26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262…
Unterabschnitt 4 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 129 Zollrechtlicher Status von Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Zum Nachweis des zollrechtlichen Status der in Artikel…
Unterabschnitt 2 Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnene oder hergestellte Waren Artikel 213 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bei Erzeugnissen der Seefischerei und aus solchen Erzeugnissen gewonnenen oder hergestellten Waren (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) In den Fällen, in…
23.3 Anwendungsbereich der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 1 iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988) 23.3.1 Betroffene Körperschaften Rz 1309ge: Die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gemäß § 14 KStG 1988 betreffen in persönlicher Hinsicht sowohl unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs…
…in der Richtlinie vorgesehenen Regelungen für hybride Gestaltungen sollen dem OECD-Bericht über die "Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, Aktionspunkt 2 - Abschlussbericht 2015" entsprechen und behandeln zusätzlich auch hybride Gestaltungen bei Betriebsstätten. Rz 1309gb: Die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gemäß § 14 KStG 1988 bezwecken allgemein…
25b.4. Sondervorschriften Rz 3437: Insbesondere folgende Sondervorschriften gelten nach § 25b UStG 1994: Der Erklärungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 25b Abs. 3 UStG 1994). Die Unternehmer haben monatliche Steuererklärungen bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonats auf elektronischem Weg (bei Österreich als MSI…
25. Besondere Besteuerungsformen (§ 25 UStG 1994) Randzahlen 3421 bis 3430: derzeit frei. 25a. Sonderregelung für Drittlandsunternehmer, die sonstige Leistungen (bis 31.12.202030.6.2021 nur anwendbar auf sonstige Leistungen gemäß § 3a Abs. 13 UStG 1994) an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbringen (§ 25a UStG 1994) 25a…
42.6 Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben 42.6.1 Allgemeines Rz 12001: Für bestimmte Sonderausgaben (Rz 12002) sieht § 18 Abs. 8 EStG 1988 vor, dass sie grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie der Abgabenbehörde von der empfangenden Organisation auf Grundlage eines verpflichtenden elektronischen Datenaustausches…
19.14 Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988) Rz 1117: Die Begünstigungen des §§ 67 Abs. 1, 2, 6 und 8 EStG 1988 67 Abs. 1, 2, 6, 7 und 8 EStG 1988 kommen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern in Betracht. Werden sonstige…
7 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988) 7.1 Allgemeines Rz 429: Sonderausgaben stellen Einkommensverwendung dar (vgl. VwGH 28.10.1981, 3698/80). Nur die im § 18 EStG 1988 erschöpfend aufgezählten Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden. Sie sind grundsätzlich von Amts wegen wahrzunehmen, sofern das FA davon…
19 SONSTIGE BEZÜGE (§ 67 EStG 1988) 19.1 Allgemeines 19.1.1 Abgrenzung Rz 1050: Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen ist, dass der Arbeitnehmer laufende, dh. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält (VwGH 21.09.1983, 82/13/0094…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
Steuerhinterziehung Rz 925: Eine verdeckte Ausschüttung begründet auf Grund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht zwangsweise eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 33 FinStrG. Dies gilt insbesonders, wenn eine von der Verwaltungsmeinung abweichende, jedoch vertretbare Rechtsauffassung als verdeckte Ausschüttung zu beurteilen war. Steuerklauseln Rz 926: Siehe Rz 670…
Anhang 1: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente (siehe Anhang I ZBefrVO) Anhang 2: Bild- und Tonmaterial erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (siehe Anhang II ZBefrVO) Anhang 3: (siehe Anhang III ZBefrVO) Anhang 4: (siehe Anhang IV ZBefrVO) Anhang 5: Siehe DVO 80/2012 und DVO 197…
42.6.6 Berücksichtigung im Abgabenverfahren 42.6.6.1 Informationsmöglichkeit betreffend übermittelter Daten Rz 12058: § 14 Z 1 und Z 2 Sonderausgaben-DÜV sehen im Interesse des Schutzes der Persönlichkeitssphäre des Zuwendenden für die Finanzverwaltung eine abgestufte Informationsmöglichkeit vor: Im EDV-System der Finanzverwaltung…
19.2 Sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 EStG 1988 19.2.1 Voraussetzungen Rz 1055: Im Rahmen des Jahressechstels sind sonstige Bezüge nach Abs. 1 auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (siehe Rz 1119 ff), des…
29.8 Völkerrechtlich privilegierte Anleger 29.8.1 Diplomaten 29.8.1.1 Allgemeines Rz 7779: Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH 29.1.1965, 0202/63). 29.8…
1.5. Verfahrenshinweise 1.5.1. Antrag und Zollanmeldung Die Zollanmeldung kann durch andere Formen der Willensäußerung erfolgen (Art. 141 UZK-DA). Diese Zollanmeldungen werden auch für Waren abgegeben, für die die Begünstigung des Nebenwegverkehrs zulässig ist durch mündliche Zollanmeldung (siehe dazu Art§ 21 Abs…
17.4 Freibetragsbescheid losgelöst von einem Veranlagungsverfahren (§§ 63 Abs. 3 EStG 1988 63 Abs. 4 EStG 1988) Rz 1046: Losgelöst vom Veranlagungsverfahren hat das FAFinanzamt auf Antrag des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid in folgenden Fällen zu erlassen: Es werden Werbungskosten in Höhe von mindestens 900 Euro…
13.4 Ermittlung der lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (§ 41 Abs. 4 EStG 1988) Rz 912o912l: Bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte besteht weder eine Bindung an den Steuerabzug durch den Arbeitgeber noch eine Bindung an einen Freibetragsbescheid. Dabei bleiben die vom Arbeitgeber begünstigt behandelten Bezugsteile grundsätzlich außer Ansatz…