…Restschuldbefreiung (§ 213 IO) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar (vgl. VwGH 24.1.2000, 96/17/0404; VwGH 24.9.2002, 2002/16/0128). Eine solche Entscheidung steht der Geltendmachung der Haftung auch für die übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegen (vgl. VwGH…
…der weder mittelbar noch unmittelbar einen Buchungsvorgang zur Folge hatte. Beispiel: Der Geschäftsführer einer GmbH wird gemäß § 9 BAO mit Haftungsbescheid für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen. In der gegen den Haftungsbescheid gerichteten BerufungBeschwerde bestreitet der Haftungspflichtige seine Inanspruchnahme dem Grunde nach. Rz 622: Abgaben…
…VwGH 15.6.2023, Ra 2021/13/0156). 8.2.6 (Zeitlicher) Umfang der Haftung Rz 828: Die Vertreterhaftung besteht insbesondere für Abgaben, deren Zahlungstermin (zB Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Sie besteht aber auch für noch offene Abgabenschuldigkeiten, deren Zahlungstermin bereits vor…
… 225 BAO) Rz 1300: Eine Sachhaftung (sachliche Haftung) liegt vor, wenn eine Sache grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wer die Sache im Zeitpunkt der Geltendmachung der Haftung innehat (zB als Eigentümer oder Besitzer), für bestimmte Abgabenschulden in Anspruch genommen werden kann. Rz 1301: Wesentliches Merkmal der…
…Verzug gerät; die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans eines abgabepflichtigen Primärschuldners steht jedochder Geltendmachung einer Haftungsinanspruchnahme im Sinn derpersönlichen Haftung auch für Rz 1205die diesem Plan zufolge zu entrichtende Quote übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen. Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe bei im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen (§ 20…
…dass seine Heranziehung zur Haftung zu Unrecht erfolgt sei, so kommt - unter der Voraussetzung, dass die Beschwerde nicht nur wenig Aussicht auf Erfolg hat - eine Aussetzung für die gesamte den Gegenstand des Haftungsbescheides bildende Abgabenschuld in Frage. Rz 442: Bringt der Haftungspflichtige nur eine Beschwerde…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
…Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebende Beträge, also sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch für die Lohnsteuerabfuhr (Rz 1183). Die Haftung…
…Zwecken zu verbrauchen (zB zum Verheizen). In diesem Fall schuldet dieser (End)Verbraucher die Abgabe. 3.4.3 Lieferung durch ausländischen Lieferer 3.4.3.1 Haftung für Kohleabgabe Rz 147: Liefert ein ausländischer Lieferer einem inländischen Empfänger Kohle, die nicht zur Weiterlieferung bestimmt ist…
…bescheidmäßigen Geltendmachung der Haftung (VwGH 3.10.1990, 86/13/0103). Rz 1231: Dem § 281 Abs. 2 BAO zufolge wirkt ein auf Grund eines vom Haftungspflichtigen eingebrachten Rechtsmittels (§ 248 BAO) ergehendes Erkenntnis über das Bestehen und die Höhe einer Abgabenschuld auch für und gegen den…
…gemäß Art. 112 UZK iVm § 212 BAO) ist der Abschluss einer Ratenvereinbarung nach Privatrecht (nicht Bescheid, sondern Vertrag). Denn stehen für eine Zwangsvollstreckung keine geeigneten Vermögensobjekte zur Verfügung und bietet der Abgabenschuldner zumutbare freiwillige Ratenzahlungen an, dann ermöglicht es Art. 113 UZK, darauf einzugehen, wenn…
…gesetzt hat, ist eine Berichtigung einer an das Finanzamt bereits abgeführten, aber nicht weiter verrechenbaren Abgabe zulässig. Gleiches gilt für den Lieferer der Elektrizität als Abgabenschuldner: auch er kann eine verrechnete und bereits abgeführte Elektrizitätsabgabe, die ihm vom Empfänger der Elektrizität nicht ersetzt wurde, berichtigen…
…gesetzt hat, ist eine Berichtigung einer an das Finanzamt bereits abgeführten, aber nicht weiter verrechenbaren Abgabe zulässig. Gleiches gilt für den Lieferer des Erdgases als Abgabenschuldner: auch er kann eine verrechnete und bereits abgeführte Erdgasabgabe, die ihm vom Empfänger des Erdgases nicht ersetzt wurde, berichtigen…
…ein Entgelt für die Einschaltung des Berichtes bezahlt wurde, auch wenn der Leser die Entgeltlichkeit nicht erkennt. Werden bei ausländischen Zeitschriften Österreichteile angefügt, die nur bei den in Österreich ausgelieferten Exemplaren enthalten sind, unterliegen Anzeigen in diesen Österreichteilen der Werbeabgabe (bezüglich Haftung für die Abfuhr…
…festgelegt. Der Bürge erhält am 15. Januar eine erste Zahlungsaufforderung in Höhe von 40.000 Euro und zahlt den geforderten Betrag. Der Bürge kann seine Haftung für jeglichen vor dem 14. Februar eingeleiteten Versandvorgang auf den Restbetrag von 10.000 Euro beschränken. Dabei ist unerheblich…
…50 Euro sind nicht zu entrichten, jedoch in die Gesamtrechnung (siehe die nachfolgende Rz 152) einzubeziehen. 3.6.2 Sondervorschrift für letzten Fälligkeitstag Rz 152: Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben…
…vom Übergang der Steuerschuld in Rz 2601). Der Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge) hat Vorrang vor der Haftung nach § 27 Abs. 4 UStG 1994. Rz 3493: Auch im Reihengeschäft kann eine Abfuhrverpflichtung für den letzten Abnehmer bestehen, wenn ihm von einem ausländischen Lieferer geliefert wurde…
…GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011, jeder Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber. In diesen Fällen hat der Netzbetreiber, aus dessen Netz der Abnehmer bzw. Verbraucher das Erdgas unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten.
…die elektrische Energie unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten. 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 1.4.1 Bemessungsgrundlage Rz 35: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt die gelieferte bzw. verbrauchte Menge an elektrischer…
…Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein, bei denen die Liefermenge nur einmal pro Jahr festgestellt wird. In diesem Fall kann von den Vorjahresmengen ausgegangen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern, die ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben…