Findok · Richtlinien
UP-5200
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2026-0.517.744gilt ab 13.01.2022
Inhaltsverzeichnis der UP-5200
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-5200 (Arbeitsrichtlinie PAZIFIK) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.517.744
- GZ der Erstfassung
- BMF-010310/0071-IV/7/2014
- Stammnummer
- 68496
- Enthalten in Fassung
- 8, 9, 10, 11, 12 (geltend: 12)
- Gültig
- 13.01.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF