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LStR 2002 Rz 908–90913 VERANLAGUNG VON LOHNSTEUERPFLICHTIGEN EINKÜNFTEN (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…ist, bei Zufluss von Bezügen gemäß § 3 Abs. 1 Z 32 EStG 1988, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27a Abs. 1 EStG 1988 oder entsprechende betriebliche Einkünfte vorliegen, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar für die Lohnsteuer in Anspruch genommen wird…

EStR 2000 Rz 751628.3 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…bei Einkünften, die den Betrag von 36.400 € übersteigen, führt zu keiner Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988. 28.3.2.1 Veranlagungsgrenze für Pflichtveranlagung Rz 7518a: Ein Steuerpflichtiger ist zu veranlagen, wenn er andere (nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegende) Einkünfte bezogen hat, deren…

LStR 2002 Rz 117721.6 Rückgezahlte Pflichtbeiträge (§ 69 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 auszuweisen. § 69 Abs. 5 EStG 1988 ist nur auf die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen anzuwenden. Voraussetzung für die Ausstellung eines Lohnzettels ist ein Zahlungsvorgang. Werden Pflichtbeiträge nicht rückgezahlt, sondern mit zukünftigen Beitragszahlungen gegenverrechnet, ist kein Lohnzettel auszustellen…

LStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…auf Grund der nichtselbständigen Tätigkeit des Nebenerwerbslandwirtes; Rz 1177) Rückzahlung von Pflichtbeträgen an Ärzte (Rz 1177) Die Zahlungen durch den Insolvenzausfallgeldfonds sind nicht in die Hochrechnung einzubeziehen (Rz 1177a). Alle Erlässe zu Paragraphen des EStG 1988, die in den Lohnsteuerrichtlinien behandelt werden, werden für Lohnzahlungszeiträume…

LStR 2002 Rz 3195.7 Rückzahlung von Einnahmen (§ 16 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…der Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, welche vorerst durch den Arbeitgeber getragen wurden und vom Arbeitnehmer auf Grund dienstvertraglicher Regelungen anlässlich der (vorzeitigen) Beendigung des Dienstverhältnisses zu refundieren sind, handelt es sich im Zeitpunkt der Rückzahlung um…

LStR 2002 Rz 91113.1.3 Zufluss von Bezügen gemäß § 69 Abs. 2, 3, 5 oder 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…bzw. die Pauschalbesteuerung in Höhe von 20% (bis zum 31.12.2020 22% ) sowie die Berücksichtigung des Freibetrages von 20 Euro täglich für Bezüge gemäß § 69 Abs. 3 EStG 1988 sind nur eine vorläufige Maßnahme im Rahmen des Lohnsteuerabzuges. Rz 911d: Die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen…

LStR 2002 Rz 113–1183.4 Hochrechnung steuerfreier Bezugsteile bei der Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 3 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…659,54 Euro | - Anrechenbare Lohnsteuer | - 4.608,15 Euro | Nachzahlung | - 51,39 Euro Nach dem Günstigkeitsvergleich gemäß § 3 Abs. 2, 2. Unterabsatz, 2. Halbsatz EStG 1988 ergibt die Einkommensteuerberechnung eine Gutschrift von 35,99 Euro. Rz 118b: Die Rückzahlung steuerfreier Bezüge…

LStR 2002 Rz 15–162 EINKÜNFTE (§ 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…aber rückgezahlte Werbungskosten wie zB rückerstattete Arbeitnehmerbeiträge aus der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den § 269 ASVG und § 529 Abs. 5 ASVG (VwGH 23.10.1990, 89/14/0178). Vom Arbeitgeber rückgezahlte Werbungskosten unterliegen dem Lohnsteuerabzug. Erfolgt die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen durch einen Sozialversicherungsträger, siehe Rz 1177.

LStR 2002 Rz 1229–123031.5 Lohnzettel bei Bezügen gemäß §§ 69 und 70 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…bei Bezügen gemäß § 69 Abs. 5 EStG 1988 und für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (§ 70 EStG 1988). Bezieht ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber während des Kalenderjahres sowohl Einkünfte nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Tarifbesteuerung) als auch gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 EStG…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…mit dem die Rückzahlung angeordnet wird, ist ebenfalls dem Selbstträger zuzustellen. Rückgezahlte Kinderabsetzbeträge sind in der Folge im Rahmen der monatlichen Automatikzahlungen in einer Summe mit der einbehaltenen Lohnsteuer an das FA der Betriebsstätte abzuführen. Zuständig für die zwangsweise Hereinbringung (über Antrag des Selbstträgers) bzw…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

… 62 Z 7 EStG 1988 ist die Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 bei Ermittlung des Lohnsteuertarifs im Monat der Rückzahlung zu berücksichtigen. Zu Variante a: Der Monatsbezug November wird um den einbehaltenen (rückgezahlten) Betrag reduziert. Zu Variante b: Der Monatsbezug…

LStR 2002 Rz 673–6779.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…Werden vorübergehende Bezüge von mehreren Versicherungsträgern gezahlt, dann hat jeder dieser Versicherungsträger diesen Freibetrag zu berücksichtigen (siehe dazu auch Rz 1171 f). Die endgültige Besteuerung erfolgt im Zuge einer Pflichtveranlagung. 9.3.1.5 Rückzahlung von Krankengeld Rz 677: Werden Beträge für zu viel gezahltes…

LStR 2002 Rz 1407–140842.4 Volljährigkeitsalter nach ausländischem Recht (ausgenommen EWR-Staaten und Schweiz)
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…8 EStG 1988 (Bezüge gemäß § 33f Abs. 1 BUAG) | § 69 (8) | 18 | Zusätzlicher Lohnzettel | § 84 (1) | 19 | Lohnzettel über Rückzahlung von Pensionsbeiträgen nach § 25 Abs. 1 Z 3 lit. e EStG 1988 | § 69 (9) | 20 | Lohnzettel…

LStR 2002 Rz 544–5547.7.2 Junge Aktien
geltende FassungRichtlinien20.07.2011

…von zwei Jahren nach der Eintragung des Beschlusses einer Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals bzw. erfolgte eine solche Kapitalherabsetzung bei einer AG oder GmbH als Rechtsvorgänger der Aktien ausgebenden Aktiengesellschaft, dann besteht keine Begünstigung. Rz 548: Die jungen Aktien müssen zur Gänze von…

LStR 2002 Rz 10041–1011942.5.2 § 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…der Dienstnehmer vor dem vesting date ausscheidet? Der Zufluss erfolgt im Zeitpunkt des grant date. Scheidet der Arbeitnehmer vor dem vesting date aus, liegt eine Rückzahlung von Arbeitslohn gemäß § 16 Abs. 2 EStG 1988 in Höhe des ursprünglich eingeräumten Vorteils vor. Soweit dieser Vorteil nach …

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…der Lohnsteuer zuständig gewesen ist (§ 240 Abs. 3 letzter Satz BAO), also das Finanzamt des Arbeitgebers. Diese allgemeine Regel wird allerdings durch die Spezialzuständigkeit nach § 61 Abs. 4 Z 1 BAO verdrängt, wonach dem Finanzamt für Großbetriebe die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von…

EStR 200011.8 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…der sonstigen Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern sind. Die Höhe der Betriebsausgaben oder Werbungskosten ist prozentuell und absolut zu ermitteln, wobei der pauschalierte Ansatz mit dem niedrigeren Wert von beiden nach oben begrenzt ist. Maßgebend sind jeweils…

VereinsR 2001 Rz 762–7927 Einkünfte der Mitglieder des Rechtsträgers und anderer Personen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Zu beachten sind § 41 Abs. 1 Z 18 (Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften) und § 42 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Steuererklärungspflicht). Keine Pflicht zur Veranlagung gemäß § 41 Abs. 1 Z 18 EStG…

EStR 2000 Rz 8021–803130.2.2.5.2 Entlastung auf Grund von DBA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Nr. 22/2019. Zuständig war dafür bis 31.12.2020 das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart (§ 18 AVOG 2010); mit 1.1.2021 fällt die Rückzahlung und Erstattung von Abzugsteuern in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 Abs. 4 BAO idF BGBl. I Nr. 99…

LStR 2002 Rz 10223–1024342.5.4 § 16 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

…1988 im vollen Ausmaß abzugsfähig sind. Wenn ausnahmsweise der Arbeitgeber, der gleichzeitig pensionsauszahlende Stelle der gesetzlichen Pension ist, derartige Beiträge einbehält, bestehen keine Bedenken, wenn die Lohnsteuer von der um die Beiträge verminderten Bemessungsgrundlage berechnet wird. Die aus diesen Beiträgen resultierende Pensionsleistung ist voll steuerpflichtig.