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LRL 2012 Rz 1–21. Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung idgF (LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

1. Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung idgF (LVO) Rz 1: Die Verordnung ist im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer anzuwenden. Hinsichtlich Einkommen- und Körperschaftsteuer sind die in § 5 LVO angeführten Rechtsträger aus dem sachlichen Anwendungsbereich ausgenommen. Rz 2: Ist im Bereich einer Land- und…

LRL 2012 Rz 164–1679.3. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

9.3. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO) 9.3.1. Allgemeines Rz 164: Liebhaberei kann im Umsatzsteuerrecht gemäß § 6 LVO nur bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO vorliegen. Bei Tätigkeiten, die typischerweise einer besonderen, in der Lebensführung begründeten…

EStR 2000 Rz 1022.2 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…besteuert. Rz 103: Seit 1990 wurden zwei Liebhabereiverordnungen erlassen (Verordnung BGBl 1990/322Die Begriffe "Einkünfte" und Verordnung BGBl 1993/33). Auf Basis des VfGH-Erkenntnisses vom 12. Dezember 1991"Einkommen" setzen eine Tätigkeit voraus, V 53/91 war jedoch die erste Liebhabereiverordnung ab 1990 anzuwenden…

LRL 2012 Rz 1468.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

8.5. Liebhaberei bei Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen Rz 146: Die Liebhabereiverordnung ist nach § 5 der Verordnung auf Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 BAO dienen sowie auf wirtschaftliche…

LRL 2012Einleitung
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

1. Allgemeines Die LRL 2012 stellen einen Auslegungsbehelf zur Liebhabereiverordnung BGBl. Nr. 33/1993 idF BGBl. II Nr. 358/1997 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die überarbeiteten Liebhabereirichtlinien fassen die geltenden Rechtsansichten zur Liebhabereibeurteilung zusammen. Sie basieren auf den Liebhabereirichtlinien 1997…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…verändert wurde; die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung beherrschende Person (Betriebsinhaber) sich in den letzten 15 Jahren vor der Betriebsneugründung in vergleichbarer Art beherrschend betrieblich betätigt hat. Rz 54: Bei einer Betätigung gemäß § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993…

EStR 2000 Rz 15–261.1.2 Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Vorschriften angepasst werden. Anpassungserfordernisse dieser Art ergeben sich beispielsweise bei im österreichischen Recht nicht vorgesehenen Steuerbefreiungen, Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsbildungen, fiktiven Betriebsausgaben und anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a…

LRL 2012 Rz 6–92.2. Betätigung und Beurteilungseinheit
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

2.2. Betätigung und Beurteilungseinheit Rz 6: Die LVO unterscheidet Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO, Rz 10 ff), Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO, Rz 68 ff) und Betätigungen mit unwiderlegbarer Einkunftsquelleneigenschaft (§ 1 Abs. 3 LVO, Rz 102…

LRL 2012 Rz 22–233.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO) Rz 22: Gesamtgewinn ist das betriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den…

LRL 2012 Rz 24–343.4.2. Gesamtgewinnprognose bei nicht von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

3.4.2. Gesamtgewinnprognose bei nicht von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen Rz 24: Mit Ausnahme der zeitlich begrenzten Betätigungen (Rz 18) einschließlich Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 4 LVO (Rz 121 ff) ist das Jahresergebnis grundsätzlich von den Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften zu bereinigen (siehe Rz 25…

LRL 2012 Rz 35–363.5. Gesamtüberschuss (§ 3 Abs. 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

3.5. Gesamtüberschuss (§ 3 Abs. 1 LVO) Rz 35: Gesamtüberschuss ist das außerbetriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet die Betätigung für…

LRL 2012 Rz 112–1136. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

6. Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 4 LVO) 6.1. Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche…

LRL 2012 Rz 114–1166.2. Sphäre der Gesellschafter bzw. Mitglieder (§ 4 Abs. 3 und 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

6.2. Sphäre der Gesellschafter bzw. Mitglieder (§ 4 Abs. 3 und 4 LVO) 6.2.1. Allgemeines Rz 114: Für die Sphäre der Gesellschafter (Mitglieder) ordnet § 4 Abs. 3 LVO eine weitere Prüfung an, ob beim einzelnen Gesellschafter (Mitglied) von einer Einkunftsquelle ausgegangen werden kann…

LRL 2012 Rz 117–1206.2.2. Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

6.2.2. Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung Rz 117: Die Einstufung der gemeinschaftlichen Betätigung in die Kategorien des § 1 LVO schlägt auch auf die Ebene der Gesellschafter (Mitglieder) durch. Rz 118: Bei einer gemeinschaftlichen Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sind anteilige Verluste…

LRL 2012 Rz 121–1266.2.3. Beteiligungen mit zeitlicher Begrenzung
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

6.2.3. Beteiligungen mit zeitlicher Begrenzung Rz 121: Es ist zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die eine zeitliche Begrenzung der Beteiligung erkennen lassen. Eine auf einen künftigen Zeitpunkt bezogene zeitliche Begrenzung ist insbesondere bei Vorliegen folgender Umstände anzunehmen: Das Beteiligungsverhältnis wird befristet eingegangen. Es…

LRL 2012 Rz 1458.4. Liebhaberei bei nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

8.4. Liebhaberei bei nicht unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften Rz 145: Liegt hinsichtlich einer Betätigung (zB Betrieb, Teilbetrieb, Mietobjekt) Liebhaberei vor, können daraus resultierende Verluste nicht mit Gewinnen (Überschüssen) aus einer anderen Einkunftsquelle ausgeglichen werden. Beispiel: Ein nicht gemeinnütziger Verein führt…

LRL 2012 Rz 1639.2. Abgrenzung der umsatzsteuerlichen Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

9.2. Abgrenzung der umsatzsteuerlichen Liebhaberei Rz 163: Der Begriff der Liebhaberei grenzt im Umsatzsteuerrecht nicht wie im Ertragsteuerrecht Einkunftsquellen von anderen Betätigungen, sondern die unternehmerische Tätigkeit von der Konsumsphäre (dem Endverbrauch) ab (VfGH 20.6.2001, B 2032/99). Auf Grund des § 6 LVO…

LRL 2012 Rz 168–1699.3.2. Vermietung von Wohnraum
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

9.3.2. Vermietung von Wohnraum Rz 168: Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von Wohnraum, der sich nach der Verkehrsauffassung in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, also der Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses (des Vermieters) dienen kann (privat nutzbarer…

LRL 2012 Rz 170–1729.3.3. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien21.11.2013

9.3.3. Einzelfälle 9.3.3.1. Land- und Forstwirtschaft Rz 170: Im Regelfall sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe unter § 1 Abs. 1 LVO einzureihen und es liegt nach § 6 LVO Liebhaberei nicht vor (vgl. VwGH 16.12.2009, 2008/15/0059). Wird hingegen…

LRL 2012 Rz 10–123. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO) 3.1. Einkunftsquellenvermutung Rz 10: Im Fall von Betätigungen mit Vermutung der Annahme einer Einkunftsquelle ist das Vorliegen von Einkünften zunächst anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen…