RIS AI
1 208 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
UZK-IAArtikel 84 Mitteilungspflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Implementierung des Systems des registrierten Ausführers
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 Abschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 vorgesehene Verwaltungszusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der begünstigten Länder sicherzustellen. Die Mitteilung wird der Kommission bis spätestens 30. September 2016 übersandt. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission unverzüglich alle Änderungen der gemäß Unterabsatz 1 übermittelten Angaben mit.

UZK-IAArtikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 50 Zuständigkeiten der Zollbehörden der Mitgliedstaaten für die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden prüfen, ob ein Antrag auf Inanspruchnahme eines Zollkontingents, den ein Anmelder in einer Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gestellt hat, nach…

UZK-IAArtikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 65 Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Die Zollbehörden leisten einander Amtshilfe bei der Überprüfung der Richtigkeit der in Lieferantenerklärungen gemachten Angaben.

UZK-IAArtikel 85 Registrierungsverfahren in den Mitgliedstaaten und Verfahren bei der Ausfuhr, die im Übergangszeitraum bis zur Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
geltende FassungRichtlinien14.06.2017

…den in die Union versandten Ursprungserzeugnissen Erklärungen zum Ursprung beigefügt sind, die von einem registrierten Ausführer in einem begünstigten Land ausgefertigt wurden. Noch nicht registrierte ermächtigte Ausführer in den Mitgliedstaaten können bis zum 31. Dezember 2017 Erklärung auf der Rechnung für die Zwecke der Kumulierung…

ZT-70003. Handelsstatistik mit Mitgliedstaaten der Gemeinschaft (INTRASTAT)
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

…1982/2004 der Kommission vom 18. November 2004 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1901/2000 und (EWG) Nr. 3590/92 der Kommission …

VB-02203.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien02.02.2021

3.4. Sendungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten Beim Transport von Suchtmittelsendungen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten über eine österreichische Ausgangszollstelle in einen Drittstaat ausgeführt werden, ist die Ausfuhrbewilligung des Versandlandes beim Transport mitzuführen. Im Zuge der Austrittsbestätigung durch die österreichische Ausgangszollstelle ist auch das Vorliegen…

ZT-25107.1. Rolle und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien01.12.2016

…Kommission, Entgegennahme der Entscheidung der Kommission und Genehmigung der Ziehungen, Aufdeckung von irrtümlichen Ziehungen und Rückübertragungen an die Kommission Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können die Mengen bei jedem Ziehungsantrag wie folgt runden: von 0,001 bis 0,499: abrunden auf die niedrigere Einheit, von 0…

UZK-IAAnhang 22-06A Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer für die Zwecke der Registrierung von Ausführern der Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

…Ausführern der Mitgliedstaaten [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   (1) Erfolgen Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis der registrierten Ausführer oder andere Formen des Informationsaustauschs zwischen den registrierten Ausführern und den zuständigen Behörden in den begünstigten Ländern bzw. den Zollbehörden in den Mitgliedstaaten mit Mitteln…

UStR 2000 Rz 2836–284821.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer - Verfahren
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

21.10. Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer (Rechtslage für ab 1.1.2010 gestellte Erstattungsanträge)- Verfahren 21.10.1. Vorsteuererstattung an Unternehmer mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten 21.10.1.1. Voraussetzungen Rz 2836: Die Vorsteuererstattung für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die im Inland…

UStR 2000 Rz 285021.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Unternehmer durch andere EU-Mitgliedstaaten (Rechtslage für ab 1.1.2010 gestellte Erstattungsanträge) 21.11.1.1. Vorsteuererstattungsverfahren in Österreich 21.11.1.1.1. Antragstellung Rz 2850: Ein im Inland ansässiger Unternehmer, der einen Antrag auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat stellt…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…Güter von Österreich über die Schweiz nach Italien zu befördern. Bei der Beförderungsleistung des F handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung, weil der Transport in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet. Der Ort dieser Leistung bestimmt sich nach dem inländischen Abgangsort (Art. 3a Abs…

UZKArtikel 16 Elektronische Systeme
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…16 Elektronische Systeme (1) Die Mitgliedstaaten arbeiten mit der Kommission zusammen, um elektronische Systeme für den Austausch von Informationen zwischen den Zollbehörden und mit der Kommission und für deren Speicherung im Einklang mit dem Zollkodex zu entwickeln, zu warten und zu nutzen. (2) Die Mitgliedstaaten…

AH-4311Anlage 1
geltende FassungRichtlinien06.06.2025

Anlage 1 Verzeichnis der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und deren Aufgaben gemäß den Artikeln 2 und 17 BELGIEN Federale Overheidsdienst Economie, KMO, Middenstand en Energie, Algemene Directie Economische Analyses en Internationale Economie, Dienst Vergunningen Service Public Fédéral Économie, PME, Classes moyennes et Énergie, Direction générale…

GK-0420Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

Anlage 1 Genehmigung für Linienverkehre zwischen Mitgliedstaaten [Grafik]   [Grafik]  

UZK-IAAbschnitt 1 Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 1 Linienverkehr Artikel 195 Konsultation der vom Linienverkehr betroffenen Mitgliedstaaten (Artikel 22 des Zollkodex) Vor Erteilung der Zulassung nach Artikel 120 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 prüft die entscheidungsbefugte Zollbehörde, ob die Voraussetzungen des Artikels 120 Absatz 2 der genannten Verordnung für die…

UZKAbschnitt 3 Freizonen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Freizonen Artikel 243 Bestimmung einer Freizone (1) Die Mitgliedstaaten können Teile des Zollgebiets der Union zu Freizonen bestimmen. Für jede Freizone legen die Mitgliedstaaten die geografischen Begrenzungen sowie die Ein- und Ausgänge fest. (2) Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission Informationen über ihre bestehenden Freizonen. (3…

AH-2660Anlage 1
geltende FassungRichtlinien22.10.2021

Anlage 1 Anhang II - Liste der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission A. ZuständigeListe der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 753/2011) BELGIEN http://www.diplomatie…

AH-2216Anlage 3
geltende FassungRichtlinien29.04.2025

Anlage 3 Liste der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten nach Artikel 8 Absatz 1, Artikel 9 Absatz 1, Artikel 13 und Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/44 und Anschrift für Notifikationen an die Europäische Kommission BELGIEN https://diplomatie.belgium.be/nl/Beleid…

UZK-TDAArtikel 19 Speicherung von Informationen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die Liste der Anträge und Bewilligungen in Bezug auf die zentrale Zollabwicklung; die Kommission speichert Letztere dann in der betreffenden Gruppe des Kommunikations- und Informationszentrums für Behörden, Unternehmen und Bürger (CIRCABC). 2. Die Mitgliedstaaten halten die Liste gemäß Absatz 1…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Registrierung von Personen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Registrierung von Personen Artikel 6 Zuständige Zollbehörde (Artikel 9 des Zollkodex) Die Mitgliedstaaten benennen die für die Registrierung zuständigen Zollbehörden. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission Namen und Anschrift dieser Behörden mit. Die Kommission veröffentlicht diese Information im Internet.