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195 Treffer1545 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…mit Scheck (§ 211 Abs. 1 lit. f BAO) Rz 109: Bei Zahlung mit Scheck tritt die Tilgungswirkung ein, sobald der Scheck von einem Organ der Abgabenbehörde bar eingelöst (§ 211 Abs. 1 lit. a BAO) oder bei unbarer Einlösung, sobald der Betrag des eingelösten Schecks dem…

UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Ra 2022/13/0084, Rn 51 bis 54). Die gleichen Grundsätze gelten auch für Umsätze im Zahlungsverkehr. Zu Zahlungsdienstleistungen als unselbstständige Nebenleistungen siehe Rz 348. Rz 764a: Als steuerfreie Umsätze sind unter den in Rz 764 genannten Voraussetzungen anzusehen: Buchungsgebühren, Scheckgebühren, Gebühren für Kontoauszüge, Überweisungsgebühren…

LStR 2002 Rz 3685.9.17 Kontoführungskosten
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.9.17 Kontoführungskosten Rz 368: Kontoführungskosten (einschließlich Kosten für Scheck- bzw. Bankomatkarte), die das Gehaltskonto eines Arbeitnehmers betreffen, sind keine Werbungskosten (Aufteilungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. Kontoführungskosten können nur dann als Werbungskosten abzugsfähig sein, wenn sie ein…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Zulassungsbescheinigung Teil II ist auch der Genehmigungsnachweis angeschlossen (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Typenschein, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank, Einzelgenehmigungsbescheid). Die auf der Scheckkarten-Zulassungsbescheinigung nicht aufgedruckten Daten aus der Zulassungsbescheinigung Teil I können…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…

AH-24323. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien14.10.2022

…3. Definition: Gelder sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2019/1716 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten…

GK-09006.2. Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer bei Barzahlung
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…bar in fremden Währungen, für die ein Zollentrichtungskurs festgesetzt wurde) oder - sofern dies bei der betreffenden Zollstelle vorgesehen ist - durch Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen im Bankomat-Kassenservice (BKS) zu entrichten. (2) Die Kraftfahrzeugsteuererklärung kann bei Barzahlung mündlich abgegeben werden. Sie besteht in der Erklärung…

GebR 2025 Rz 169–1768.2.2. Amtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, Z 6: Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden. 8…

ZK-07704.2. Obligatorische Sicherheitsleistung (Art. 90 UZK und Art. 148 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…sind in § 65 Abs. 1 ZollR-DG aufgezählt: Einzahlung mit Erlagschein, Gutschrift auf dem Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder Umwechslung sichergestellt ist; inwieweit dies…

ZK-07705.2. Fristen und Modalitäten für die Entrichtung des Abgabenbetrages (Art. 108 bis Art. 114 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…im Sinn des Art. 109 UZK auch zukommt 1.der Einzahlung mit Erlagschein, 2.der Gutschrift am Postscheckkonto oder sonstigen Konto der empfangsberechtigten Kasse auf Grund einer Überweisung dorthin, 3.der Zahlung mit Scheck oder anderen unbaren Zahlungsmitteln oder fremden Währungen, soweit ihre Einlösung oder…

EStR 2000 Rz 615–6224.2.1.3 Umlaufvermögen
geltende FassungRichtlinien16.06.2008

…Vermögensgegenstände; Anteile an verbundenen Unternehmen, sonstige Wertpapiere und Anteile; Kassenbestand, Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten. Zum Umlaufvermögen zählen auch Gebäude und Wohnungen, die ein Bauunternehmer zur nachfolgenden Veräußerung errichtet (VwGH 7.6.1983, 82/14/0318), der Vorführwagen beim KFZ-Händler (VwGH 2.7.1975…

EStR 2000 Rz 1629–1638Sachbezüge
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Co KG (Gelddiebstahl fahrlässig herbeigeführt): VwGH 12.3.1980, 2819/79. Treuwidrige und nicht betrieblich veranlasste Verwendung von übernommenen Schecks durch einen Rechtsanwalt. Die Beteiligung an einem Hotelbetrieb ist nicht typische Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Daher sind Schadenersatzzahlungen an die Konkursmasse nicht als Betriebsausgaben bei der…

EStR 2000 Rz 4610–461913.1.2 Forderungsabtretung (Zession), Factoring
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…entfallenden kalkulatorischen Zinsen zu. Diese sind beim Erwerber nicht noch einmal als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen. 13.1.4 Schecks, Wechsel, Kreditkarten, Gutscheine (Bons) Rz 4617: Die Entgegennahme eines ordnungsgemäß ausgestellten unbedenklichen Schecks führt im Zeitpunkt der Übernahme zu einem Zufluss. Gleiches gilt für…

EStR 2000 Rz 4620–462713.2 Verausgabung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Zahlung einer mehrfachen Beitragsschuld an die Sozialversicherung). Zum Abfluss von Ausgaben siehe auch LStR 2002 Rz 640 und 641. 13.2.2 Schecks, Wechsel, Kreditkarten Rz 4624: Die Hingabe eines (gedeckten) Schecks führt bereits im Zeitpunkt der Hingabe zu einem Abfluss (VwGH 19.12.1990…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anderenfalls liegt keine Schuldübernahme, sondern ein Schuldbeitritt vor. 27.4.1.7. Wechselbürgschaft und Scheckbürgschaft Rz 1421: Die Wechselbürgschaft und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22…

AH-46061. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien22.01.2024

…Ressourcen; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/386 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten…

AH-24161. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien17.01.2024

…Ressourcen; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/287 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten…

AH-22401. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.10.2023

…beschränkt; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2023/2406 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten…

AH-20741. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien03.05.2023

…beschränkt; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2023/888 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten…

AH-26041. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
geltende FassungRichtlinien01.12.2023

…dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder": sind finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Zahlungsanweisungen und andere Zahlungsmittel, Einlagen bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Zahlungsansprüche und verbriefte…