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Findok · Richtlinien

UP-5200

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2026-0.517.744gilt ab 20.03.2026

Inhaltsverzeichnis der UP-5200

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 25) nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.517.744
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0071-IV/7/2014
Stammnummer
68496
Enthalten in Fassung
11, 12 (geltend: 12)
Gültig
20.03.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF