4. Kennzeichnung von Schieß- und Sprengmitteln 4.1. Eindeutige Kennzeichnung (1) Ab 5. April 2013 sind Schieß- und Sprengmittel, die nach Österreich eingeführt oder verbracht werden (siehe Abschnitt 2), gemäß § 11 Abs. 1 des Sprengmittelgesetzes 2010 eindeutig zu kennzeichnen. (2) Die eindeutige Kennzeichnung, die deutlich…
Die Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel (VB-0402) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Schieß- und Sprengmittelgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten…
…der Bundesministerin für Inneres über die eindeutige Kennzeichnung von Schieß- und Sprengmitteln (Sprengmittelkennzeichnungsverordnung - SprKennzV), BGBl. II Nr. 86/2013. 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union Die Beschränkungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich innerhalb der Union und…
…1.1. Begriffsbestimmungen (1) Dem Sprengmittelgesetz 2010 unterliegen gemäß § 1 Sprengmittelgesetz 2010 sämtliche Schieß- und Sprengmittel. (2) Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."Sprengmittel": Als Sprengmittel gilt ein Sprengstoff oder ein Zündmittel. 2."Sprengstoffe": Sprengstoffe sind Erzeugnisse, die dem Wesen nach dazu bestimmt sind, bei…
…Im Begleitschein müssen jedenfalls der Empfänger, der Absender und der Transporteur ersichtlich sein. Der Begleitschein stellt den Nachweis des rechtmäßigen Besitzes der darin genannten Schieß- und Sprengmittel dar. Die Verbringung darf nur durch den im Begleitschein genannten Transporteur erfolgen. Der von der Sicherheitsbehörde erster Instanz…
…Personen, die auf Grund ihrer öffentlichen Amtstätigkeit (zB Justizbeamte) oder öffentlichen Dienstverrichtung mit Schieß und Sprengmittel (zB Bedienstete des Entschärfungs- und Entminungsdienstes) umgehen; Personen, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen Schieß- und Sprengmittel besitzen dürfen; die Lagerung von Schieß- und Sprengmittel, soweit…
…dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Sprengmittelgesetzes 2010 sind gemäß § 44 Abs. 1 Sprengmittelgesetz 2010 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: Verbringung, Einfuhr oder Durchfuhr von Schieß- und Sprengmitteln ohne die erforderliche Bewilligung (§ 44 Abs. 1 Z 5 Sprengmittelgesetz 2010); Nichtmitführen oder Nichtaushändigen der erforderlichen Bewilligungen entgegen…
Anlage 1 Einfuhrgenehmigung für Schieß- und Sprengmittel [Grafik]
Anlage 2 Durchfuhrgenehmigung für Schieß- und Sprengmittel [Grafik]
Anlage 3 Begleitschein für die innergemeinschaftliche Verbringung von Schieß- und Sprengmitteln innerhalb der Union [Grafik] [Grafik]
…kann noch keine gemeinnützige Zielsetzung erblickt werden. Sport Rz 72: Begünstigt ist die Förderung jeglicher Art von körperlicher Betätigung, also nicht bloß des "Körpersports" im engeren Sinne, sondern auch des Schieß-, Flug- und Motorsports. Sport ist jedenfalls jede vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) anerkannte Sportart…
…der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherheit von Spielzeug bestimmt sind, 2.Knallerzeugung mit explosiven Luft-Gas-Gemischen (Carbidschießen), 3.mittels Gaskartuschen betriebene BühneneffektmittelEffektmittel (Konfetti-Shooter), 4.Zündhölzer, Räucherwaren und vergleichbare Gegenstände, 5.pyrotechnische Gegenstände für die Luft- und Raumfahrtindustrie, 6.Schieß-, Spreng- und Zündmittel…
…| 40 Euro | 20 Euro | Z 8 | Bewilligung der Bestellung des Beauftragten für Schieß- und Sprengmittel gemäß § 26 Abs. 4 SprG | 40 Euro | 20 Euro | Z 9 | Bewilligung der Verbringung, Ein- und Durchfuhr für Schieß- und Sprengmittel gemäß …
…Heul- und Rauchsätze. Schwarzpulver wird zwar in der Pyrotechnik verwendet, unterliegt aber nicht den pyrotechnikrechtlichen Bestimmungen; sein Bezug wird im Rahmen des Schieß- und Sprengmittelrechts (siehe Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel, VB-0402) geregelt. Geformte Pulverkörper ("Halberzeugnisse", zB Leucht- und Kometsterne) zählen nicht zu den pyrotechnischen…