…VwGH 31.1.2001, 95/13/0259). Rz 1850: Ebenso wirkt eine gemäß § 209 Abs. 1 BAO die Festsetzungsverjährung verlängernde Amtshandlung grundsätzlich allen Gesamtschuldnern gegenüber, da die Festsetzungsverjährung von der Entstehung des Abgabenanspruches abhängig ist (VwGH 9.11.2000, 2000/16/0336; VwGH 18.7…
…Abs. 2 BAO. Rz 32: Bei Gesamtschuldverhältnissen kraft Gesetzes (§ 6 BAO) tritt im Fall der Erlassung eines einheitlichen Abgabenbescheides gemäß § 199 BAO an mehrere Gesamtschuldner und bei Inanspruchnahme der Zustellfiktion des § 101 Abs. 1 BAO die Fälligkeit allen in Anspruch genommenen Gesamtschuldnern gegenüber gleichzeitig ein…
…Abgabenbehörde mit Bescheid (insbesondere Abgaben- oder Haftungsbescheid), der eine Nachforderung zur Folge hat, in Anspruch genommen worden ist; ein noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner ist zu einem derartigen Antrag nicht legitimiert, da gemäß § 212a Abs. 5 BAO die Wirkung der Aussetzung in einem Zahlungsaufschub…
…BAO), die vorläufig in Verwahrung genommen wurden, nach Festsetzung der Abgaben, die Gegenstand des Sicherstellungsauftrages waren, auf diese zu verrechnen. 6.7. Zahlungen eines Gesamtschuldners (§ 214 Abs. 7 BAO) Rz 745: § 214 Abs. 7 BAO soll in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung gemäß …
…wenn die Abgabenbehörde, bei der das Guthaben besteht, Kenntnis von einem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen bei einer anderen Abgabenbehörde (als Einzel- oder Gesamtschuldner) hat. Rz 810: Die Verwendung der Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO ist zwingend und nicht dem Ermessen der Behörde überlassen…
…offenen Erwerbsgesellschaften (OEG), und bei Kommanditgesellschaften (KG) und Kommandit-Erwerbsgesellschaften (KEG): die der Eintragung im Firmenbuch entsprechende Bezeichnung sowie der Sitz. Bei Gesamtschuldverhältnissen kraft Gesetzes (insbesondere bei jenen nach § 6 BAO, zB GesBR): Name, Beruf und Anschrift der Gesamtschuldner, gegen die Exekution geführt werden soll…
…14/0284). Liegen die maßgeblichen Voraussetzungen für eine Maßnahme gemäß § 235 oder § 236 BAO auch nur bei einem Gesamtschuldner oder Haftenden nicht vor, so ist eine Abschreibung im Hinblick auf das damit verbundene Erlöschen des Anspruches verfehlt (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103); in…
…ist der Abgabepflichtige gemäß § 77 BAO, daher auch ein noch nicht mit Leistungsgebot in Anspruch genommener Gesamtschuldner sowie ein kraft abgabenrechtlicher Vorschriften persönlich für eine Abgabe Haftender, auch wenn die Haftung noch nicht mit Haftungsbescheid geltend gemacht wurde (VwGH 22.9.1987, 87/14/0079)…
…allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 237 BAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des antragstellenden Gesamtschuldners gelegen sind (VwGH 30.3.20008.9.2009, 992009/17/0117/16/0098; VwGH 19.12.200229.9.2011, 992011/16/0190/15…
…des Haftenden setzt voraus, dass das Einhebungsrecht gegenüber dem Hauptschuldner noch nicht verjährt ist (VwGH 29.6.1992, 91/15/0154); im Fall eines Gesamtschuldverhältnisses genügt es, wenn gegenüber einem Hauptschuldner, für dessen Schuldigkeiten ein Haftungspflichtiger in Anspruch genommen werden kann, das Einhebungsrecht noch nicht…
…von vornherein unbegründet erscheinen, sind vom Finanzamt unter Bedachtnahme auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie auf die Liquiditätslage des Abgabenschuldners (der in Anspruch genommenen Gesamtschuldner und Haftungspflichtigen) zu erledigen. Rz 210: Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung kommt nur bei solchen Abgaben in Betracht, die beim Antragsteller…
…3 und 4 BAO keine Ausnahmen vorgesehen sind, für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung (kontokorrentmäßig) zusammengefasst (kumulativ) zu verbuchen. Rz 602: Der…
…Kapitalertragsteuer), wirkt der Haftungsbescheid insoweit konstitutiv, als erst durch seine Erlassung dem § 7 Abs. 1 BAO zufolge der Haftende zum Gesamtschuldner wird (VwGH 15.4.1988, 85/17/0062). Einem potentiell Haftungspflichtigen gegenüber entsteht gemäß § 7 Abs. 1 BAO die Gesamtschuld erst mit der bescheidmäßigen…
…so darf dieses nur demjenigen Gesamtschuldner zurückgezahlt werden, dessen Zahlung zum Guthaben geführt hat (VwGH 12.12.1963, 0505/62; VwGH 18.4.1985, 84/16/0204; VwGH 25.3.1994, 92/17/0136). Rz 1910: Hat ein Gesamtschuldverhältnis bestanden und ergibt sich in der…
9.2. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 189: Trifft die im § 13 Abs. 1 GebG festgelegte Verpflichtung zur Entrichtung der festen Gebühr zwei oder mehrere Personen, so sind sie nach § 13 Abs. 2 GebG zur ungeteilten Hand verpflichtet. § 13 Abs. 2 GebG entspricht dem § 6…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.
…2.5.1960, 2100/59). 22.5. Gesamtschuldverhältnis bei mehreren Gebührenschuldnern Rz 1187: Sind mehrere Personen Schuldner derselben Gebühr, schulden sie diese grundsätzlich als Gesamtschuldner. Nach § 6 Abs. 1 BAO sind Personen, die nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891…
…Die Waren werden nacheinander von verschiedenen zugelassenen Eisenbahnunternehmen übernommen und im nationalen Netz befördert, und die beteiligten zugelassenen Eisenbahnunternehmen erklären ihre gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Zollbehörde für jede potenzielle Zollschuld. 2. Ungeachtet der in Artikel 233 Absätze 1 und 2 des Zollkodex genannten Pflichten des…
… 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen. Rz 1259: Gebührenschuldner sind die am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien als Gesamtschuldner. Im Übrigen siehe Rz 1176 ff. 27.1.5. Gebührenbefreiungen und -ermäßigung Rz 1260: Die Annahme…
…Schmuggler"), sondern auch für alle daran Beteiligten und auch alle späteren Erwerber dieser Waren (die "Hehler"). (3) Gibt es für eine Zollschuld (aufgrund eines oder mehrerer Zollschuld-Tatbestände) mehrere Zollschuldner, so sind diese als Gesamtschuldner zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet (Art. 84 UZK). Die Frage…