…Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich, dass die Waren…
…die Pflichten, die sich aus der Lagerung der Waren im Zolllagerverfahren ergeben, erfüllt werden. (2) Abweichend von Absatz 1 kann in der Bewilligung für ein öffentliches Zolllager vorgesehen werden, dass die in Absatz 1 Buchstaben a oder b genannten Verantwortlichkeiten ausschließlich dem Inhaber des Verfahrens…
…der zugleich Verfahrensinhaber ist, oder von einem Vertreter in seinem Auftrag abgegeben werden, da die Inanspruchnahme des Zolllagerverfahrens besondere Verpflichtungen mit sich bringt. Bei öffentlichen Zolllagern muss die Zollanmeldung vom Verfahrensinhaber oder in seinem Auftrag abgegeben werden, da dieser für die Verpflichtungen, die sich aus…
…und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (1) Waren in der vorübergehenden Verwahrung dürfen ausschließlich in Verwahrlagern gemäß Artikel 148 oder in begründeten Fällen an anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten verwahrt werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz 2 dürfen Waren…
8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…
…Mögliche Orientierungspunkte, nicht jedoch zwingende Voraussetzung für die persönliche Zuverlässigkeit, sind die allgemeine Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers sowie ordnungsgemäß geführte kaufmännische Buchführung und regelmäßige Abschlüsse. Der Antragsteller hat jedenfalls glaubhaft darzulegen, dass der gemäß § 28 ZollR-DG namhaft zu machende Zollverantwortliche und die am Verfahren beteiligten…
…Verfahrenstypische Maßnahmen sind die physische Abgrenzung und/oder der Verschluss des Lagers sowie die getrennte Lagerung von Waren mit unterschiedlichem zollrechtlichen Status oder unterschiedlicher Qualität. Das First In First Out (FIFO) Prinzip kann bei gleichartigen Waren grundsätzlich auch auf das Zolllagerverfahren (nicht aber die vorübergehende…
3.3. Sicherheit Da über die Sicherheitsleistung bereits anlässlich der formellen Bewilligungserteilung abgesprochen werden muss, ist im Rahmen der Überführung in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager keine weitere Sicherheitsleistung erforderlich. Betreffend die Sicherheitsleistung, die im Rahmen der Bewilligungserteilung erfolgt, siehe Abschnitt 2.3.3. Die Art der…
…T2) | UZK | DA | IA | TDA | 79 | - | - | - Wurde für im Zolllagerverfahren oder im Verwahrungslager befindliche Waren fälschlicherweise ein internes Versandverfahren eröffnet, ist im Zeitpunkt der Eröffnung des internen Versandverfahrens die Zollschuld gemäß Art. 79 UZK entstanden. 4.11…
…müssen, sind diese mit dem Leitzeichen "UW" zu kennzeichnen. Ebenso ist darüber anschließend ein Bestand automatisch zu ermitteln. 7.5.8. Auslagerung Erfolgt die Auslagerung (Erledigung des Zolllagerverfahrens bzw. der vorübergehenden Verwahrung) mittels einer schriftlichen (zB Carnet-TIR, Carnet-ATA) oder im Informatikverfahren abgegebenen Zollanmeldung…
1.5. Wesentliche Bestimmungen Wesentliche Bestimmungen des Zolllagerverfahrens werden nachstehend schlagwortartig dargestellt: Zu beachtende Fristen für die Beendigung der vorübergehenden Verwahrung. Möglichkeit der Beförderung von Waren um Rahmen der vorübergehenden Verwahrung (im Anwendungsgebiet derzeit nur eingeschränkt zulässig; auch mit anderen Mitgliedsstaaten bewilligbar). Im Zolllagerverfahren können…
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung 6.1. Mitteilungspflichten | UZK | DA | IA | TDA | 23 (2) | | | Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, der Überwachungszollstelle Mitteilung über alle Ereignisse zu machen, die nach Erteilung der Bewilligung für die Zolllagerung…
…stillen Reserven. Die sofortige Besteuerung bzw. die in Raten zu entrichtende Steuerschuld (Ratenzahlungskonzept, Rz 44a) wird auf den dem Umwandlungsstichtag folgenden Tag bezogen (bis 31.12.2015 gilt dies im Anwendungsbereich des Nichtfestsetzungskonzeptes für die sofortige bzw. aufgeschobene Besteuerung). Der in § 9 Abs. 1 Z…
…Pflichten gibt. 2.5.5. Beförderung von Waren | UZK | DA | IA | TDA | 148 (5), 219 | 179 (3) und (4) | 193, 267 | - 2.5.5.1. Beim Eingang der Waren In das Zolllagerverfahren übergeführte Waren können innerhalb des…
…Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit des Überwachungsaufwandes werden im Anwendungsgebiet nicht alle Zolllagertypen bzw. nicht alle rechtlich denkbaren Verfahrenskombinationen (zB Nutzung vereinfachter Verfahren nach Art. 166, 179, 182 oder 185 UZK) bewilligt, sondern nur jene, die einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Vorteilen des Antragstellers und erforderlichem Überwachungsaufwand…
…den besonderen Verfahren. Die Lagerung von Waren in Verwahrungslagern ist hingegen kein Zollverfahren, sondern eine bewilligungspflichtige Maßnahme im Rahmen des Rechtszustandes der vorübergehenden Verwahrung. Auf Grund der vorhandenen Parallelen zwischen Zolllagern und Verwahrungslagern ist aber auch die Lagerung von Waren in Verwahrungslagern, nicht jedoch die…
…Sie ist auf jeden Fall einmal im Lauf eines Jahres durchzuführen, wobei sie jedoch innerhalb des Jahres so zu streuen ist, dass ein bestimmtes Lager nicht immer im Dezember oder alle Zolllager im November/Dezember der Jahresbestandaufnahme unterzogen werden. Bei sehr großem Umfang ist auch…
…gleich auf welchem Träger, haben die Informationen und die Einzelheiten, die den Zollbehörden die Überwachung des betreffenden Verfahrens ermöglichen, zu enthalten, dazu gehören unter anderem die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. Die Aufzeichnungen umfassen nicht nur die…
…115 UZK-DA.). Die Gesamtverwahrungsfrist (formlose Einzelverwahrung und Lagerung im Verwahrungslager) darf 90 Kalendertage nicht überschreiten. Aufzeichnungen über die formlose Einzelverwahrung an zugelassenen Warenorten können aber auch im Rahmen des Bestandsaufzeichnungsprogramms für bewilligte Verwahrungs-/Zolllager erfolgen. 7.3.4. Zollanmeldung Für die gestellten Waren ist…
…jedoch ist eine Darstellung des DV-Ablaufes einschließlich der Sicherungsmaßnahmen mit dem Bewilligungsantrag vorzulegen. Der Datenumfang unterscheidet sich von den sendungsbezogenen Bestandsaufzeichnungen wie folgt: Es erfolgt keine Datenübernahme aus dem Vorpapier und somit keine Vergabe einer Lagernummer maßgeblich ist die jeweilige MRN der Überführung in…