…die Vollziehung einer durch Rechtsbehelf angefochtenen Entscheidung auszusetzen. Damit setzt eineEine solche Aussetzungsmaßnahme setzt eine zuvor erfolgte Prüfung und Beurteilung darüber voraus, ob die in Art. 45 UZK genannten Voraussetzungen für die Aussetzung (begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung oder unersetzbarer Schaden durch die…
…Vollziehung der angefochtenen Entscheidung wird nicht ausgesetzt; die Zollbehörde hat jedoch die Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen, wenn begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen oder ein unersetzbarer Schaden für den Beteiligten entstehen könnte. Näheres siehe unter Abschnitt 4.3. (Aussetzung der Vollziehung…
…jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz 2 genannten Fällen, in denen aus der angefochtenen Entscheidung die Pflicht…
…gemäß Art. 45 UZK wegen Nichtvorliegen begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung (nicht allerdings Abweisung mangels eines unersetzbaren Schadens - Parteiengehör ist zu gewähren!); wenn dadurch Ermittlungen im Rahmen der Betrugsbekämpfung behindert würden; wenn ein Antrag auf eine Entscheidung nicht angenommen wird, weil die…
…wird in der Regel ein "begründeter Verdacht" gegeben sein. In Fällen eines derartigen Verdachtes ist die Zollverwaltung berechtigt, auf Kosten des Einführers ein Gutachten der Zivilluftfahrtbehörden über die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung einzuholen. Die Einholung eines derartigen Gutachtens hat stets im Wege des Bundesministeriums für…
…861: Für einen erfolglos geltend gemachten in der Umsatzsteuervoranmeldung angemeldeten Überschuss ist auf das Rechtsinstitut des § 216 BAO hinzuweisen (VwGH 12.9.2001, 2001/13/0178). Rz 862: Im Verfahren über einen Antrag auf Abrechnungsbescheid ist die Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung oder eines Haftungsbescheides nicht mehr…
…Rz 1645: In einem Nachsichtsverfahren ist die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung grundsätzlich nicht zu prüfen (VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082). Rz 1646: Die Unrichtigkeit einer Abgabenfestsetzung kann nicht im Nachsichtsverfahren saniert werden, es sei denn, zur Unrichtigkeit der Festsetzung treten noch besondere Umstände hinzu…
…daran gebunden; die Behörde hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung grundsätzlich an diesen Abgabenbescheid zu halten. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein Rechtszug gegen den Abgabenbescheid eingeräumt. Nur wenn der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung kein Abgabenbescheid vorangeht, gibt…
…Gewinnverteilung bieten auch zivilgerichtliche Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Gewinnverteilung. Sie binden die Abgabenbehörde zwar nicht gemäß § 116 Abs. 2 BAO, die Behörde darf sich aber nicht willkürlich über sie hinwegsetzen (VwGH 7.2.1989, 86/14/0162). Rz 5885: Mehrgewinne gegenüber der UGB-Bilanz…
…Der Abgabepflichtige kann auf Grund der Kenntnis des Inhalts des Rückstandausweises allenfalls Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung gemäß § 13 AbgEO erheben (VfGH 16.3.1983, BB 199/82, B 460/82 199/82, B 460/82Slg 9673). Über Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit von Rückstandsausweisen…
…Aussetzung einer Entscheidung, die nicht zurückgenommen, geändert oder widerrufen werden kann. (5) Die Zollbehörden überwachen die Bedingungen und Voraussetzungen, die der Inhaber einer Entscheidung erfüllen muss. Sie überwachen ferner, dass die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Verpflichtungen eingehalten werden. Ist der Inhaber der Entscheidung seit…
…sie ihre Entscheidung stützen wollen, dem Antragsteller mit, der Gelegenheit erhält, innerhalb einer ab dem Tag, an dem er diese Mitteilung erhält oder an dem sie als diesem zugestellt gilt, laufenden Frist Stellung zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Antragsteller die Entscheidung in…
…ist. Dieses Verschulden ist nach der Lage des Einzelfalls zu beurteilen, wobei ein objektiver Maßstab anzulegen ist (Sicht des Durchschnittsbeteiligten, durch persönliche Umstände allein bedingte Unkenntnis vermag nicht gutgläubig zu machen). Es kommt dabei nicht nur auf das Verhalten des Inhabers der Entscheidung selbst an…
…Rechtsvorschriften werden in den Arbeitsrichtlinien zur Einführung des Zollkodex der Union und Übergangsbestimmungen (ZK-2780) zusammengefasstzu entnehmen. 2. Allgemeines Mit den Art. 22 bis 38 UZK (zollrechtliche Entscheidungen) bzw. Art. 43 bis 45 UZK (Rechtsbehelf) sowie den entsprechenden Regelungen der beiden Kommissionsverordnungen bestehen unionsrechtliche Regelungen…
…das die Rechtmäßigkeit der Ausfuhr des Kulturguts aus dem betreffenden Land belegt oder ermöglicht festzustellen, wann sich das Kulturgut dort befunden hat bzw. wann es das betreffende Hoheitsgebiet verlassen hat. (5) Die Zollbehörde kann vom Besitzer der Waren verlangen, amtliche Übersetzungen der in den Absätzen…
…Österreichische Staatsarchiv zwecks Klärung der Rechtmäßigkeit der Einfuhr zu verständigen. Im Übrigen ist § 29 ZollR-DG anzuwenden. (8) Gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Verwaltungsübertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelte…
…Voraussetzung der Zulassung Rz 283: Gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG steht die Befreiung nur zu, wenn das Kraftfahrzeug ausschließlich auf Menschen mit Behinderungen zugelassen ist. Allerdings wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, den Personenkreis per Verordnung auszuweiten (= Zulassungsbesitzgemeinschaft), wenn die Rechtmäßigkeit der…
Artikel 29 Entscheidung ohne vorherigen Antrag Außer in dem Fall, in dem eine Zollbehörde als Gericht handelt, gelten Artikel 22 Absätze 4, 5, 6 und 7, Artikel 23 Absatz 3 und die Artikel 26, 27 und 28 auch für die Entscheidungen, die die Zollbehörden ohne…
…wird und der Frage der Rechtmäßigkeit einer Abgabenfestsetzung keine Bedeutung zukommt. Rz 323: Im Gegensatz zum Säumniszuschlag (§ 217 BAO) und zu den Aussetzungszinsen (§ 212a Abs. 9 BAO) werden die Stundungszinsen nicht von der einzelnen Abgabe, sondern vom jeweiligen vom Zahlungserleichterungsansuchen bzw. von der Zahlungserleichterungsbewilligung umfassten…
…Informationen, auf die die Zollbehörden ihre Entscheidung stützen wollen; b)die Frist für die Stellungnahme durch die betreffende Person ab dem Tag, an dem sie die Mitteilung erhält oder an dem diese als ihr zugestellt gilt; c)den Hinweis auf das Recht der betreffenden Person…