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KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Lautsprecher, Beleuchtung) im Warenbeförderungsbereich oder eingebaute Sitze oder Verankerungspunkte für vorgesehene Sitze im Warenbeförderungsbereich oder Sicherheitsgurte bzw. Befestigungspunkte dafür im Warenbeförderungsbereich oder seitliche Fenster im Warenbeförderungsbereich oder der Aufbau und das Volumen des Bereichs für die Warenbeförderung (Kofferraum) gehen nicht erheblich über den eines Kraftfahrzeuges…

UZK-DAAbschnitt XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Abschnitt XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Personalstatut" zu beurteilen (siehe hierzu Rz 28). Ausländische Rechtsgebilde, die nach dem Recht eines Drittstaates errichtet wurden und sowohl ihren Ort der Geschäftsleitung als auch den Sitz der Hauptverwaltung im Sinne des § 10 IPRG in Österreich haben, werden nach den Bestimmungen des österreichischen internationalen Privatrechts…

KStR 2013 Rz 1–61. Persönliche Steuerpflicht (§§ 1 bis 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…führt dies zum Verlust der Ansässigkeit in Österreich. Kapitalgesellschaften, die zwar nach nationalem Recht aufgrund des Sitzes in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens allerdings nicht der Welteinkommensbesteuerung unterliegen, weil sie aufgrund der "tie-breaker"-Regelungen des Abkommens als in einem anderen Vertragsstaat ansässig…

StiftR 2009 Rz 17–181.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.3 Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht 1.3.1 Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 17: Unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen inländische Stiftungen des privaten Rechts (da Sitz im Inland); Betriebe gewerblicher Art von inländischen Stiftungen des öffentlichen Rechts; siehe KStR 2001 Rz 65; ausländische Stiftungen, denen die…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…1994. Die Abzugsmöglichkeit im Ausland hat keinen Einfluss auf die Erstattung in Österreich. So können Vorsteuern im Zusammenhang mit Aufwendungen für PKW auch dann nicht erstattet werden, wenn im Sitzstaat dafür ein Vorsteuerabzug zulässig ist. Hotelleistungen an ein Unternehmen, das für verdiente Mitarbeiter Incentivereisen durchführt…

VereinsR 2001 Rz 319–3652 Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…des privaten Rechts im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben und der Förderung begünstigter Zwecke dienen, sind gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht befreit. Sie sind daher nur insoweit unbeschränkt steuerpflichtig…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1 EStG 1988 übertragen werden. Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf die Inanspruchnahme des Aufwertungswahlrechts gemäß § 29 Abs. 1 Z 2a vorletzter Satz UmgrStG zum Teilungsstichtag (siehe dazu Rz 1601a) bzw. die alternativ zur Anwendung gelangende "gespaltene Betrachtungsweise" gemäß § 30 Abs. 4 UmgrStG (siehe…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…wenn der Zuwendende oder der Erwerber im Zeitpunkt der Zuwendung den Wohnsitz, Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung im Inland hat. Ein Inlandsbezug im zugewendeten Vermögen allein führt nicht zur Stiftungseingangsbesteuerung. Beispiel: Die in der BRD ansässige natürliche Person A gründet in der Schweiz eine…

LStR 2002 Rz 6889.5 Bezüge von politischen Funktionären (Mandataren) und Bezüge aus Nebentätigkeiten im Sinne des § 37 Beamtendienstrechtsgesetzes 1979 und vergleichbarer Regelungen (§ 25 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

…bestehen keine Bedenken, wenn sie bei Auszahlung von mehreren öffentlichen Kassen gemäß § 85 EStG 1988 bei der Lohnsteuerberechnung zusammengefasst werden. Werden auf Grund der Nebentätigkeit zusätzliche Entgelte oder Bezüge (Sitzungsgelder, Fahrtkostenersätze) durch Dritte gezahlt, liegen ebenfalls lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. In diesem Fall…

UStR 2000 Rz 3601–3618101.3. Innergemeinschaftliches Verbringen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Verbringen in ein Konsignationslager in einen anderen Mitgliedstaat Verbringt ein Unternehmer, der im Inland einen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Betriebsstätte hat, seine Waren in sein in einem anderen Mitgliedstaat gelegenes Konsignationslager, so kann der Unternehmer den Tatbestand der Warenentnahme aus dem ausländischen Konsignationslager - parallel…

VereinsR 2001 Rz 1–51 Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…der §§ 17 bzw. 19 VerG Einsicht zu gewähren ist. Es beinhaltet die wesentlichen Daten über den Verein wie Name, Sitz, Anschrift, Organeorganschaftliche Vertreter usw. Der Verein kann sich freiwillig auflösen oder behördlich unter bestimmten Voraussetzungen aufgelöst werden. Im Liquidationsstadium bleibt der Verein unbeschränkt rechtsfähig (§§ 27…

VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dh. die ideellen und die materiellen Mittel, so genau bezeichnet werden, dass allein auf Grund einer Einsichtnahme in die Rechtsgrundlage der Körperschaft (Statuten, Satzung, Stiftungsbrief, Gesellschaftsvertrag usw.) geklärt werden kann, ob die Voraussetzungen für abgabenrechtliche Begünstigungen gegeben sind (VwGH 21.10.2004, 2001/13/0267…

AH-11202. Befreiungen durch Einräumung von Privilegien
geltende FassungRichtlinien12.05.2014

…Entwicklung (UNIDO) Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) - Einrichtungen der OSZE mit Sitz in Österreich Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens - Weltzollorganisation (WZO) Ständige Beobachtermissionen bei internationalen Organisationen Sustainable Energy for All (SE4All…

KStR 2013 Rz 1507–151327.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

27.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Rz 1507: Siehe Rz 291. Abschnitt 27.2.2.5 und Randzahl 1508: entfallen 27.2.2.6 Bestimmte Kapitalerträge im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 Rz 1509: Durch § 94 Z 6 lit. e…

LStR 2002 Rz 462–4637.5.2 Begünstigte Versicherungsunternehmen
geltende FassungRichtlinien16.12.2016

…Versicherungsunternehmen Rz 462: Versicherungsprämien sind nur dann abzugsfähig, wenn das Versicherungsunternehmen Sitz oder Geschäftsbetrieb im Inland hat oder ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde. Rz 463: Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat haben, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum…

LStR 2002 Rz 129439.1.2 Art der Förderung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

39.1.2 Art der Förderung Rz 1294: Für Beiträge an eine Bausparkasse, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, wird auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der geleisteten Beiträge bemisst. Der Prozentsatz…

ZK-0690Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar
geltende FassungRichtlinien01.02.2026

Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar (verabschiedet auf der 32. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. - 15. April 2011 und formell angenommen auf der 117./118. Sitzung des WCO-Rats vom 23. - 25. Juni 2011; Übersetzung: Guido Sticker) 1.Mit diesem Dokument sollen Leitlinien für…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen einerseits Einkünfte aus…