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UP-5200Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Arbeitsrichtlinie PAZIFIK) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-52001. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

1. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen 1.1. Abkürzungen Übersichtstabelle | EU | Europäische Union | Pazifik-Staaten | Fidschi-Inseln, Papua-Neuguinea, Salomonen undund Samoa | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | WPA | Wirtschaftspartnerschaftsabkommen | Benachbarte Entwicklungsländer | Anhang VIII…

UP-52002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in einem unterzeichnenden Pazifik-Staat haben. Räumlich findet dieses WPA auf folgende Staaten Anwendung: Fidschi-Inseln (Anwendungsbeginn: 28. Juli 2014) Papua-Neuguinea (Anwendungsbeginn: 20. Dezember 2009) Salomonen (Anwendungsbeginn: 17. Mai 2020…

UP-52003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom WPA erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines der Pazifik-Staaten…

UP-52004. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern…

UP-52005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

…enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung und dem Ursprung durch Kumulierung. Details dazu können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2. entnommen werden. 5.1.2. Gebiet der EU…

UP-52005.3. Ursprung durch Kumulierung
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

…und den ÜLG-Staaten wird nur angewandt, wenn eine diesbezügliche Veröffentlichung im Amtsblatt Serie C der EU verlautbart wurde (siehe Abschnitt 12.3.) Nähere Erläuterungen und praktische Beispiele zum Thema Kumulierung können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 1.2.4. entnommen werden. 5.3.1…

UP-52005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien23.09.2020

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…

UP-52005.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung)
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

5.5. In ausreichendem Maß be- oder verarbeitete Erzeugnisse (ausreichende Be- oder Verarbeitung) 5.5.1. Grundsätzliches In den meisten Fällen wird der Ursprung einer Ware nicht durch vollständige Erzeugung erzielt und es muss daher eine ausreichende Be- oder Verarbeitung aller bei der Herstellung einer…

UP-52005.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien23.09.2020

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…

UP-52006. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (Grundsatz) und territoriale Toleranz (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich…

UP-52008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…aber bei der Einfuhr aus formalen Gründen nicht angenommen worden ist. Hinsichtlich der praktischen Vorgangsweise siehe Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 2.8.1. Der im Feld 7 der WVB EUR.1 anzubringende Vermerk über die nachträgliche Ausstellung hat in englischer Sprache zu erfolgen: "ISSUED RETROSPECTIVELY…

UP-52008.8. Ermächtigter Ausführer/Registrierter Ausführer (REX)
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…spätestens 31. August 2026 vorgesehen. Nähere Informationen über Voraussetzungen und praktische Vorgangsweise sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 7. zu entnehmen. Für Einfuhren aus den Pazifik-Staaten in die EU gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen des Ursprungsprotokolls über den Ermächtigte Ausführer. Ab dem 1. September…

UP-52009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

…durchgeführt werden, um solche Zuwiderhandlungen festzustellen und zu verhüten; zu diesem Zweck kann das betreffende Ausfuhrland das Einfuhrland um Mitwirkung an den Nachprüfungen ersuchen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.2.2. Prüfung…

UP-520010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

10. Ceuta und Melilla Im Sinne dieses Ursprungsprotokolls schließt der Begriff "Gemeinschaft" (EU) Ceuta und Melilla nicht ein. Der Begriff "Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft" (EU) schließt Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas nicht ein. Für die Feststellung, ob Erzeugnisse bei ihrer Einfuhr nach Ceuta und Melilla als Ursprungserzeugnisse…

UP-520012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

12. Rechtsgrundlagen 12.1. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Beschluss 2009/729/EG, Beschluss des Rates vom 13. Juli 2009 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und den Pazifik-Staaten andererseits, ABl. Nr. L 272 vom 16.10.2009 S…

UP-5200Anhang 1 zu Abschnitt 1.1.
geltende FassungRichtlinien02.09.2015

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UP-5200Anhang 2 zu Abschnitt 1.1.
geltende FassungRichtlinien02.09.2015

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UP-5200Anhang 3 zu Abschnitt 1.1.
geltende FassungRichtlinien02.09.2015

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UP-5200Anhang 4 zu Abschnitt 12.2.
geltende FassungRichtlinien02.09.2015

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