…TIR-Verfahren Artikel 274 TIR-Verfahren unter besonderen Umständen (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b, Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) Die Zollbehörde nimmt ein Carnet TIR ohne Austausch von Carnet TIR-Daten für das TIR…
Artikel 275 Beförderungsroute für den Warenverkehr im TIR-Verfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Waren im TIR-Verfahren werden auf einer wirtschaftlich sinnvollen Beförderungsroute zur Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle befördert. (2) Die Abgangs- oder Eingangszollstelle…
Artikel 277 Ereignisse während des Warenverkehrs im TIR-Verfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Nach einem Ereignis gestellt der Beförderer der nächstgelegenen Zollstelle des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet sich das Beförderungsmittel befindet, unverzüglich die…
…Frist als eingehalten, wenn der Inhaber des Carnet TIR oder der Beförderer der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle gegenüber nachweist, dass er für die Verspätung nicht verantwortlich ist. (3) Ein TIR-Verfahren kann bei einer anderen als der in der Versandanmeldung angegebenen Zollstelle beendet werden. Diese Zollstelle…
Artikel 280 Suchverfahren beim Warenverkehr im TIR-Verfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Sind bei der Abgangs- oder Eingangszollstelle innerhalb von sechs Tagen nach Erhalt der Mitteilung über das Eintreffen der Waren keine Kontrollergebnisse…
…die die Originaldokumente bestätigt hat, von der Behörde des betreffenden Drittlands oder von einer Behörde eines Mitgliedstaats beglaubigt sind. (3) Die Mitteilung über das Eintreffen der Waren gemäß Artikel 279 Absätze 1 und 2 gilt nicht als Nachweis für die ordnungsgemäße Beendigung des TIR-Verfahrens.
Artikel 282 Förmlichkeiten für im TIR-Verfahren beförderte und bei einem zugelassenen Empfänger eingehende Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Treffen die Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 230 des Zollkodex zugelassenen…
…zugelassenen Empfängers für das TIR-Verfahren (Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex) Der Status eines zugelassenen Empfängers für TIR-Zwecke gemäß Artikel 230 des Zollkodex wird bei der Zollbehörde beantragt, die in dem Mitgliedstaat, in dem die die TIR-Verfahren des Antragstellers beendet…
…des Formulars in Anhang B-04 derselben Delegierten Verordnung ausgestellt und durch die Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit mit dem Formular in Anhang B-05 derselben Delegierten Verordnung ergänzt. (5) Die Abgangs- oder Eingangszollstelle übermittelt die Angaben zum TIR-Verfahren der angegebenen Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle.
Artikel 279 Förmlichkeiten bei der Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle für im TIR-Verfahren beförderte Waren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) (1) Die Bestimmungs- oder Ausgangszollstelle setzt die Abgangs- oder Eingangszollstelle am Tag der Gestellung der Waren…
2.16. Raumverschluss im Carnet TIR-Verfahren 2.16.1. Allgemeines Grundsätzliches Erfordernis Verschlussanerkenntnis: Übereinstimmung mit dem vorgeführten Beförderungsmittel, Gültigkeit, Eintragung der Nummer des Verschlussanerkenntnisses im Feld 9 des Carnet-Umschlages. Zulassungstafel (auf dem Behälter angebracht): Übereinstimmung mit dem vorgeführten Behälter, Eintragung der Zulassungsnummer laut…
Unterabschnitt 2 Zollverfahren gemäß dem TIR- und dem ATA-Übereinkommen Artikel 163 Haftung der bürgenden Verbände bei TIR-Verfahren (Artikel 226 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex und Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe b des Zollkodex) Für die Zwecke des Artikels 8 AbsatzAbsätze 3 und…
…Unfälle, Umladungen usw. zu verwenden. Zur Beförderung von Waren im TIR-Verfahren von einer Zollstelle an eine andere sind stets zwei zusammengehörige Einlageblätter (Volet 1 und Volet 2) zu verwenden, wobei das Einlageblatt mit ungerader Nummer (Volet 1) für die versendende Zollstelle (Abgangs- bzw. Eingangszollstelle…
…für TIR-Zwecke (Artikel 230 des Zollkodex) (1) Der Status eines zugelassenen Empfängers gemäß Artikel 230 des Zollkodex wird Antragstellern gewährt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a)Der Antragsteller ist im Zollgebiet der Union ansässig; b)der Antragsteller erklärt, dass er regelmäßig im TIR-Verfahren…
…die Ermittlungen nicht aus, so ersucht die ersuchte Zollstelle um zusätzliche Auskünfte. Sie gibt die erbetenen Auskünfte in Feld II des Vordrucks an und sendet die Suchanzeige an die Abgangszollstelle zurück. (3) Suchanzeigen zu TIR-Verfahren, welche im NCTS eröffnet wurden, langen auch im NCTS…
…eine Abfertigung auf Carnet TIR aber abzulehnen. Auf dem Verschlussanerkenntnis ist zu vermerken, dass das Beförderungsmittel zur Warenbeförderung unter Zollverschluss nicht mehr geeignet ist. Eine Nämlichkeitssicherung durch Packstückverschluss oder Beschreibung ist im TIR-Verfahren nicht zulässig. 4.In allen Fällen von festgestellten erheblichen Mängeln (auch…
…die von der zuständigen Zollbehörde Anmeldungen oder Mitteilungen gemäß Artikel 5 Nummern 9 bis 14 UZK, TIR-Verfahren oder Nachweisen des Zollstatus von Unionswaren zugewiesen wird. 1.4. Im Zollgebiet der Union ansässig - Artikel 5 Z 31 UZK Im Zollgebiet der Union ansässig ist a…
2.15.6. Verschlussanerkenntnis Verfahren der Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zur Beförderung von Waren unter Zollverschluss - Ausstellung von Verschlussanerkenntnissen. Allgemeines Straßenfahrzeuge Straßenfahrzeuge, die den Bestimmungen gemäß Anlage 2 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR entsprechen, werden zur Beförderung von Waren unter…
…1) Im Carnet TIR Verfahren wird der bürgende Verband durch das Zollamt Wien in Anspruch genommen, wenn die Abgabenschuldner die vorgeschriebenen Abgaben nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet haben. (2) Die Zweijahresfrist nach Artikel 11 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR für die…
…Status über das Gebiet eines außerhalb des Zollgebietes gelegenen Landes oder Gebietes befördert werden sollen. (3) Die Beförderung von Waren im TIR-Verfahren zwischen zwei Orten der Union ohne Berührung eines außerhalb des Zollgebietes gelegenen Landes oder Gebietes ist nicht zulässig. Eine Sendung kann sowohl…