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7 117 Treffer461 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…liegt eine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49b FinStrG vor, für die eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Die Pflicht wird verletzt, wenn der Bericht nicht fristgerecht oder meldepflichtige Punkte der Anlage 1-3 nicht oder unrichtig übermittelt werden. 3.2.3…

LStR 2002 Rz 3855.9.23 Prozesskosten
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

5.9.23 Prozesskosten Rz 385: Rechtslage ab 02.08.2011 Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (zB über die Höhe des Arbeitslohnes, über Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten. Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Verfahrenskosten stellen nur dann Werbungskosten dar, das…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ziffernmäßig konkretisiert ist. Eine Verrechnungsweisung, wonach etwa die aus der Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Jänner resultierende Gutschrift in der Höhe von 1.000 Euro für die Abdeckung der noch bekanntzugebenden Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Februar verwendet werden soll, ist unwirksam. Eine "Reservierung" für die Tilgung…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…dass die betroffene Abgabenschuldigkeit ganz oder zum Teil aus der laufenden Verbuchung der Gebarung herausgenommen wird. Die Höhe des Rückstandes sowie Fälligkeit und Vollstreckbarkeit der Abgabe werden hiedurch nicht berührt. Aus einer auf dem Abgabenkonto erfolgten Gutschrift auf Grund einer Aussetzung der Einbringung ergibt sich…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Werden mehrere Verpflichtungen verletzt, so ist gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten…

KStR 2013 Rz 768–775Gehaltsnachzahlungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…derartige Vorgangsweise einem Fremdvergleich nicht stand (VwGH 26.9.2000, 97/13/0143). Sonstiges siehe Stichwort "Dienstverhältnis", Rz 734 bis 736. Geldstrafe Rz 769: Siehe Stichwort "deliktisches Verhalten", Rz 730. Gemeinnützigkeit Rz 770: Verdeckte Ausschüttungen stehen der Gemeinnützigkeit entgegen, da sie als schädliche Vorteilszuwendungen iSd …

GK-04105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Z 3 sowie Z 6 bis Z 8 GelverkG ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs…

GK-04005.2. Gelegenheitsverkehre
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…Z 3 sowie Z 6 bis Z 8 GelverkG ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs…

GK-04105.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit …

GK-04005.2.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit …

LStR 2002 Rz 691–69510.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz (§ 26 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…betr. Telefonpauschale). Rz 694: Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jene Beträge, die letzterer für Geldstrafen aufzuwenden hatte, die über ihn wegen in Ausübung des Dienstes begangener Verwaltungsübertretungen (Überladung von KFZ) verhängt wurden, handelt es sich weder um durchlaufende Gelder noch um Auslagenersatz (VwGH 23.5…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 28 Abs. 7 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012). Insbesondere Fehler in Bezug auf die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage sind daher unter den gleichen Voraussetzungen durch einen Zu- oder Abschlag korrigierbar. Rz 652: § 4 Abs. 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012 wurde mit 1…

EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Zulässigkeit der Rückstellung liegt im Bestandsverhältnis begründet, wenn darin die Verpflichtung des Bestandnehmers statuiert ist, bei dessen Beendigung Inventar in gleicher Qualität und Höhe wieder zurückzustellen. Für die Vereinbarung der Zurückgabe von Umlaufvermögen ist eine Rückstellung zu Wiederbeschaffungskosten einzustellen. Rückstellungen für die bloße Möglichkeit einer…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Guthaben ohne Buchung der ESt-Nachforderung für die zeitgerechte Entrichtung der Geldstrafe zur Verfügung gestanden wäre, entsteht keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages, wenn die Geldstrafe bis zu dem Tag der Fälligkeit der ESt-Nachforderung in ausreichender Höhe entrichtet wird. Randzahlen 51 bis 99: derzeit…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Euro, maximal jedoch 30% der für die jeweilige Übertretung gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe, festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1 500 Euro für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit …

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…08). Wird als Schadenersatzleistung der Nettoverdienstentgang (Verdienst nach Abzug der Einkommensteuer) geleistet und darüber hinaus die darauf entfallende Einkommensteuer ersetzt, wurde Schadenersatz in Höhe des Bruttobezuges geleistet. Die Entschädigung des Bruttobezuges zählt zur Gänze zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (VwGH 27.06.2000…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Gegenstände samt den zu ihrer Aufbewahrung und Verwahrung…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung: Geldstrafe bis zu 20.000 Euro; daneben unterliegen die den Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Gegenstände samt den zu ihrer Aufbewahrung und Verwahrung…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Monates nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides ein. Beispiel: In den Fällen des § 32 GebG wird die Gebühr mit der Verkündung des mündlichen Bescheides fällig. Rz 12: Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen, Wertersätze und sonstige hiebei angefallene Geldansprüche werden mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft der Entscheidung…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Dies trifft zB bei Einkommensteuer-(Mehrfach-)Änderungen gemäß § 295 Abs. 1 BAO zu, wenn im neuen Abgabenbescheid die Abgabe höher festgesetzt wird als im früheren Bescheid. In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages…