…Zollgebiets der Union ohne Umladung befördert werden; c)wenn die Waren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten durch ein Gebiet außerhalb des Zollgebiets der Union befördert und außerhalb des Zollgebiets der Union auf ein anderes Beförderungsmittel als jenes, auf das sie ursprünglich…
…ein anderes Zollverfahren übergeführt, so übernimmt die Zollstelle, die für diesen Bahnhof zuständig ist, die Aufgabe der Bestimmungszollstelle. Diese Zollstelle versieht die Exemplare Nrn. 2 und 3 sowie eine von dem Eisenbahnunternehmen vorzulegende zusätzliche Kopie des Exemplars Nr. 3 mit einem Sichtvermerk und bringt auf…
…zu vertretenden Gründen verletzt oder manipuliert werden; c)Waren unter zollamtlicher Überwachung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes umgeladen werden; d)eine unmittelbar drohende Gefahr ein sofortiges teilweises oder vollständiges Entladen des verschlossenen Beförderungsmittels erfordert; e)ein Ereignis vorliegt, dass die Fähigkeit des Inhabers des…
…ohne Raumverschluss von einem Beförderungsmittel auf ein anderes umgeladen, müssen die Waren unter Angabe der MRN der Zollstelle nicht gestellt werden. In diesem Fall genügt es, wenn der Inhaber des Verfahrens oder der Beförderer der zuständigen Zollstelle alle maßgeblichen Informationen über die Umladung mitteilt. Werden…
…auf folgende Fälle: Umladung: Auszufüllen ist Feld 55 Feld 55: Umladungen Feld 55: Umladungen Die ersten drei Zeilen dieses Feldes sind vom Beförderer auszufüllen, wenn die Waren im Verlauf des betreffenden Versandverfahrens von einem Beförderungsmittel auf ein anderes oder aus einem Container in einen anderen…
…beziehen sich auf folgende Fälle: 10.UMLADUNGEN: FELD 55 Feld Umladungen (55) Die ersten drei Zeilen dieses Felds sind vom Beförderer auszufüllen, wenn die Waren im Verlauf des betreffenden Versandverfahrens von einem Beförderungsmittel auf ein anderes oder aus einem Container in einen anderen umgeladen werden…
…die Waren im Verlaufauch der Name des betreffenden Versandverfahrens von einem Beförderungsmittel auf ein anderes oder aus einem Containerzugelassenen Versenders und die Bewilligungsnummer in einen anderen umgeladen werdendiesem Feld anzugeben. Bei WarenbeförderungenSofern in Containern, die von Straßenfahrzeugen befördert werden sollendieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist…
…Vorgänge: Umladungen: Das Feld Umladungen (7/1) ist zu verwenden. Feld Umladungen (7/1) Die ersten drei Zeilen dieses Feldes sind vom Beförderer auszufüllen, wenn die Waren im Verlauf des betreffenden Versandverfahrens von einem Beförderungsmittel auf ein anderes oder aus einem Container in einen anderen…
…eine andere zuständige Behörde des Landes, in dem er sich befindet. Diese nimmt so schnell wie möglich das im Carnet TIR enthaltene Protokoll auf. 14. Umladung nach Unfall Wird bei einem Unfall das Umladen der Warenladung auf ein anderes Fahrzeug oder in einen anderen Behälter…
…internationalen Warentransport mit Carnets TIR; 38."TIR-Verfahren" ist die Beförderung von Waren im Zollgebiet der Union gemäß dem TIR-Übereinkommen; 39."Umladung" ist das Verladen von Erzeugnissen und Waren von einem Beförderungsmittel auf ein anderes; 40."Reisender" ist eine natürliche Person, die a)vorübergehend…
…zu verstehen, mit dem der Versand zum Empfänger im Drittland initiiert wird. Eine während der Beförderung allfällig notwendige (speditionsmäßige) Umladung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes ist kein Verladen zur Ausfuhr im Sinne des UZK. 3.2.2. Zollstelle, bei der die Waren das Zollgebiet…
…nur auf den Exemplaren 4 und 5 erscheinen, betreffen die folgenden Felder: Umladung: auszufüllen ist Feld 55. Feld 55: Umladungen Die ersten drei Zeilen dieses Feldes sind vom Beförderer auszufüllen, wenn die Waren im Verlauf des betreffenden Verfahrens von einem Beförderungsmittel auf ein anderes oder…
…71 Abs. 1 Buchstabe e Z ii UZK) Dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis sind Kosten für die Be- und Entladung der eingeführten Ware sowie Kosten für die Umladung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes hinzuzurechnen. Nicht hinzuzurechnen sind dagegen Entlade-, Umlade- und Umschlagkosten…
…können, besonders dafür gebaut ist, die Beförderung von Gütern durch ein oder mehrere Beförderungsmittel ohne Umladung des Inhalts zu erleichtern, so gebaut ist, dass eine einfache Handhabung möglich ist, insbesondere bei Umladung von einem Beförderungsmittel auf ein anderes, so gebaut ist, dass es leicht beladen…
…Art. 231 Buchstabe c UZK-DA wenn bei einem auf ein Fahrgestell aufgebauten Gerät der eigentliche Zweck der Verwendung der Arbeitseinsatz (zB Durchführung von Versuchen ohne Erwerbszweck) ist. Der Antrag und die Bewilligung der vV von zu anderen als Beförderungszwecke verwendeten Beförderungsmittel sowie fahrbare Maschinen…
…Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen (1) Werden Ursprungserzeugnisse aus einem begünstigten Land zu einer Ausstellung in ein anderes Drittland versandt und…
…wurde, die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft wiedereingeführt werden, oder, wenn bei der Beförderung ein anderes Gebiet als das der Gemeinschaft oder eines EFTA-Landes berührt wird, die Ausgangszollstelle, über die die Ware die Gemeinschaft verlässt, und die Eingangszollstelle, über…
…für Waren, die aus dem Seeverkehr ohne Umladung in den Binnenschiffsverkehr übergehen: der erste Hafen, in dem ein Entladen stattfinden kann; d)für im Eisenbahn-, Binnenschiffs- oder Straßenverkehr beförderte Waren: der Ort der ersten Eingangszollstelle; e)für mit anderen Beförderungsmitteln beförderte Waren: der Ort, an…
…in dem Zeitpunkt, in dem die Waren dem Verfahren entzogen werden. Abgesehen von Fällen, in denen ein Diebstahl der Waren von ihrem Beförderungsmittel auf frischer Tat entdeckt wird, ist dieser genaue Zeitpunkt oft ebenso schwer zu ermitteln wie der Ort des Entziehens, wobei beides miteinander…
…auf ein Schiff, Flugzeug oder eine Eisenbahn umgeladen werden, das bzw. die sie aus dem Verwahrungslager oder der Freizone und somit aus dem Zollgebiet der Union verbringt, sofern: i)die Umladung innerhalb von 14 Tagen nach der Gestellung der Waren gemäß Artikel 144 oder 245…