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Findok · Richtlinien

UP-5200

4. Warenkreis

überholte Fassung (bis 19.03.2026)Richtlinie2025-0.610.298gilt ab 23.09.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-5200

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 23.09.2020 bis 19.03.2026.

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs mit Ausnahme der Waren des Kapitels 93. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem WPA unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs, sofern im Anhang I des WPA (ab S. 25) nichts anderes bestimmt ist.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.610.298
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0071-IV/7/2014
Stammnummer
68496
Enthalten in Fassung
7, 8, 9, 10 (geltend: 12)
Gültig
23.09.2020 bis 19.03.2026
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF