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UP-7100Anhang 1 Protokoll (Kapitel 3 des Abkommens) über Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.02.2019

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GebR 2025 Rz 480–49510.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.6. Protokolle (Niederschriften; § 14 TP 7 GebG) 10.6.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 480: Als Protokoll bezeichnet man das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Gebühr…

GebR 2025 Rz 496–49810.6.2. Mehrere Protokolle in einer Schrift
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 11 Abs. 1 Z 1 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird und für Protokolle nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG gemäß…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…mehrere oder sämtliche Gründergesellschafter Erhöhung des Gesellschaftsanteils durch einen, mehrere oder alle Mitunternehmer einer bestehenden protokollierten oder nicht protokollierten Mitunternehmerschaft. Im Falle einer Erhöhung von Gesellschaftsanteilen bestehender Gesellschafter im Zusammenhang mit dem Eintritt eines neuen Gesellschafters in eine im Firmenbuch eingetragene Gesellschaft erübrigt sich auf…

EStR 2000 Rz 179–1852.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

2.7 Gewinnermittlungszeitraum (§ 2 Abs. 5 bis 7 EStG 1988) Rz 179: Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs. 1 und 2 EStG 1988) und buchführende Land- und Forstwirte können ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Machen Gewerbetreibende…

EStR 2000 Rz 430–4344.1.6.2 Rechtslage ab 2007
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…124b Z 134 EStG 1988, siehe Rz 430p) | Steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 | zwingend für im Firmenbuch protokollierte Gewerbe-treibende | zwingend für rechnungs-legungspflichtige Gewerbe-treibende freiwillig zur Beibehaltung der § 5-Ermittlung für nicht (mehr) rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende, Rz 430b und Rz…

UP-570010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien17.08.2023

…wie diejenige, die für aus der Union eingeführte Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union gewährt wird. (3) Für die Zwecke der Anwendung des Absatzes 2 auf Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas gilt dieses Protokoll vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen sinngemäß. Als Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas gelten: a)Erzeugnisse, die…

UP-560010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien02.12.2022

…wie diejenige, die für aus der Union eingeführte Ursprungserzeugnisse der Europäischen Union gewährt wird. (3) Für die Zwecke der Anwendung des Absatzes 2 auf Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas gilt dieses Protokoll vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen sinngemäß. Als Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas gelten: a)Erzeugnisse, die…

UP-580010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

10. Ceuta und Melilla (1) Im Sinne dieses Protokolls schließt der Begriff "Europäische Union" Ceuta und Melilla nicht ein. (2) Die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls gelten entsprechend, um festzustellen, ob Produkte bei ihrer Einfuhr nach Kamerun als aus Ceuta und Melilla stammend angesehen werden können. (3…

UP-730011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Zollausschuss darf die Bestimmungen dieses Protokolls überprüfen und dem Handelsausschuss Beschlussentwürfe zur Annahme vorlegen, um es zu ändern. Der Zollausschuss bemüht sich, zu einer Einigung über die einheitliche Verwaltung der Ursprungsregeln zu gelangen, einschließlich der zolltariflichen Einreihung…

UP-720011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien05.05.2020

…Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Zollausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern. Nach Abschluss eines Freihandelsabkommens zwischen der Union und einem oder mehreren ASEAN-Staaten können die Vertragsparteien durch Beschluss des Zollausschusses dieses Protokoll ändern oder anpassen, insbesondere des bei der…

UP-440011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien24.01.2024

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der Gemischte Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen eines Ursprungsprotokolls zu ändern. 12. Rechtsgrundlagen 12.1. Allgemein Beschluss 2006/646/EG, Beschluss Nr. 1/2006 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 26. September 2006 zur Festlegung…

UP-440310. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in der Ukraine erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2…

UP-440110. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Georgien erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2 zur…

UP-430010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien26.09.2025

…Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff "EWR" im Sinne des Ursprungsprotokolls umfasst nicht Ceuta und Melilla. Der Begriff "Ursprungserzeugnisse des EWR" umfasst nicht Ursprungserzeugnisse Ceutas und Melillas. (2) Bei der Einfuhr von unter das Abkommen fallenden Waren mit Ursprung im…

UP-730010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…über eine Minimalbehandlung hinausgehen. (2) Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet. (3) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter ist verpflichtet, in der Ursprungserklärung die Vermerke "Vietnam" oder "Ceuta und Melilla" einzutragen. (4) Die spanischen Zollbehörden gewährleisten die Anwendung dieses Protokolls in Ceuta und Melilla.

UP-720010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Minimalbehandlung hinausgehen. (2) Ceuta und Melilla gelten als ein Gebiet. (3) Der Ausführer oder sein bevollmächtigter Vertreter ist verpflichtet, in der UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung die Vermerke "Singapur" oder "Ceuta und Melilla" einzutragen. (4) Die spanischen Zollbehörden gewährleisten die Anwendung dieses Protokolls in Ceuta und Melilla.

UP-620011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien29.04.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Im Abkommen ist die Einrichtung eines Handelsausschusses vorgesehen, der auch die Bestimmungen des Ursprungsprotokolls ändern kann. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Auf Erzeugnisse, die die Bestimmungen dieses Ursprungsprotokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Übereinkommens…

UP-440210. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien14.05.2020

…10.1. Anwendung des Protokolls (1) Der Begriff ,Europäische Union' umfasst nicht Ceuta und Melilla. (2) Erzeugnisse mit Ursprung in Moldau erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2 zur…

UP-500011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Protokolls Der WPA-Ausschuss kann beschließen, die Bestimmungen dieses Protokolls zu ändern.