RIS AI
7 117 Treffer437 msnur geltende Fassungen
UZK-IAUnterabschnitt 8 Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 8 Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 108 Pflichten der zuständigen Behörden in Bezug auf die Überprüfung der Ursprungseigenschaft ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Um die Erfüllung…

UP-66608. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Nachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Nachweise und Zollpräferenzbehandlung 8.1. Grundsätzliches Die Anwendung der Präferenz setzt voraus, dass der nichtpräferenzielle Ursprung der Ware in den USA sowie die unmittelbare Beförderung der Ware in die EU nachgewiesen werden. Gemäß Artikel 59a UZK-IA erfolgt der Nachweis des…

UP-65008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung 8.1. Grundsätzliches Auf der Grundlage eines Antrags auf Zollpräferenzbehandlung durch den Einführer gewährt die Einfuhrvertragspartei einem Erzeugnis mit Ursprung in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf…

UP-40028. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien21.01.2025

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1; 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung…

UP-52018. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien08.08.2024

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung 8.1. Grundsätzliches Auf der Grundlage eines Antrags auf Zollpräferenzbehandlung durch den Einführer gewährt die Einfuhrvertragspartei einem Erzeugnis mit Ursprung in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.Die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1; 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung…

UP-44048. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien28.06.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung 8.1. Grundsätzliches Auf der Grundlage eines Antrags auf Zollpräferenzbehandlung durch den Einführer gewährt die Einfuhrvertragspartei einem Erzeugnis mit Ursprung in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1-CMR, 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert…

UP-57008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.11.2023

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.für Einfuhren in die EU aus Ghana die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt bis 19. August 2023), danach gilt 2.für Einfuhren in…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung (gilt nur für Einfuhren in die EU aus Vietnam) 2.die Ursprungserklärung bzw. Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung oder einem…

UP-56008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien27.01.2023

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: Die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Ursprungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro von jedem Ausführer oder unabhängig vom Wert der Sendung von einem Registrierten Ausführer…

UP-80008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Ausfuhrverfahren in den ÜLG 8.1.1. Allgemeine Anforderungen Die nach diesem Übersee-Assoziationsbeschluss gewährten Begünstigungen gelten für: a)Waren, die die Anforderungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllen und von einem registrierten Ausführer ausgeführt werden; b)Sendungen von einem oder mehreren…

UP-72008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Im FHA ist als Präferenznachweis nur die UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung vorgesehen, die auf einer Rechnung, einem Lieferschein oder einem anderen Handelspapier (in dem die Erzeugnisse so genau bezeichnet sind, dass die Feststellung der Nämlichkeit möglich…

UP-71008. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung 8.1. Grundsätzliches Auf der Grundlage eines Antrags auf Zollpräferenzbehandlung durch den Einführer gewährt die Einfuhrvertragspartei einem Erzeugnis mit Ursprung in der anderen Vertragspartei die Zollpräferenzbehandlung bei der Einfuhr. Der Einführer ist für die Richtigkeit des Antrags auf…

UP-64008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im vorliegenden Abkommen ist nur eine Ursprungserklärung vorgesehen. Die Ursprungserklärung wird auf einer Rechnung oder einem anderen Handelspapier so abgegeben, dass das Ursprungserzeugnis ausreichend genau bezeichnet ist, um die Identifizierung zu ermöglichen. Der Wortlaut der Ursprungserklärung ist im…

UP-62008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Rechnungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro von jedem…

UP-55008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien04.12.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches und besondere Kennzeichnung Folgende Präferenznachweise sind vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 betreffend eine konkrete Sendung 2.die Erklärung auf der Rechnung oder einem sonstigen Handelsdokument ("Ursprungserklärung"), welche innerhalb der Wertgrenze von 6.000…

UP-81016. Überprüfung der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…Mitgliedstaaten begründete Zweifel an der Echtheit der Papiere, der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse oder der Erfüllung der übrigen Ursprungsregeln haben. (2) Bei einem Ersuchen um nachträgliche Prüfung senden die Zollbehörden der Mitgliedstaaten das Ursprungszeugnis nach Formblatt A und die Rechnung, wenn sie vorgelegt worden ist…

UP-44008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches In den Abkommen mit den SAP Ländern sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte WVB EUR.1 2.die Erklärung auf der Rechnung, die innerhalb der Wertgrenze von 6.000 Euro, von jedem Ausführer oder…

UP-40008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

8. Nachweis der Ursprungseigenschaft 8.1. Grundsätzliches Im Übereinkommen sind folgende Präferenznachweise vorgesehen: 1.die von einem Zollamt bestätigte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED; 2.die Erklärung auf der Rechnung oder Erklärung auf der Rechnung EUR-MED, die innerhalb der Wertgrenze von 6…