicherweise bei einer Vermögensverwaltung erforderlich ist, spricht dies gegen Gewerblichkeit. Dabei ist es zulässig, eine Verhältnisbetrachtung anzustellen. Der Umstand, dass der Verwaltungsaufwand mit zunehmendem Vermögensumfang proportional zunimmt, führt ebenfalls nicht zur Annahme…
…nach § 188 BAO getroffen werden, weil abgabenrechtlich relevante Feststellungen zweckmäßigerweise in jenem Verfahren zu treffen sind, in dem der maßgebende Sachverhalt mit dem geringsten Verwaltungsaufwand ermittelt werden kann (ua. VwGH 25.6.2020, Ra 2019/15/0016). Vor diesem Hintergrund ist die Wartetastenregelung des § 23a…
…Empfänger geschaffen. Einen weiteren Schwerpunkt der neuen Richtlinie bildet die Verbesserung des Zusammenspiels von Verbrauchsteuer- und Zollverfahren. Vor allem sollen bei Ein- und Ausfuhren Doppelgleisigkeiten und Verwaltungsaufwand vermieden, aber auch Steuerumgehungen durch Verbesserung des Informationsflusses an Schnittstellen der beiden Verfahrensarten hintangehalten werden. In der gesamten…
…Einfuhr (Warenort) zu definieren. Falls daher für Steuerlager oder Verwendungsbetriebe regelmäßig Einfuhren durchzuführen sind, sollte an diesen Orten/Betrieben ein Warenort für die Zollabfertigung eingerichtet werden, um die erläuterte zusätzliche Beförderung unter Steueraussetzung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden (Abschnitt 3.3.3.9.).