…NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen (siehe Rz 5 ff, Rz 148 ff) | § 1 Z 2 NeuFöG | Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft…
…neu geschaffen werden und der Betrieb werbend nach außen in Erscheinung tritt (vgl. Rz 89). Die Neugründung eines Betriebes ist unter folgenden kumulativen Voraussetzungen begünstigt: Es wird durch Schaffung einer bisher nicht vorhandenen betrieblichen Struktur ein Betrieb neu eröffnet, der der Erzielung von betrieblichen Einkünften (…
…für die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen (vgl. Rz 42 ff) Meldeverpflichtung (siehe Rz 137 ff) Zeitlicher Anwendungsbereich (siehe Rz 201) Werbend nach außen in Erscheinung treten Rz 89: Als Kalendermonat der Neugründung gilt jener, in dem der Betriebsinhaber erstmals werbend nach außen in…
4. Erklärung der Neugründung (§ 4 NeuFöG) Rz 94: Die Erklärung der Neugründung hat mit dem Formular NeuFö 2 (bei Inanspruchnahme einer Behörde bis 31.12.2012: NeuFö 1) zu erfolgen. Dieser amtliche Vordruck ist bei den gesetzlichen Berufsvertretungen, bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, bei…
…fünf Jahren nach der Übergabe (un-)entgeltlich weiter überträgt, betriebsfremden Zwecken zuführt oder aufgibt. Am 17. Dezember 2002 wurde die Verordnung zum Bundesgesetz, mit dem die Neugründung von Betrieben und die Übertragung von Klein- und Mittelbetrieben gefördert wird, BGBl. II Nr. 483/2002 vom 17…
…Befreiung von Stempelgebühren vorgesehen. Die dem Gründungsvorgang mittelbar dienenden Rechtsgeschäfte, wie zB der Abschluss von Bestandverträgen, bleiben daher gebührenpflichtig. Rz 10: Nicht unmittelbar durch die Neugründung veranlasst sind Schriften und Amtshandlungen im Zusammenhang mit allgemeinen persönlichen Qualifikationserfordernissen (zB Meisterprüfungszeugnis, Steuerberaterprüfungszeugnis, Ziviltechnikerprüfungszeugnis, Staatsbürgerschaftsnachweis oder sonstige Personenstandsurkunden…
…die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig von einer eventuellen Begünstigung nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) zu. Rz 23: Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer…
…Z I GGG), die unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebes stehen, werden nicht eingehoben. Die Befreiung erstreckt sich auch auf Einzelunternehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Neugründung ins Firmenbuch (mit dem Zusatz "e.U.") eingetragen werden. Das sind insb. Gerichtsgebühren für folgende…
…Grundbuch an. Rz 30: Nach § 1 Z 4 NeuFöG ist Voraussetzung für die Nichterhebung der Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft…
…Befreiung auf den Erwerb von Gesellschaftsrechten iSd § 5 Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) an Kapitalgesellschaften unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung durch den ersten Erwerber. Rz 35: Die Befreiung besteht unabhängig von der Art der Gegenleistung (zB Geldleistung oder Sachleistung). Die Befreiung von der Gesellschaftsteuer kommt kumulativ mit…
…Bestimmung § 1 Z 6 NeuFöG für Rechtsvorgänge, für welche die Steuerschuld nach dem 30. September 2000 entstanden wäre, gegenstandslos geworden ist. Die Befreiung von der Börsenumsatzsteuer galt für die Einbringung von Wertpapieren (Schuldverschreibungen, Dividendenwerte) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft.
…aufgenommen, kommt es ab dem 13. Monat nach der Neugründung auf die zeitliche Abfolge der Beschäftigungsverhältnisse und nicht auf die konkrete Person des Arbeitnehmers an. Wird daher das Beschäftigungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beendet und innerhalb der zeitlichen Schranken für die Inanspruchnahme der Befreiung wieder aufgenommen…
…Personals. Beispiel: Wird zusätzlich zum Gewerbe eines Unternehmensberaters der Beruf eines Buchhalters angemeldet, so wird dann von einem einheitlichen Betrieb (und damit von keiner Neugründung iSd NeuFöG) auszugehen sein, wenn beide Tätigkeiten am selben Standort und ohne konsequente Trennung in der Ausübung und der Verrechnung…
…kann die Begünstigung nur von jenen Betriebsinhabern in Anspruch genommen werden, für welche den der amtlichen Vordruck (NeuFö 1 bei Neugründungen oder NeuFö 3 bei Betriebsübertragungen2) ordnungsgemäß vorlegenvorgelegt wird. Ist ein Abgabenschuldner nicht als Betriebsinhaber anzusehen, kommen die Befreiungen für diesen ebenfalls nicht zum Tragen …
2.3. Änderung der Rechtsform (§ 2 Z 3 NeuFöG) Rz 82: Keine Neugründung liegt vor, wenn ein bereits existierender Betrieb bloß unter einer neuen Rechtsform geführt wird. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn unter der neuen Rechtsform die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen…
2.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 2 Z 4 NeuFöG) Rz 84: Ein Wechsel der Person des Betriebsinhabers stellt keine Neugründung dar; jedoch kann eine begünstigte Betriebsübertragung vorliegen (siehe Rz 173 ff).
…bestehende andere Betriebe oder Teilbetriebe, stehen die Befreiungen weder für den neu gegründeten noch für den damit verbundenen Betrieb zu. Relevant sind nur Veränderungen im Kalendermonat der Neugründung und in den folgenden 11 Kalendermonaten (zur Meldepflicht vgl. Rz 137 ff). Erfolgt die Erweiterung erst nach…
…als Abgabenschuldner für sich eine Befreiung nach dem NeuFöG in Anspruch nehmen will (zB für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung), die Erklärung der Neugründung zu erstellen und die Beratung durchzuführen. Ist nur die Gesellschaft Abgabenschuldner und haftet der bzw. haften die Betriebsinhaber lediglich für die Abgabenschuld…
… 83 Abs. 1 BAO durch eigenberechtigte Personen vertreten lassen. Daher kann sich auch der Betriebsinhaber eines neu zu gründenden Betriebes im Zuge der Erstellung (Unterzeichnung) der Erklärung der Neugründung bzw. der Betriebsübertragung sowie der Beratung vertreten lassen, wobei grundsätzlich Inhalt und Umfang dieser Vertretungsbefugnis aus…
…Rz 126: Die Bestimmungen des NeuFöG sind rückwirkend in Kraft gesetzt worden. Für Neugründungen nachAbweichend zu § 4 Abs. 1 bis 3 NeuFöG 31kann die Erklärung der Neugründung auch elektronisch im One-Stop-Shop Unternehmensserviceportal (USP) erfolgen. August 1999 (vgl. § 4 NeugründungsVODies ist jedoch abhängig davon…