…Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen sowie auf die Vertiefung und Entwicklung dieser Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Schüler und Studenten je nach ihrem Fortschritt und ihrer Spezialisierung auf den verschiedenen dieses System bildenden Stufen (vgl…
…auch mehrmals in Anspruch genommen werden. Dadurch soll insbesondere die Bewegungsfreiheit von Schülern und Studenten und deren Versorgung vom gewöhnlichen Wohnsitz aus gewährleistet werden. Beispiel: Wäschepakete Die Studentin erhält ein Paket mit gewaschener Wäsche. Da es sich um Ausstattung handelt, kann die Befreiung gewährt werden…
…Donauschutzübereinkommens, BGBl. Nr. 501/1995, Dienststelle Wien des Europäischen Patentamtes, BGBl. Nr. 672/1990, OSZE, BGBl. Nr. 511/1993, Amerikanische Internationale Schule, BGBl. Nr. 665/1991, Internationales Register audiovisueller Werke in Klosterneuburg der Weltorganisation für geistiges Eigentum, BGBl. Nr. 405/1992, Lycée Français, BGBl. Nr…
…Kinderschutzzentren Rz 602: Unterbringung von Kindern in Familien, Kindertagesheimen (zB Säuglingskrippen, Kleinkindergruppen, Kindergärten, Horte), Kinder- und Schülerheimen, Internaten, Kinderdörfern, sozialpädagogischen Wohngemeinschaften und bei Tagesmüttern/-vätern Rz 603: Erholungsaktionen, Ferienlager Rz 604: Erziehungshilfen (zB Gruppenbetreuung, Erziehungsheime) Rz 604a: Die Ermöglichung des Beisammenbleibens von Elternteilen mit ihren…
…im Gesetz genannten Bezeichnungen führt. Es können daher auch Kinderheime, Kindergärten, Kinderhorte, Schülerheime, Jugendherbergen und Studentenheime diese Befreiung in Anspruch nehmen. Insbesondere sind auch Einrichtungen erfasst, die der Betreuung von Jugendlichen nur über Tag dienen (Kindergärten usw.). 6.1.23.2. Begriff Körperschaft öffentlichen Rechts…
…auf Grund von Abonnementverträgen, Leistungen auf Grund von Wartungsverträgen, die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten (zB Lizenzverträge, Verlagsverträge usw.), Leistungen von Handelsvertretern und anderen Vermittlern, Leistungen von Schulen, soweit sie steuerpflichtig sind (zB Fahrschulen), sonstige Leistungen, die in Teilen innerhalb eines Jahres bewirkt werden…
4.7 Steuersatz, Freibetrag und4.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993Freigrenze mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb Rz 576: Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb siehe Rz 136 ff. Rz 577: Betreibt eine begünstigte Zwecke fördernde Körperschaft einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so unterscheidet § 45 BAO drei Arten solcher…
10.2.3.6. Wohnungseigentümergemeinschaften Rz 1214: Die Steuerermäßigung erstreckt sich nur auf Leistungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der im gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht. Dazu gehören insbesondere die Betriebs- und Verwaltungskosten und die Erhaltungskosten. Errichtungs…
…Betrieb gewerblicher Art begründen würde, wäre hingegen nicht begünstigt. Rz 35: So sind beispielsweise die von katholischen Orden und Kongregationen geführten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht als Hoheitsbetriebe anzusehen. Dies gilt auch für die mit solchen Schulen verbundenen Internate und Schülerheime desselben Rechtsträgers, wenn sie wie die…
…von Fähigkeiten und meist komplexerem Wissen. Fernunterricht ist unterrichtend, wenn individuell auf die einzelnen Schüler eingegangen wird. Rz 5263: Erzieherische Tätigkeit ist eine Betätigung zur planmäßigen körperlichen, geistigen und sittlichen Formung heranwachsender Menschen. Rz 5264: Ein Kinderheim ist ein Gewerbebetrieb, wenn die erzieherische Tätigkeit nur…
…erfolgen (VwGH 29.5.1996, 93/13/0008). Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, wenn sie mit einem Hochschulstudium (ausgenommen Fachhochschule oder Postgradualer Lehrgang) oder dem Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule in Zusammenhang stehen (vgl. Rz 1376 f). Im Übrigen siehe LStR 2002 Rz 353, Stichwort Fachliteratur…
…eigenverantwortliche unterrichtende Tätigkeit setzt eine eigene Lehrtätigkeit voraus. Dieser Voraussetzung wird nicht entsprochen, wenn die eigene Lehrtätigkeit nur einen kleinen Bruchteil der insgesamt an der Schule entfalteten Tätigkeit umfasst, wenn also nicht mehr die eigene Leistung des Freiberuflers, sondern die Bereitstellung von anderen Kräften im…
…Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist die Stromproduktion der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich unbeachtlich…
…2850/78, 3004/78, 3005/78). Unter dem Begriff "ausländische" Studenten können nur solche Studenten verstanden werden, die an einer ausländischen (Hoch-)Schule ihrem Studium nachgehen, im Ausland ihren Wohnsitz haben und nur vorübergehend, zB zur Erwerbung einer Praxis während ihrer Hochschulferien, bei einem inländischen…
…iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988, wenn dieser Schulbesuch oder dieses Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten auch an einer im Wohnort oder im Nahebereich des Wohnortes gelegenen Schule oder Universität absolviert werden kann (vgl. dazu VwGH 31.03.1987, 86/14/0137; zum…
…Protokolle | Z 2 | Zeugnisse, die im öffentlichen Fürsorgewesen beizubringen sind | Z 3 | Impfzeugnisse | Z 4 | Zeugnisse in Unterrichtsangelegenheiten von öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen, von Schulen iSd Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, des Bundesgesetzes über die Regelung des medizinisch…
…Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten | C06 | 9919 0000 00 | Für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren | C20 | 9919 0000 00 | Für Katastrophenopfer bestimmte Waren | C26 | 9930 2400 00 | Proviant für grenzüberschreitende Beförderungsmittel | 340 |…
…Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere: a)die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte; b)die Beförderung von Schülern und Studenten zwischen Wohnort und Lehranstalt; c)die Beförderung von Angehörigen der Streitkräfte und ihren Familien zwischen Herkunftsland und Stationierungsort. Die Regelmäßigkeit der Sonderformen…
…Zu den Sonderformen des Linienverkehrs zählen insbesondere: a)die Beförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnort und Arbeitsstätte; b)die Beförderung von Schülern und Studenten zwischen Wohnort und Lehranstalt; c)die Beförderung von Angehörigen der Streitkräfte und ihren Familien zwischen Herkunftsland und Stationierungsort. Die Regelmäßigkeit der Sonderformen…
…oder eines Dritten verausgabt werden, sind keine Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 EStG 1988). Siehe auch § 26 Z 2 EStG 1988. Besorgt ein Lehrer Unterrichtsunterlagen und erhält er die Kosten von den Schülern ersetzt, liegen keine Werbungskosten vor.