RIS AI
5 Treffer1510 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 308–31410.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bezieht sich nur auf die Bewilligung zur Änderung des Namens, nicht hingegen auf den Antrag auf Namensänderung (siehe Rz 439). Beispiele: Der bisherige Familienname wirkt lächerlich oder anstößig. Der minderjährige Antragsteller soll den Familiennamen der Person erhalten, der die Obsorge für ihn zukommt. Rz 312…

GebR 2025 Rz 280–28210.2. Amtliche Ausfertigungen (§ 14 TP 2 GebG und § 12 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| Ausstellung eines Leichenpasses, Bewilligung zur Enterdigung (siehe Rz 306) | Z 8 und 9 | Bergrechtliche Bewilligungen (siehe Rz 308) | Z 10 | Namensänderung (siehe Rz 310) Rz 282: Die festen Gebühren sind für die einzelnen Tatbestände verschieden hoch festgelegt. Die Abstufung erfolgte…

LStR 2002 Rz 12048–1205042.6.5.4 Erstübermittlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…hat für jeden Zuwendenden für die Stelleim Kalenderjahr geleisteten Zahlungen in einem (einzigen) Gesamtbetrag bis längstens Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen. Sollten zB nach einer Namensänderung der bisherigen Mitteilungzuwendenden Person zwei Übermittlungen vorgenommen worden sein, sodass im Ergebnis stetsweil der Organisation nicht bekannt ist…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des Kindes veranlasstes und somit gebührenfreies Dokument ausgestellt wurde. In diesen Fällen soll die Namensänderung des Kindes nicht schädlich für die Befreiung sein. Nicht gebührenbefreit ist die Ausstellung jener Schriften, die schon vor der Namensänderung gebührenbefreit ausgestellt wurden. Rz 1741: Die Befreiung des § 35 Abs…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

7.3. Änderung der Rechtsform Rz 172: Vergleiche auch die Ausführungen in Rz 82 f. Wird bloß die Rechtsform geändert, unter der ein Betrieb geführt wird, liegt keine Betriebsübertragung vor. Eine solche bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb ist dann…