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UZK-IAUnterabschnitt 10 Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Unterabschnitt 10 Ursprungsnachweise im Rahmen der Ursprungsregeln für Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat Artikel 113 Allgemeine Anforderungen (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Erzeugnisse mit Ursprung in einem der begünstigten Länder oder Gebiete erhalten die Zollpräferenzbehandlung nach Artikel…

UZK-IAArtikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 116 Vorlage der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Ursprungsnachweise sind den Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats nach Maßgabe des Artikels 163 des Zollkodex vorzulegen. Diese Behörden können eine Übersetzung des Ursprungsnachweises verlangen; sie können außerdem verlangen, dass die Einfuhrzollanmeldung durch eine Erklärung des…

UZK-IAArtikel 121 Geltungsdauer der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Fall drei Monate überschreiten. (5) Das im vorstehenden Absatz genannte Verfahren findet auch Anwendung, wenn für Einfuhren in Teilsendungen gemäß Artikel 115 den Zollbehörden ein einziger Ursprungsnachweis vorgelegt wird. In diesem Fall können die zuständigen Zollbehörden aber eine Geltungsdauer von mehr als drei Monaten gewähren.

UZK-IAArtikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 125 Prüfung der Ursprungsnachweise (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Nachträgliche Prüfungen der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder der Erklärungen auf der Rechnung erfolgen stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats oder die zuständigen Behörden der begünstigten Länder oder Gebiete begründete Zweifel…

ZT-250520.2. Erforderliche Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…Erforderliche Ursprungsnachweise Damit diese Zollkontingente in Anspruch genommen werden können, müssen laut Artikel 31 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission den Zollbehörden ein gültiger Ursprungsnachweis sowie eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden. Dabei gilt: a)hat die Ware Ursprung…

UP-43008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im EWR-Abkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von…

UP-72009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Zollbehörden der Vertragspartei teilen einander über die Europäische Kommission die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Prüfung der Ursprungsnachweise zuständig sind. (2) Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU und Singapur einander über die zuständigen Behörden Amtshilfe bei der Prüfung…

UZKArtikel 61 Ursprungsnachweis
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des Handels erforderlich ist, kann gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln oder einer anderen Methode zur Feststellung des Landes, in dem die Waren vollständig gewonnen oder hergestellt oder ihrer letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, ein Ursprungsnachweis in der Union ausgestellt werden.

UP-70009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2021

…Zollbehörden der Vertragspartei teilen einander über die Europäische Kommission die Anschriften der Zollbehörden mit, die für die Prüfung der Ursprungsnachweise zuständig sind. (2) Um die ordnungsgemäße Anwendung dieses Protokolls zu gewährleisten, leisten die EU und Korea einander über ihre Zollverwaltungen Amtshilfe bei der Prüfung der…

UP-40028. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien21.01.2025

…möglich ist) ausgestellt werden kann. Ungeachtet dessen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Rahmen des Präferenzverkehrs zwischen ihnen die in Buchstaben a und b genannten Ursprungsnachweise durch Erklärungen zum Ursprung ersetzt werden, ausgefertigt von in einer elektronischen Datenbank registrierten Ausführern nach den nationalen Rechtsvorschriften der…

UP-40028.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien04.12.2025

…L 54 vom 26. Februar 2013 veröffentlichten Fassung gilt bis zum 31. Dezember 2025 zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens parallel zu der vorliegenden Anlage (siehe ARL UP-4000). (2) Ursprungsnachweise, die vor dem 1. Januar 2025 im Einklang mit den Regeln für die optionale Anwendung…

UP-40029. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

…das Ersuchen um Prüfung nach dem 1. Januar 2026 oder nach dem Tag des Inkrafttretens der Änderung der bilateralen Protokolle zwischen den Vertragsparteien zur Aufnahme eines Verweises auf das Übereinkommen in der zuletzt geänderten Fassung für Ursprungsnachweise gestellt wird, die im Einklang mit Anlage I…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…möglich ist) ausgestellt werden kann. Ungeachtet dessen können die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Rahmen des Präferenzverkehrs zwischen ihnen die in Buchstaben a und b genannten Ursprungsnachweise durch Erklärungen zum Ursprung ersetzt werden, ausgefertigt von in einer elektronischen Datenbank registrierten Ausführern nach den nationalen Rechtsvorschriften der…

UP-40019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…der Ursprungserklärungen, der Lieferantenerklärungen sowie der Richtigkeit der Angaben in diesen Nachweisen. 9.2. Prüfung der Ursprungsnachweise 9.2.1. Prüfung der Präferenznachweise (1) Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit der…

UP-57008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien31.08.2023

…Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.2. zu entnehmen. Eindeutige Formfehler wie Tippfehler in einem Ursprungsnachweis sollten nicht zur Ablehnung des Nachweises führen, solange kein Zweifel an der Richtigkeit der Angaben besteht. 8.15. In Euro (EUR) ausgedrückte Beträge (Wertgrenzen) …

ZK-25604.13. Unregelmäßigkeiten
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…wiedereingeführt worden sind. Die Korrektur kann auf Antrag des Beteiligten vorgenommen werden und hat bescheidmäßig zu erfolgen. Ferner ist die Korrektur in der Zollanmeldung mit Verweis auf die Geschäftszahl des Bescheides zu vermerken. Wurden im Zuge der Ausfuhrabfertigung Ursprungsnachweise ausgestellt, hat die Ausfuhrzollstelle zu prüfen…

UP-64005.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Fertigung)
geltende FassungRichtlinien15.10.2025

…491) enthält die grundsätzlich anzuwendende Ursprungsliste. 5.5.2. Alternative erzeugnisspezifische Ursprungsregeln und Ursprungskontingente des Anhangs 5-A und Kennzeichnung der Ursprungsnachweise Der Anhang 5-A des Abkommens enthält Ursprungskontingente und Alternativen für die erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln des Anhangs 5 (bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, Fische und Meeresfrüchte…

UP-62009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

…der Erklärungen auf der Rechnung sowie der Richtigkeit der in diesen Nachweisen enthaltenen Angaben. 9.2. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Ursprungsnachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die zuständigen Behörden oder Zollbehörden der einführenden Vertragspartei begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere…

UP-53009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Umstände der Einhaltung der Ursprungsregeln in den betreffenden AKP-Staaten, Mitgliedstaaten und ÜLG an. 9.2. Prüfung der Ursprungsnachweise 9.2.1. Prüfung der Präferenznachweise Eine nachträgliche Prüfung der Präferenznachweise erfolgt stichprobenweise oder immer dann, wenn die Zollbehörden des Einfuhrlandes begründete Zweifel an der Echtheit…

UP-81015. Verfahren bei der Ausfuhr aus dem begünstigten Land und bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…des APS das aktuell gültige Verfahren zur Ausstellung von Präferenznachweisen. Frühere Nachweisformen (insbesondere Ursprungsnachweise nach Formblatt A sowie im Rahmen von Übergangsbestimmungen verwendete Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und Erklärungen auf der Rechnung) sind nicht mehr anzuwenden. 5.1.1. Registrierungspflicht der Ausführer und Ausnahmen davon (Art…