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ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…befürchten lässt. Dabei reicht der objektive Tatbestand einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung aus; eine vom Abgabenschuldner gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. Die bloß abstrakte Möglichkeit der Vermögensverschleppung rechtfertigt für sich allein Sicherungsmaßnahmen nicht (VwGH 26.11.2002, 99/15/0076; VwGH 28.11.2002, 2002…

VS-10002.3.2. Österreichische Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…über die Vergällung von Alkohol (VO-Vergällung) Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Maßnahmen für die verschlusssichere Einrichtung im Rahmen des Alkoholsteuergesetzes (VO-Sicherungsmaßnahmen) Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Verbrauchsteuerermäßigungen für kleine unabhängige Erzeuger alkoholischer Getränke (Kleinerz-VStErmV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen über…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

18. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO) 18.1. Allgemeines Rz 1550: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) kann die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen…

ZK-22601.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…

ZK-22601.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

1.9.2. Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung 1.9.2.1. Bürgschaftsurkunde Vordruck Für die Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ist eine Bürgschaftsurkunde nach dem Muster im Anhang 32-01 UZK-IA zu verwenden. Aufbewahrung Ist die Stelle der Bürgschaftsleistung nicht gleichzeitig Abgangszollstelle, so bewahrt sie eine Kopie…

ZK-07704.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

4.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA) (1) Die Fälle, in denen zwingend Sicherheit zu leisten ist, sind im Rahmen der Vorschriften über die jeweiligen Zollbehandlungen und Zollverfahren geregelt [zB Art. 110 UZK, Art. 195 UZK, Art. 211 Abs. 3…

ZK-07704.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

4.6. Zusätzliche oder ersetzende Sicherheitsleistung (Art. 97 UZK) Stellen die Zollbehörden fest, dass die geleistete Sicherheit die fristgerechte Entrichtung der der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und anderen Abgaben nicht oder nicht mehr sicher oder vollständig gewährleistet, haben sie vom Sicherheitsleister (Artikel 89 Abs…

ZK-23702.3.3. Sicherheitsleistung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.3.3. Sicherheitsleistung Die Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK ist obligatorisch. Die Sicherheit wird mit eigenem Bescheid über die Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden erteilt. Auf diesen Bescheid über die Gesamtsicherheit ist in der Bewilligung für das Zolllager/Verwahrungslager zu verweisen…

UP-65009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

…bis die Ergebnisse der Prüfung vorliegen, so bieten sie dem Einführer an, die Erzeugnisse vorbehaltlich der von den Zollbehörden oder den zuständigen Regierungsbehörden für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen freizugeben. Jede Aussetzung der Präferenzbehandlung wird so bald wie möglich beendet, nachdem die Einfuhrvertragspartei den Ursprung der Erzeugnisse…

UP-40029. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien16.01.2025

…der Nachprüfung die Präferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse nicht zu gewähren, so bieten sie dem Einführer an, die Erzeugnisse vorbehaltlich der für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen freizugeben. (5) Das Ergebnis dieser Prüfung ist den Zollbehörden, die um die Prüfung ersucht haben, so bald wie möglich mitzuteilen…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 31 AbgEO, §§ 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1.3.4. Tätigwerden von Organen einer eigentlich unzuständigen Behörde Rz 18: Die in § 54 BAO aufgezählten Befugnisse stehen Organen sämtlicher Abgabenbehörden unabhängig von ihrer eigentlichen Zuständigkeit zu. Die genannten Amtshandlungen können…

UP-40019. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…der Nachprüfung die Präferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse nicht zu gewähren, so bieten sie dem Einführer an, die Erzeugnisse vorbehaltlich der für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen freizugeben. (5) Das Ergebnis dieser Prüfung ist den Zollbehörden, die um die Prüfung ersucht haben, so bald wie möglich mitzuteilen…

UP-44049. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien05.10.2025

…ersuchen. (6) Beschließt die Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei, bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Prüfung die Zollpräferenzbehandlung für das betreffende Erzeugnis auszusetzen, so bieten sie dem Einführer vorbehaltlich geeigneter Sicherungsmaßnahmen (einschließlich Garantien) an, die Erzeugnisse freizugeben. Jede Aussetzung der Zollpräferenzbehandlung wird so bald wie möglich rückgängig…

UP-58009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…die Zollbehörden des Einfuhrlandes, bis zum Eingang des Ergebnisses der Nachprüfung die Präferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse auszusetzen, so bieten sie dem Einführer vorbehaltlich der für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen an, die Erzeugnisse freizugeben. Das Ergebnis dieser Nachprüfung ist den zuständigen Zollbehörden, die um die Prüfung…

UP-57009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien17.08.2023

…die Zollbehörden des Einfuhrlandes, bis zum Eingang des Ergebnisses der Nachprüfung die Präferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse auszusetzen, so bieten sie dem Einführer vorbehaltlich der für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen an, die Erzeugnisse freizugeben. Das Ergebnis dieser Nachprüfung ist den zuständigen Zollbehörden, die um die Prüfung…

ZK-23707.5. Standards
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…jedoch ist eine Darstellung des DV-Ablaufes einschließlich der Sicherungsmaßnahmen mit dem Bewilligungsantrag vorzulegen. Der Datenumfang unterscheidet sich von den sendungsbezogenen Bestandsaufzeichnungen wie folgt: Es erfolgt keine Datenübernahme aus dem Vorpapier und somit keine Vergabe einer Lagernummer maßgeblich ist die jeweilige MRN der Überführung in…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Decke und geht der Lagerraum bis unter das Dach, so ist zu prüfen, ob durch die Konstruktion und Ausführung des Daches ein unbemerktes Öffnen und Wiederverschließen möglich ist. In diesem Fall sind Sicherungsmaßnahmen, wie zB Innenverschalung, unterhalb des Daches angebrachte Drahtgitter usw., zu verlangen. 5…

UP-73009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Nachprüfung die Präferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse nicht zu gewähren, so bieten sie dem Einführer an, die Erzeugnisse vorbehaltlich der für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen freizugeben. Jede Aussetzung der Präferenzbehandlung wird so bald wie möglich rückgängig gemacht, nachdem die zuständigen Behörden der einführenden Vertragspartei die Ursprungseigenschaft…

UP-56009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2022

…die Zollbehörden des Einfuhrlandes, bis zum Eingang des Ergebnisses der Nachprüfung die Präferenzbehandlung für die betreffenden Erzeugnisse auszusetzen, so bieten sie dem Einführer vorbehaltlich der für notwendig erachteten Sicherungsmaßnahmen an, die Erzeugnisse freizugeben. Das Ergebnis dieser Nachprüfung ist den zuständigen Zollbehörden, die um die Prüfung…