2.8. Umgehung 2.8.1. Umgehung/Montage (1) Eine Ausweitung der Ausgleichszölle auf gleichartige Waren oder Teile dieser Ware aus Drittländern erfolgt bei Umgehung der geltenden Maßnahmen. Wenn zB eine Ware nur auf Grund eines Ausgleichszolls im Unionsbereich zusammengebaut wird, oder ein Fertigungsprozess stattfindet…
1.9. Umgehung 1.9.1. Umgehung/Montage (1) Eine Ausweitung der Antidumpingzölle auf gleichartige Waren oder Teile dieser Ware aus Drittländern erfolgt bei Umgehung der geltenden Maßnahmen. Wenn zB eine Ware nur auf Grund eines Antidumpingzolls im Unionsbereich zusammengebaut wird, oder ein Fertigungsprozess stattfindet…
…eines speziellen Verarbeitungsvorgangs. Da die Union Vertragspartei dieses Übereinkommens ist, sollten zollrechtliche Bestimmungen vorgesehen werden, die den in diesem Übereinkommen für die Bestimmung des Landes der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung festgelegten Grundsätzen entsprechen. (21) Um zu verhindern, dass der Ursprung von Einfuhrwaren zur Umgehung…
…wenn der Anmelder einen zufriedenstellenden Nachweis für diese Kosten vorlegt. Der Zollwert, die Menge, die Beschaffenheit und der Ursprung der bei den Vorgängen verwendeten Nicht-Unionswaren werden jedoch bei der Bemessung des Einfuhrabgabenbetrags berücksichtigt. (2) Ändert sich aufgrund üblicher Behandlungen im Zollgebiet der Union die…
…Gesetzestreue und vertrauenswürdige Wirtschaftsbeteiligte sollten von der internationalen gegenseitigen Anerkennung des Status "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" profitieren. (26) Um den Erfordernissen der Zollbehörden im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der zollrechtlichen Vorschriften in gleichem Maße Rechnung zu tragen wie dem Recht der Wirtschaftsbeteiligten auf eine gerechte Behandlung…
…Aufklebern oder Stempelabdrucken in grüner Farbe mit einem Piktogramm auf dem CIM Frachtbrief (Art. 33 UZK-TDA). Nämlichkeitssicherung Mit Rücksicht auf die von den Eisenbahnverkehrsunternehmen getroffenen Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung legt die Abgangszollstelle an Beförderungsmitteln oder Packstücken grundsätzlich keine Zollverschlüsse oder Nämlichkeitszeichen an. Zollrechtlicher Status Waren…
…lastet und folglich Einfuhrabgaben gespart werden (zB Tarifanomalien, Verringerung des Gesamtzollwertes durch den Veredelungsvorgang). Da in diesen Fällen jedoch das Risiko einer Umgehung von auf den in das Verfahren übergeführten Waren lastenden handelspolitischen oder agrarpolitischen Maßnahmen, AD-Zöllen, Ausgleichszöllen oder sonstigen handelspolitischen Sanktionen ("Strafzölle für…
…an der Grenzkontrollstelle der ersten Ankunft im Gebiet der Union oder an einer zugelassenen Kontrollstelle (siehe Abschnitt 2.2.) zur Durchführung der Pflanzengesundheitskontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz zu gGestellen. Die Sendungen dürfen erst dann in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt, in die aktive Veredelung übergeführt,…
…des Zollkodex) (1) Die zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union angemeldeten Erzeugnisse müssen dieselben sein wie die, die aus dem begünstigten Land, als dessen Ursprungserzeugnisse sie gelten, ausgeführt wurden. Vor der Anmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr dürfen sie nicht verändert…
Artikel 220 Übliche Behandlungen In ein Zolllager, eine Veredelung oder eine Freizone übergeführte Waren können üblichen Behandlungen unterzogen werden, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung ihrer Aufmachung oder Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.
…1.2. Gebiet der EU Das Gebiet aller Mitgliedstaaten der EU wird für die Einhaltung der Ursprungsregeln wie das Gebiet eines einzigen Staates angesehen. Im zollrechtlich freien Warenverkehr zwischen den EU Mitgliedstaaten werden Informationen über bereits innerhalb der EU geleistete Herstellungsvorgänge oder darüber, dass es…
…Waren zu übermitteln. Diese Information hat zweckmäßiger Weise nicht für jeden Einzelfall, sondern für einen bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal) zu erfolgen. Gemäß Artikel 25 PPV 2014 dürfen zur Vernichtung bestimmte Waren nicht a)in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, es sei denn, die Zollstelle…
…DA) Eine in einem anderen Land oder Gebiet vorgenommene Be- oder Verarbeitung gilt als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, wenn auf der Grundlage der verfügbaren Tatsachen feststeht, dass der Zweck dieser Be- oder Verarbeitung darin bestand, die Anwendung der Maßnahmen gemäß Art. 59 UZK zu umgehen. Für…
…aus solchen besteht, ist umgehend das Bundesamt für Ernährungssicherheit (siehe Abschnitt 2.2.3.) davon zu unterrichten, dem sodann das weitere Verfahren, einschließlich der Entscheidung über die weitere Behandlung der invasiven gebietsfremden Arten, obliegt. Dies gilt auch dann, wenn eine der in Abs. 1 angeführten…
…2004). Eine summarische Anmeldung ist nach Art. 104 Buchstaben f) und g) UZK-DA nicht erforderlich. 1.5.2. Feststellungsverfahren Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt grundsätzlich durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.). 1.5.3. Bagatellgrenze Im Reiseverkehr besteht eine herabgesetzte…
…sind all jene Zollstellen, die den Regelungen des Art. 329 UZK-IA entsprechen. Ergänzend zum zollrechtlichen Ausfuhrverfahren können vstW auch mittels eines externen oder gemeinsamen Versandverfahrens in ein Drittland verbracht werden. Im Falle des externen Versandverfahrens können gemäß Art. 329 Abs. 5 UZK-IA neben…
…Zollkodex) Eine in einem anderen Land oder Gebiet vorgenommene Be- oder Verarbeitung gilt als wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, wenn auf der Grundlage der verfügbaren Tatsachen feststeht, dass der Zweck dieser Be- oder Verarbeitung darin bestand, die Anwendung der Maßnahmen gemäß Artikel 59 des Zollkodex zu umgehen…
…für die Ausstellung eines Präferenznachweises, so unterwirft er sich dem Verbot der Zollrückvergütung. Hinsichtlich der Verwendung von Ersatzwaren siehe die Bestimmungen in der ZK-2560 Abschnitt 2.5.7.2. Hinweis: Wird das Verfahren der aktiven Veredelung durch Überlassung der Veredelungserzeugnisse zum zollrechtlich freien Verkehr…
…weder ein Zollverfahren noch eine zollrechtliche Bestimmung (insbesondere nicht die "Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr") sondern schlicht das Verbringen von Gütern in das Zollgebiet der Gemeinschaft. NachBei Art. 808 ZK-DVO und Art. 509 ZK-DVO dürfen bei Bestehen eines solchen Einfuhrverbots dürfen die…
…ohne Vorabanmeldung (Artikel 267 des Zollkodex) Wird festgestellt, dass für Waren, die aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen, keine Vorabanmeldung vorliegt, es sei denn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Anmeldung gilt nicht, erfolgt der Ausgang der Waren vorbehaltlich der Abgabe einer solchen Anmeldung.