Artikel 147 Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (1) Waren in der vorübergehenden Verwahrung dürfen ausschließlich in Verwahrlagern gemäß Artikel 148 oder in begründeten Fällen an anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten verwahrt werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz…
1.5. Kontaktpersonen im Zollverfahren Grundsätzlich gilt, dass die nachstehend genannten Personen auch in Personalunion ausgeübt werden können. 1.5.1. Zollverantwortliche Person Der Zollverantwortliche handelt für den Bewilligungsinhaber und wird in der Bewilligung als die Person angeführt, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Informatikverfahrens…
…der Bewilligung für ein öffentliches Zolllager vorgesehen werden, dass die in Absatz 1 Buchstaben a oder b genannten Verantwortlichkeiten ausschließlich dem Inhaber des Verfahrens obliegen. (3) Der Inhaber des Verfahrens ist für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die sich aus der Überführung der Waren in…
…übertragen, das die Elektrizität in ihrem Auftrag und nach ihren Anweisungen erzeugt. Die Übertragung darf jedoch nicht die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde umfassen. Rz 69: Schuldner der Elektrizitätsabgabe für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom ist der Überschusseinspeiser. Das Vorliegen der Unternehmereigenschaft iSd …
…das die Elektrizität in ihrem Auftrag und nach ihren Anweisungen erzeugt. Die Übertragung darf jedoch nicht die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gegenüber der Finanzbehörde umfassen. Im Falle einer begünstigten Erzeugergemeinschaft muss die Vereinbarung mit dem Betreiberunternehmen zudem mit sämtlichen Mitgliedern abgeschlossen werden. Rz 158: Im Falle…
…dem die Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 242 Absatz 1 des Zollkodex dem Bewilligungsinhaber und dem Inhaber des Verfahrens obliegen. "Öffentliches Zolllager des Typs II" - Artikel 1 Z 33 UZK-DA Ein "Öffentliches Zolllager des Typs II" ist ein öffentliches Zolllager, bei dem die Verantwortlichkeiten gemäß Artikel…
…Abfertigung ungeprüfte Fälle zu legen. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten für nachträgliche Kontrollen richten sich nach dem Organisationshandbuch. (3) Im Rahmen der amtsinternen Qualitätssicherung ist die Qualität der Kontrollmaßnahmen und der Dokumentation der Kontrollen sowohl während als auch nach der Abfertigung sicherzustellen. Umfang und Intensität der Kontrollen…
…verbindlichen Standards für das Antragsverfahren und die Verwaltung und Überwachung von AEO-Bewilligungen, die Festlegung von Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die Festlegung eines nationalen Informations- und Kommunikationsnetzwerkes, Verweise auf Arbeitsmittel, Arbeitsbehelfe und Informationsquellen, die Auslegung anderweitig nicht näher bestimmter Rechtsbegriffe. Die Zitierung von Verordnungstexten erfolgt…
…sie eine ständige Niederlassung (Art. 5 Z 32 UZK) im Zollgebiet der Union haben. 3.7. Rollen und Verantwortlichkeiten 3.7.1. Kundenteam Die Kundenteams der Dienststellen sind im Bewilligungsverfahren sowie bei der Verwaltung der AEO-Bewilligungen federführend tätig. Im Bedarfsfall können die Betriebsprüfung Zoll…
7.2. Rolle und Zuständigkeiten der Kommission Die Kommission hat im Allgemeinen die Aufgabe, die ordnungsgemäße Anwendung der EU-Verordnungen sicherzustellen und die ihr vom Rat übertragenen Befugnisse zur Durchführung der von diesem erlassenen Regeln zu gewährleisten. Im Rahmen der Verwaltung der Zollkontingente übernimmt die…
…| ZL | I | Öffentliche Zolllager, bei dem die Verantwortlichkeiten gemäß Art. 242 Abs. 1 UZK 1 dem Bewilligungsinhaber und dem Inhaber des Verfahrens obliegen | J | N* | ZL | II | Öffentliche Zolllager, bei dem die Verantwortlichkeiten gemäß Art. 242 Abs…
…bei dem die Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 242 Absatz 1 des Zollkodex dem Bewilligungsinhaber und dem Inhaber des Verfahrens obliegen; 33."Öffentliches Zolllager des Typs II" ist ein öffentliches Zolllager, bei dem die Verantwortlichkeiten gemäß Artikel 242 Absatz 2 des Zollkodex dem Inhaber des Verfahrens obliegen…
…Informationssystem verwendet werden. (20) Um die richtige und einheitliche Anwendung von Zollkontingenten zu gewährleisten, sollten Vorschriften für deren Verwaltung erlassen und die entsprechenden Verantwortlichkeiten der Zollbehörden festgelegt werden. Ebenso müssen Verfahrensregeln für das ordnungsgemäße Funktionieren des elektronischen Systems für die Verwaltung von Zollkontingenten festgelegt werden…
7. Zuständigkeiten Zuständig für die Verwaltung der Zollkontingente sind die Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission und die von den Zollverwaltungen der einzelnen Mitgliedstaaten benannten Zentralstellen.
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
2.2.4. Verantwortlichkeit für die Übermittlung der handelsstatistischen Daten (1) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den handelsstatistischen Anmeldeformularen ist der zur handelsstatistischen Anmeldung Verpflichtete verantwortlich (§ 20 Abs. 1 HStG 1995). (2) Die ausgefüllten handelsstatistischen AnmeldescheineAnmeldeformulare sind von den Zollämtern unmittelbar der…
7. Amtliche Aufsicht 7.1. nur intern verfügbar 7.2. Pflichten der beteiligten Personen Den Befugnissen der Zollorgane stehen entsprechende Pflichten der Personen gegenüber, in deren Gewahrsame sich vstW befinden oder die im Zusammenhang mit Verbrauchsteuerbewilligungen solche Pflichten zu erfüllen haben. Die jeweiligen Pflichten ergeben…
2.7. Der Status von Verbrauchsteuerwaren innerhalb der Union 2.7.1. Allgemein VstW unterliegen einer Verbrauchsteuer mit 1.ihrer Herstellung, gegebenenfalls einschließlich ihrer Förderung, innerhalb des Gebiets der Union; 2.ihrer Einfuhr oder ihrem unrechtmäßigen Eingang in das Gebiet der Union. VstW befinden sich…
1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…
Anhang 4a: Hinweise zur Abfertigung mit dem eATA Das System stellt ein stand-alone-System dar. Die Anmeldung erfolgt mit der dienstlichen E-Mail und dem persönlichen Passwort direkt im Internet unter https://customs-at.atacarnet.iccwbo.org/login Übergangszeit, in dem sowohl papiermäßige ATA…