11.3.6.4 Prüfung der wirtschaftlichen Unterordnung bei einer Mehrzahl von Nebenbetrieben und/oder Nebenerwerben Rz 4208a: Nach § 21 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist das Beurteilungsobjekt für die wirtschaftliche Unterordnung grundsätzlich der einzelne Nebenbetrieb. Dabei ist aber zu beachten, dass für die…
Artikel 29 Prüfung der Voraussetzungen (Artikel 22 des Zollkodex) (1) Um die Erfüllung der Voraussetzungen des Artikels 39 Buchstaben b und e des Zollkodex zu prüfen, stellt die entscheidungsbefugte Zollbehörde sicher, dass vor Ort Überprüfungen in allen Räumlichkeiten vorgenommen werden, die für die zollrelevante Tätigkeit…
Artikel 66 Prüfung der Lieferantenerklärungen (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Kann ein Ausführer innerhalb von 120 Tagen nach Aufforderung durch die Zollbehörden kein Auskunftsblatt INF 4 vorlegen, so können die Zollbehörden des Ausfuhrmitgliedstaats die Zollbehörden des Mitgliedstaats, in dem die Lieferantenerklärung ausgefertigt wurde…
…warum sie begründete Zweifel an der Echtheit der Erklärung zum Ursprung oder der Ursprungseigenschaft der betreffenden Erzeugnisse haben. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung können mit der Kopie der Erklärung zum Ursprung oder der Ersatzerklärung zum Ursprung alle weiteren Angaben und Unterlagen übersandt werden…
…3 bis 9 dieses Abschnitts und der Unterabschnitte 2 und 3 des Titels II Kapitel 1 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 haben. (2) Bei einem Ersuchen um nachträgliche Prüfung senden die Zollbehörden der Mitgliedstaaten das Ursprungszeugnis nach Formblatt A und die Rechnung…
Artikel 111 Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen für Erzeugnisse, die ihre Ursprungseigenschaft durch Kumulierung erlangt haben (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Artikel 73 und 110 gelten auch zwischen den Ländern der gleichen regionalen Gruppe für die Übermittlung von Angaben an die Kommission oder an…
…zurück, gegebenenfalls unter Angabe der Gründe, die eine Untersuchung rechtfertigen. Zur Begründung des Ersuchens um nachträgliche Prüfung übermitteln sie alle Unterlagen und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die darauf schließen lassen, dass die Angaben in dem Ursprungsnachweis unrichtig sind. Beschließen die Zollbehörden des Einfuhrmitgliedstaats…
Artikel 241 Prüfung der Muster und Proben (Artikel 189 und 190 des Zollkodex) (1) Führt die Prüfung von Mustern oder Proben der gleichen Waren zu unterschiedlichen Ergebnissen, die eine unterschiedliche zollrechtliche Behandlung erfordern, so sind, sofern möglich, weitere Muster oder Proben zu entnehmen. (2) Bestätigen…
7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik] * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…
Unterabschnitt 11 Methoden der Verwaltungszusammenarbeit zur Prüfung des Ursprungs im Rahmen von Zollpräferenzmaßnahmen, die die Union einseitig für bestimmte Länder oder Gebiete getroffen hat Artikel 124 Verwaltungszusammenarbeit (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Die begünstigten Länder oder Gebiete teilen der Kommission die Namen und…
…PDF- oder ähnliche Datei umgewandelt werden können, kann die Übermittlung der Referenzdaten aus dem Antrag sowie die Unterlagen zur wirtschaftlichen Begründung, die eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen auf Unionsebene ermöglichen, formlos (via E-Mail) erfolgen. Als Referenzdaten gelten insbesondere Name, Anschrift und Ansprechperson des Antragstellers …
…Empfänger, sonstige Bewilligungen mit Bezug auf die Lagerbewilligung); Einsichtnahme in Berichte bzw. Niederschriften über vorangegangene Prüfungen und Kontrollen; Vergleich mit dem in der Kundenadministration abgelegten Datenmaterial (Stammdaten betreffend Lagerhalter und seinen Mitarbeitern, Örtlichkeit und Verfahren) sowie Abfrage von allfällig vorhandenen Risikoprofilen; Reporting-Abfragen über Anmeldungen…
…Der Antragsteller hat in diesen Fällen dem Bewilligungsantrag alle Unterlagen anzuschließen, die die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen ermöglichen bzw. erleichtern. Das Zollamt legt dem BMF den Antrag samt wirtschaftlicher Begründung des Antragstellers nachdem es - mit Ausnahme allfällig offener Fragen zur Sicherheitsleistung - das Vorliegen aller sonstigen…
…der Risikoanalyse | immer | Durchführung eines oder mehrerer Pre-Audits in den Räumlichkeiten gemäß Art. 29 Abs. 1 UZK-IA(Prüfung der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Art. 39 Buchstabe b (Geschäftsbücher und ggf. Beförderungsunterlagen) und Buchstabe e (angemessene Sicherheitsstandards) UZK) | immer | Berücksichtigung…
1.9.5. Prüfungen bei der Abgangszollstelle Gesamtbürgschaft Die Abgangszollstelle kann die Angaben in der Versandanmeldung über den Sicherheitsbetrag stichprobenweise prüfen. Einzelsicherheit mit Einzelsicherheitstiteln Diese besondere Form der Einzelsicherheit durch Bürgschaftsleistung ermöglicht einem Bürgen die Ausstellung von Sicherheitstiteln, die von verschiedenen Verfahrensinhabern als Sicherheit bei…
…Prüfung der Echtheitsbescheinigung 39.3.1. Formelle Prüfung Die Echtheitsbescheinigung ist vor Anwendung des Kontingentzollsatzes auf ihre formelle und - soweit dies möglich ist - auch auf ihre materielle Richtigkeit zu prüfen. Die Echtheitsbescheinigung ist darauf zu prüfen -ob sie von einer zuständigen Behörde eines begünstigten Landes…
39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…
9.3. Prüfung der Lieferantenerklärungen (1) Eine nachträgliche Prüfung der Lieferantenerklärung bzw. der Langzeit-Lieferantenerklärung kann stichprobenweise oder immer dann erfolgen, wenn die Zollbehörden des Landes, in dem die Erklärung bei der Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED oder bei der Ausfertigung einer…
3.5. Prüfung der unmittelbaren Beförderung bzw. Nichtmanipulation Im Allgemeinen muss das in der Anmeldung angegebene Herkunftsland mit dem aus dem Präferenznachweis ersichtlichen Ausfuhrland übereinstimmen. Bei diesbezüglichen Differenzen, auch mit den Begleitpapieren und sonstigen Unterlagen, oder bei sonst bestehenden Zweifeln, ist durch Einsichtnahme in die…
…besteht. 4.5.5. Erteilung der Warenverkehrsbescheinigung Dem Antrag auf Erteilung einer Warenverkehrsbescheinigung ist stattzugeben, wenn nach der zollamtlichen Prüfung der vorgelegten Unterlagen und gegebenenfalls auch der Ware nichts dagegen spricht, dass die Voraussetzungen der jeweiligen Ursprungsregeln erfüllt sind. Das Zollamt bringt sodann seine Bestätigung…