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GK-04001.3. Werkverkehr
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…

GK-0500Nicht angeführte Länder
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Nicht angeführte Länder | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 Abs. 1 Z 3 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen…

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Georgien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht…

GK-0500Russische Föderation (Russland)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Russische Föderation (Russland) | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens vom 3. Juli 1971, BGBl. Nr. 453/1971 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Aserbaidschan | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht…

GK-0500Türkei
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Türkei | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 des Abkommens vom 7. November 1969, BGBl. Nr. 274/1970 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig…

GK-0500Usbekistan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Naturkatastrophen); 10.die Beförderung hochwertiger Waren (zB Edelmetalle) in Spezialfahrzeugen; 11.die Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge; 12.die Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Lastfahrzeug ersetzen soll, welches im anderen Staat als dem seiner Zulassung ausgefallen ist, sowie…

GK-04202.1. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.1. Begriffsbestimmungen Siehe Abschnitt 1.1. Hinweis: Im Gegensatz zum EU-Regime fallen die dort als "Sonderformen des Linienverkehrs" genannten Verkehre hier unter das österreichische Gelegenheitsverkehrsgesetz.

GK-0500Zypern
geltende FassungRichtlinien21.05.2022

Zypern | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…

GK-0500Kosovo
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Kosovo | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Provisorische Vereinbarung vom 25. Mai 2011 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht…

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…gültig. Unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen auch die EWR-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island. (2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 werden auch die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt. Dadurch…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…wenn eine schweizerische Lizenz mitgeführt wird. 1.1.6. Güterkraftverkehrsunternehmer des Vereinigten Königreiches (einschließlich Nordirland) (1) Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende der Übergangsperiode kommt mit 1. Jänner 2021 das Handels- und Kooperationsabkommen Großbritannien und Nordirland provisorisch zur Anwendung…

GK-0500Anlage 1
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Beförderung humanitärer und medizinischer Versorgungsgüter zur Hilfeleistung in dringenden Notfällen (insbesondere bei Naturkatastrophen); 8.Beförderung von Ersatzteilen für See- und Binnenschiffe sowie Flugzeuge; 9.Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Lastfahrzeug ersetzen soll, weiches im anderen Staat ais dem seiner Zulassung ausgefallen ist…

GK-0500Armenien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…5 t nicht übersteigt; 2.Beförderung hochwertiger Waren (zB Edelmetalle) in Spezialfahrzeugen; 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Leerfahrt eines im Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeuges, das ein Lastfahrzeug ersetzen soll, welches im anderen Staat als dem seiner Zulassung ausgefallen ist, sowie die Fortsetzung der…

GK-09002. Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…oder Fahrzeugkombinationen mit ausländischem EU-Kennzeichen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder zusammen 12mehr als 3,5 Tonnen oder mehr beträgt (RichtlinieRichtlinie 1999/62/EG Artikel 5 93/89/EWG Artikel 5); b)PKW und…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…wobei sie im letzteren Fall die Voraussetzungen der Richtlinie 2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr erfüllen müssen (siehe Abschnitt 2.6.). 5.Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen. (2) Zum…

GK-0500Ukraine
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…der Beförderung von Gütern zwischen Drittländern. Begriffsbestimmungen: Vertragsparteien sind die EU-Mitgliedstaaten einerseits und die Ukraine andererseits; "Güterkraftverkehrsunternehmer" ist jede natürliche oder juristische Person, die in einer Vertragspartei gemäß dem Recht dieser Vertragspartei niedergelassen ist und zu gewerblichen Zwecken Güter befördert und von dieser Vertragspartei…

GK-0500Moldau
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Beförderung von Gütern zwischen Drittländern. Begriffsbestimmungen: Vertragsparteien sind die EU-Mitgliedstaaten einerseits und die Republik Moldau andererseits; "Güterkraftverkehrsunternehmer" ist jede natürliche oder juristische Person, die in einer Vertragspartei gemäß dem Recht dieser Vertragspartei niedergelassen ist und zu gewerblichen Zwecken Güter befördert und von dieser Vertragspartei…

GK-0500Island
geltende FassungRichtlinien21.05.2022

Island | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 | ja, siehe Anm. 1 | nein, siehe Anm. 2 | 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Schweiz | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Artikel 9 des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße | ja, siehe Anm. | ja, siehe Anm. | 1.Gemeinschaftslizenz (siehe Abschnitt 1.1.5.); 2.Drittlandverkehr…