…auf den Abstand zwischen ordentlichen Generalversammlungen nach § 9 Abs. 1). § 15: Schiedsgericht (1)Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine "Schlichtungseinrichtung" im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO. (2…
…ausgenommen es ist ausschließlich die Privatsphäre der Gesellschafter berührt (VwGH 10.12.1991, 91/14/0154). Streitigkeiten in Bezug auf den Mitgesellschafter sind jedenfalls Sonderbetriebsausgaben, ausgenommen bei unredlicher Geschäftsführung (VwGH 13.11.1953, 1262/51). Kosten eines Strafverfahrens - Rechtslage bis 1.8.2011: Im Fall…
… 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 387/2014) festgestellter pauschalierter Kostenersatz in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten Abschnitts 9.2., die zwischen den zuständigen Behörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Behörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung des Ursprungsprotokolls sind dem Zollausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten Abschnittes 9.2., die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Unterausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten Abschnitts 9.2., die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung sind dem jeweiligen Gemischten Ausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und…
…9.3. Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten Abschnitts 9.2., die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, sind der in dem jeweiligen Abkommen eingerichteten bilateralen Stelle vorzulegen. Streitigkeiten, die nicht…
…Streitbeilegung (1) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, sind dem Handelsausschuss vorzulegen. (2) In allen Fällen erfolgt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden…
…sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung (1) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den…
…sei denn, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen. Weitere Details über die praktische Vorgangsweise bei Verifizierungsverfahren können der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 5. entnommen werden. 9.3. Streitbeilegung (1) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten Abschnitts 9.2., die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung sind dem jeweiligen Gemischten Ausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Gemischten Ausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes…
… und ii) zu von einer Vertragspartei vorgeschlagenen Änderungen dieses Protokolls; c)Beilegung von Streitigkeiten gemäß Artikel 36; und d)Erörterung aller weiteren Fragen im Zusammenhang mit diesem Kapitel gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertretern der Vertragsparteien. Zum Zwecke des Buchstabens b trägt der Ausschuss dem…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des vorgenannten Abschnitts 9.2., die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung sind dem Zollausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Gemischten Ausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Assoziationsausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Assoziationsausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den…
…Streitbeilegung Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Prüfungsverfahren, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Gemischten Ausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes…