Findok · Richtlinien
UP-5200
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2026-0.517.744gilt ab 20.03.2026
Inhaltsverzeichnis der UP-5200
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 25) nichts anderes bestimmt ist.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.517.744
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0071-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68496
- Enthalten in Fassung
- 11, 12 (geltend: 12)
- Gültig
- 20.03.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF