…Kann-Bestimmung ist, vielmehr besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf diese Verfahrensmodalität. Beispiel aus den Leitlinien besondere Verfahren: Verwendung von Ersatzwaren in einem Zolllager Die Zollverwaltung von Mitgliedstaat A hat Unternehmen X die Bewilligung zur Lagerung in einem privaten Zolllager erteilt. An der…
Artikel 177 Lagerung von Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einer Lagerstätte (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Werden Unionswaren zusammen mit Nicht-Unionswaren in einem Zolllager gelagert und ist es unmöglich oder wäre es nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, jederzeit die Nämlichkeit…
…den Erlass von Einfuhrabgaben in das Zolllager- oder das Freizonenverfahren übergeführt werden. (3) Sofern ein wirtschaftlicher Bedarf besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die Lagerung von Unionswaren in einem Zolllager bewilligen. Diese Waren gelten nicht als in das Zolllager übergeführt.
…238 Dauer der Lagerung (1) Der Verbleib von Waren in der Lagerung ist zeitlich nicht begrenzt. (2) Unter außergewöhnlichen Umständen können die Zollbehörden eine Frist für die Erledigung der Lagerung setzen, insbesondere wenn die Waren nach ihrer Beschaffenheit und Art bei langfristiger Lagerung eine Bedrohung…
4. Lagerung im Drittland (1) Verfügt eine Interventionsstelle eines Mitgliedstaates nicht über ausreichenden Lagerraum, so kann sie unter bestimmten Voraussetzungen Interventionswaren in einem Drittland einlagern. (2) Voraussetzung für die zollamtliche Abfertigung der Ausfuhrsendung ist die Vorlage einer Ausfuhranmeldung sowie eine von der Interventionsstelle ausgestellte Bescheinigung…
…nicht jedoch die Einzelverwahrung, Gegenstand dieser Arbeitsrichtlinie. Hinweis: Der Prüfungskatalog Zolllager (Arbeitsrichtlinie ZK-2371) und die Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema) (Abschnitt 7.) gelten sowohl für Zolllager als auch für Verwahrungslager. Zollfreizonen zählen im UZK zum besonderen Verfahren der Lagerung. Auf die für…
Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…
1.2. Rechtsgrundlagen 1.2.1. Zollkodex der Union (UZK) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 269 v. 10.10.2013). 1.2.1…
1.4. Begriffsbestimmungen Die Begriffe, welche im Zusammenhang mit Zolllagern stehen, werden nachstehend erläutert: 1.4.1. UZK Zollverfahren - Artikel 5 Z 16 UZK "Zollverfahren" sind die folgenden Verfahren, in die Waren nach dem Zollkodex übergeführt werden können: a)Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr b…
…ob das Zolllager als offenes oder verschlossenes Lager zu führen ist (generell abhängig von der Qualität der Aufzeichnungen). Die über die Gemeinsame Lagerung hinausgehende Verwendung von Ersatzwaren ist auch im Zolllager (nicht aber im Verwahrungslager) zulässig. Die Verwendung von Ersatzwaren ist für sensible Waren eingeschränkt…
…diese nicht den Eingang oder den Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Union untersagen. Weiters kann ein Zolllager genutzt werden für die Lagerung von Unionswaren, die Durchführung einer aktiven Veredelung oder einer Endverwendung. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Zolllagerverfahren…
…I relevant. Die Verpflichtungen des Inhabers der Bewilligung und des Inhabers des Verfahrens wurden zusammengeführt, dh. beide Beteiligten haben grundsätzlich die gleichen Verpflichtungen aus der Lagerung zu erfüllen. Die Verantwortung des Inhabers der Bewilligung und des Verfahrensinhabers umfasst die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass…
…148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe Abschnitt 2.5.7.) gemäß Art. 215 Abs. 1 UZK das Nämlichkeitsprinzip. Dieses gilt gemäß Art…
…von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren auch dann gewährt werden, wenn die beabsichtigten üblichen Behandlungen gemäß Anhang 71-03 UZK-DA gegenüber der Lagerung der Waren überwiegen würden. Der Antragsteller kann den Antrag auf Bewilligung auch durch einen Vertreter stellen lassen, wobei sichergestellt sein muss…
…der Antragsteller Inhaber einer AEOC oder AEOC/AEOS-Bewilligung, so wird davon ausgegangen, dass dieser die erforderliche Gewähr bietet. Allerdings besteht die Einschränkung, dass dies nur gilt, wenn die beantragte Tätigkeit (also die Lagerung von Waren) bei der Prüfung der AEO-Kriterien bereits berücksichtigt wurde.
2.3.3. Sicherheitsleistung Die Leistung einer Sicherheit gemäß Art. 89 ff UZK ist obligatorisch. Die Sicherheit wird mit eigenem Bescheid über die Gesamtsicherheit für möglicherweise entstehende Zollschulden erteilt. Auf diesen Bescheid über die Gesamtsicherheit ist in der Bewilligung für das Zolllager/Verwahrungslager zu verweisen…
…Bundesministerium für Finanzen. 2.3.6. Wirtschaftliche Voraussetzungen | UZK | DA | IA | TDA | 211 (4)-(6) | 166 | - | - Die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen ist im Bereich der Lagerung und der vorübergehenden Verwahrung nicht vorgesehen (sondern betrifft nur die Veredelung).
…15 | - Für das formelle Antrags- und Bewilligungsverfahren sind die allgemeinen Bestimmungen über zollrechtliche Entscheidungen zu beachten, sofern die Bestimmungen über besondere Verfahren und die Lagerung bzw. über die vorübergehende Verwahrung keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme…
2.4.1.4. Antrag auf Entscheidungen mittels EDV | UZK | DA | IA | TDA | 6 | 2 | 2 | 2, 55 Der UZK enthält den Grundsatz, dass der nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderliche Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder…
2.4.1.8. Entscheidungsfrist | UZK | DA | IA | TDA | 22 (3) | 13, 171 | - | - Für die Bewilligung für den Betrieb von Verwahrungslagern gilt die generelle Entscheidungsfrist des Art. 22 UZK von 120 Tagen ab Annahme des Antrags. Abweichend…