…Andorra Nachstehend der Wortlaut des Beschlusses Nr. 2/1999 (enthält Rechtssätze die teilweise nicht mehr aktuell sind) Beschluss Nr. 2/1999 des Gemischten Ausschusses EG-Andorra über bestimmte Methoden der administrativen Zusammenarbeit bei der Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft…
…System der Zollbefreiungen, ABl. Nr. L 324 vom 10.12.2009 S. 23 | ZollR-DG | Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz), BGBl. Nr. 659/1994 10.2. Fachbegriffe | Abkürzung | Übersetzung | AdminKoop | Administrative…
…für dieses Protokoll einzuhalten bzw. dessen Einhaltung zu gewährleisten und für die Zusammenarbeit der Verwaltungen zu sorgen, damit die ordnungsgemäße Umsetzung dieses Protokolls in Bezug auf die Union und auf die Staaten untereinander gewährleistet ist; die Zusammenarbeit der Verwaltungen zu sorgen, damit die ordnungsgemäße Umsetzung…
…als Nachweis in ihrem NCTS-System. Hierfür können die "Angaben zu Such- und Erhebungsverfahren" (IE144) und die "Ersuchen um Angaben zu Such- und Erhebungsverfahren" (IE145) verwendet werden. Die zunächst als zuständig angesehene Behörde übermittelt der voraussichtlich für die Erhebung zuständigen Behörde unverzüglich eine Mitteilung zur…
…an dem der Ausführer ansässig ist, zuständig ist; b)die Zollstelle, die für den Ort, an dem die Waren zur Ausfuhr verpackt oder verladen werden, zuständig ist; c)eine andere Zollstelle in dem betreffenden Mitgliedstaat, die aus administrativen Gründen für den Vorgang zuständig ist. Bei…
…Länder zur a)Einrichtung und Aufrechterhaltung der Verwaltungsstrukturen und -systeme, die für Durchführung und Verwaltung der in diesem Unterabschnitt, in den Unterabschnitten 3 bis 9 dieses Abschnitts und in Titel II Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitte 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446…
…03 Sri Lanka L 205/108 DE Amtsblatt der Europäischen Union 5.8.2022 SCHWEIZ State Secretariat for Economic Affairs (SECO) Sanctions Unit Holzikofenweg 36 CH-3003 Berne/Switzerland TAIWAN, PENGHU, KINMEN UND MATSU, GETRENNTES ZOLLGEBIET Export/Import Administration Division Bureau of Foreign Trade Ministry…
…UZK sind administrative und technische Übergangsbestimmungen erforderlich, die im Zeitraum 1. Mai 2016 bis zum Jahr 2025 Anwendung finden. Die Übergangsbestimmungen setzen eine Reihe von Bestimmungen des UZK und seiner ergänzenden und durchführenden Rechtsakte im Übergangszeitraum aus. Auf die Übergangsvorschriften wird in der gegenständlichen Arbeitsrichtlinie…
…und Aufrechterhaltung der Verwaltungsstrukturen und -systeme, die für Durchführung und Verwaltung der niedergelegten Regeln und Verfahren in dem betreffenden Land erforderlich sind, gegebenenfalls einschließlich der erforderlichen Vereinbarungen für die Anwendung der Kumulierung; b)Zusammenarbeit ihrer zuständigen Behörden mit der Kommission und den Zollbehörden der Mitgliedstaaten…
…UZK sind administrative und technische Übergangsbestimmungen erforderlich, die im Zeitraum 1. Mai 2016 bis 31. Dezember 2020 Anwendung finden. Die Übergangsbestimmungen setzen eine Reihe von Bestimmungen des UZK und seiner ergänzenden und durchführenden Rechtsakte im Übergangszeitraum aus. Auf die Übergangsvorschriften wird in der gegenständlichen Arbeitsrichtlinie…
…IA | Durchführungsrechtsakt | UZK-TDA | Technische Übergangsbestimmungen | ABD | Ausfuhrbegleitdokument | AES | Automated Export System - automatisiertes Ausfuhrsystem | ECS | Export Control System | EXS | EXit Summary Declaration - summarische Ausgangsanmeldung | MRN | Master Reference Number - Hauptbezugsnummer; Registriernummer der Anmeldung
…Abschnitt 7.7.). Hinweis: Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems für CCI ist in Österreich für die gemäß § 2a Abs. 2 ZollR-DG getrennt von den Einfuhrzöllen vorzunehmende Anmeldung und Einhebung der EUSt eine entsprechende Bewilligung für die ergänzende Anmeldung für die EUSt durch…
Artikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Zollbehörden leisten einander Amtshilfe bei der Überprüfung der Richtigkeit der in Lieferantenerklärungen gemachten Angaben.
8. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 8.1. Gegenseitige Amtshilfe Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der EU und der Türkei übermitteln einander über die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVB A.TR. verwenden, und teilen einander…
…Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zur Prüfung des Ursprungs im Rahmen von Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat Artikel 124 Verwaltungszusammenarbeit (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die begünstigten Länder oder Gebiete teilen der Kommission die Namen und Anschriften der…
…austauschen und sich an den Diskussionen beteiligen. CIRCABC ist ein Extranet-Tool, das ausschließlich von berechtigten Nutzern über einen Internet-Browser verwendet wird. Die Teilnahme an der CIRCABC-Zollkontingent-InteressengruppeZollkontingentgruppe muss beantragt werden und kann vom Leiter der Gruppe in der GD TAXUD genehmigt werden.
…der sorgfältigen Anwendung der entsprechenden Bestimmungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern auch von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass alle Einführer in der…
…Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Grundsätzliches 9.1.1. Verwaltungstechnische Voraussetzungen für die Begünstigung von Erzeugnissen nach diesem Abkommen (1) Ursprungserzeugnisse eines SADC-WPA-Staates oder der EU im Sinne dieses Protokolls kommen zum Zeitpunkt der Zolleinfuhrerklärung nur dann in den Genuss der…
Artikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Jedes begünstigte Land erfüllt folgende Vorschriften bzw. stellt deren Erfüllung sicher: a)die Ursprungsregeln für die auszuführenden…
…Zollseite) Der Zollbeamte kontaktiert den internen Zoll-Helpdesk. Der Zoll-Helpdesk führt Diagnosen der ersten Ebene durch. Wenn das Problem lokal nicht behoben werden kann, kontaktiert der Zoll-Helpdesk den ACS-Helpdesk. Bestätigung der Nichtverfügbarkeit des Systems Durch die ICC im Wege der nationalen Administratoren…