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LStR 2002 Rz 1246–124936 KINDER, (EHE)PARTNERSCHAFTEN (§ 106 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…eingetragene Partner im Sinn des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes (EPG) gleichzuhalten. Eine Lebensgemeinschaft liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige mit dem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und gleichzeitig mindestens ein Kind im Sinne des § 106 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt. Rz 1249: Wird ein Antrag…

LStR 2002 Rz 79211.7.2 Kinder, die sich im EU/EWR-Raum und Schweiz aufhalten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…die Schweiz) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". In Österreich beschäftigte EU-Bürger, Bürger der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) und Bürger aus der Schweiz, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR oder der Schweiz…

LStR 2002 Rz 90112.8.17 Kindergarten
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…die Beaufsichtigung eines Kindes in einem Kindergarten bzw. durch eine Tagesmutter sind in der Regel nicht außergewöhnlich (VwGH 13.12.1995, 93/13/0272). Sie können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn allgemein die Voraussetzungen für eine als außergewöhnliche Belastung anzuerkennende Kinderbetreuung (siehe…

LStR 2002 Rz 1242–124334 KINDERZUSCHLAG ZUM KINDERABSETZBETRAG (§ 104 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Liegt ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr erst nach Juni vor, erfolgt für die unberücksichtigten Monate des Anspruchszeitraumes eine Nachzahlung. Dies gilt auch, wenn ein rechtskräftiger Bescheid erst nach Ablauf des Anspruchszeitraumes vorliegt. Ein zu Unrecht gewährter Kinderzuschlag wird in…

LStR 2002 Rz 790–79111.7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…7 Kinderabsetzbetrag (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) 11.7.1 Allgemeines Rz 790: Gemäß § 33 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, dem auf Grund des FLAG 1967 Familienbeihilfe gewährt wird, im Wege der gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein monatlicher Kinderabsetzbetrag für…

LStR 2002 Rz 81011.11a Kindermehrbetrag (§ 33 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

… dies gilt auch für so genannte "Aufstocker", die aufgrund eines zu geringen Einkommens zusätzlich Leistungen aus der Mindestsicherung erhalten. Ab der Veranlagung 2022 besteht Anspruch auf den Kindermehrbetrag, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und eine errechnete Tarifsteuer unter 700 Euro (bis 2023: 550 Euro…

LStR 200212.8.18 Kindermädchen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

12.8.18 Kindermädchen Siehe "Hausgehilfin", Rz 896b ff.

LStR 2002 Rz 773.3.14a Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…2023: 1.000 Euro) geleistet hat, darf der Arbeitgeber den Zuschuss nicht steuerfrei behandeln. Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber den Wegfall der Voraussetzungen (zB Wegfall des Kinderabsetzbetrages vor Ablauf der mindestens siebenmonatigen Bezugsfrist) innerhalb eines Monats zu melden. Ab dem Zeitpunkt dieser Meldung hat der…

LStR 2002 Rz 852–85612.5.3 Behinderung von Kindern
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…Voraussetzung dafür ist, dass für dieses Kind keine pflegebedingte Geldleistung bezogen wird. Rz 853: Unabhängig von einem Freibetrag gemäß § 35 Abs. 3 EStG 1988 können bei Anspruch des Steuerpflichtigen selbst oder seines (Ehe-)Partners auf den Kinderabsetzbetrag oder den Unterhaltsabsetzbetrag der Pauschbetrag wegen Krankendiätverpflegung (§ 2…

LStR 2002 Rz 857–86212.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

12.5.3.2 Behinderte Kinder mit erhöhter Familienbeihilfe Rz 857: Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind durch Gewährung eines Freibetrages gemäß § 5 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen…

LStR 2002 Rz 88412.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, aber dort eine auswärtige Berufsausbildung, steht der Freibetrag von 110 Euro zusätzlich zum Freibetrag von 262 Euro (siehe Rz 857 bis 862) zu. Eine auswärtige Berufsausbildung liegt bei behinderten Kindern auch dann vor, wenn…

LStR 2002 Rz 873–87412.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…34 Abs. 7 EStG 1988 dar, sodass die Gewährung des Freibetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht auf Kinder im Sinne des § 106 EStG 1988 eingeschränkt wird (also nicht eingeschränkt auf die Zeit des Bezuges von Familienbeihilfe; vgl. VwGH 26.06.2013, 2012/13…

LStR 2002 Rz 79211.7.3 Rückforderung von zu Unrecht in Anspruch genommenen Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…von Kinderabsetzbeträgen bei Auszahlung der Familienbeihilfe durch Selbstträger Rz 792c: Der Bescheid, mit dem die Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe durch das FA angeordnet wird, ist auch dem Selbstträger (siehe § 46 FLAG 1967) zuzustellen. Die Rückzahlung der Beihilfe erfolgt an den Selbstträger. Der Kinderabsetzbetrag…

LStR 2002 Rz 773.3.14 Benützung von Einrichtungen und Anlagen, Gesundheitsförderungen (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. a EStG 1988) und Kindergärten (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. c EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…a EStG 1988) und Kindergärten (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. c EStG 1988) Rz 77: Begünstigt ist der geldwerte Vorteil aus der Benützung von arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen auch dann, wenn diese von mehreren Arbeitgebern gemeinsam betrieben werden (zB mehrbetriebliche Kindergärten). Zahlt…

LStR 2002 Rz 771–77311.4 Alleinverdienerabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988) 11.4.1 Voraussetzungen Rz 771: Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt…

LStR 2002 Rz 774–77611.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

11.4.2 Grenzbetragsermittlung für den Alleinverdienerabsetzbetrag Rz 774: Maßgebend für die Ermittlung des Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag aller Einkünfte. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages bleiben auch steuerfreie Einkünfte (zB sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 bis zur Freigrenze von 2.100(siehe…

LStR 2002 Rz 795–79611.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…im Sinne des § 33 Abs. 4 EStG 1988), steht für das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind kein Unterhaltsabsetzbetrag zu. Indizien für eine Lebensgemeinschaft sind zB die polizeiliche Meldung an ein und demselben Wohnort sowie das Vorliegen einer Geschlechts-, Wohnungs- und Wirtschaftsgemeinschaft. Es kann aber auch…

LStR 2002 Rz 811–81211.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…811d und § 124b Z 407 lit. b EStG 1988). Die Rückerstattung vermindert sich um jenen steuerfreien Teil der Ausgleichszulagen und Ergänzungszulagen, der ausschließlich aufgrund der jeweiligen Richtsatzerhöhungen nach sozialversicherungs- oder pensionsrechtlichen Vorschriften für Kinder gewährt wurde (§ 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988…

VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

4.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 4.6.1 Umfang der Abgabenbefreiung Rz 589563: Befreit sind Vereine, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen. Hiebei sind die…

UStR 2000 Rz 1444–144510.3.10. Jugendheime
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

10.3.10. Jugendheime Rz 1444: Nach § 6 Abs. 1 Z 23 in Verbindung mit Z 25 UStG 1994 sind die genannten Leistungen der Jugend- Erziehungsheime usw. unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Rechtsträgern erbracht werden. Rz 1445: Auf die Steuerbefreiung…