Findok · Richtlinien
UP-5200
4. Warenkreis
überholte Fassung (bis 22.09.2020)Richtlinie2020-0.323.015gilt ab 25.05.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-5200
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 25.05.2020 bis 22.09.2020.
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
4.1. Industriell gewerbliche Waren
Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93.
4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft
Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 25) nichts anderes bestimmt ist.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.323.015
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0071-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68496
- Enthalten in Fassung
- 6 (geltend: 12)
- Gültig
- 25.05.2020 bis 22.09.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF