…Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit …
…Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit …
…21 GütbefG in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben an der Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, des Güterbeförderungsgesetzes 1995 sowie von Abkommen über den grenzüberschreitenden Güterverkehr nach Maßgabe dieser Arbeitsrichtlinie mitzuwirken. Sie unterstehen dabei in fachlicher Hinsicht der jeweils zuständigen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörde, Landeshauptmann…
1.2.4. Abholfahrten Abholfahrten sind Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt und die Rückfahrt eine besetzte Fahrt ist.
…Zollorgane kraft Gesetzes weiters ermächtigt, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 37a VStG eine vorläufige Sicherheit in der Höhe von mindestens 360 Euro bis höchstens 4.000 Euro festzusetzen und einzuheben. Der Lenker des Beförderungsmittels oder derjenige, der eine gleichwertige Tätigkeit ausübt, kann in Vertretung des…
…8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 an den Lenker ausgehändigt, während der Beförderung mitgeführt und auf Verlangen den Aufsichtsorganen ausgehändigt werden (§ 23 Abs. 1 Z 8 GütbefG); 4.Verletzung von unmittelbar anwendbaren Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 als Unternehmer (§ 23…
…jedoch nur von Fahrzeugen des Unternehmens, auf das die Genehmigung ausgestellt ist. Folgende Daten der Genehmigung können gemäß den Vereinbarungen vom Unternehmer selbst ausgefüllt werden: amtliche/s Kennzeichen des/der Fahrzeuge/s, Vor- und Zuname des/der Lenker/s, Reiseweg (Anführung der Grenzübergänge) sowie Beginn…
…Güterverkehr (Abschnitt 1.1.3.) mit den im Abschnitt 1.1.2. angeführten Fahrzeugen einer Gemeinschaftslizenz. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR-Mitgliedstaats jedem gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Mitgliedstaat niedergelassen ist…
…Lenker hat diese Dokumente den Kontrollorganen auf Verlangen vorzulegen. 2.1.2. Genehmigungen gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 GütbefG Die vom Bundesministerium für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 GütbefG erteilten Bewilligungen für die gewerbsmäßige Beförderung von…
…sicher aufliegen können. Der Lenker und beförderte Personen müssen durch ausreichend hohe, widerstandsfähige Trenneinrichtungen vor Verschiebungen auf der Ladefläche beförderter Güter bei Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder bei der Vorwärtsbewegung des Kraftfahrzeuges geschützt sein. Bei geschlossenen Kombinationskraftwagen muss das Verladen von Gütern durch eine ausreichend große…
…Sprengel der Lenker im Zuge einer Straßenkontrolle betreten wird, sonst jene Behörde, in deren Sprengel der Grenzübertritt in das Bundesgebiet erfolgte. (3) Als vorläufige Sicherheit gemäß § 37a VStG kann bei Verdacht einer Übertretung nach § 47 Abs. 1 und 4 KflG ein Betrag von bis zu…
…Mitnahme von Personen unter Selbstkostenbeteiligung ist zulässig. Als "Verwender" gilt jene natürliche Person, die das Fahrzeug zur Beförderung der eigenen Person selbst verwendet; der Verwender ist Bewilligung-/Verfahrensinhaber. Bedient sich der Verwender, der sich selbst im Fahrzeug befindet, einer anderen Person nur als Fahrzeugführer (Lenker…
…Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt dabei der Lenker als Vertreter des Unternehmers, falls nicht dieser selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei den Amtshandlungen anwesend ist. Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit durch die…
…Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt dabei der Lenker als Vertreter des Unternehmers, falls nicht dieser selbst oder ein von ihm bestellter Vertreter bei den Amtshandlungen anwesend ist. Hinweis: Einer gesonderten Ermächtigung durch die Bezirksverwaltungsbehörde bedarf es zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit durch die…